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  Die Betrügereien der Sparkasse Singen-Radolzell
  El Bandido vom Bodenseekreis, Erster Teil
 

„El Bandido vom Bodenseekreis“

so nennen ihn seine Opfer


Ein Mann ohne Gedächtnis, ohne Skrupel, aber mit „zielführenden Absichten“ und vielerlei Begabungen …


Teil I

Das, was Sie nun lesen bekommen, liebe Leserin und lieber Leser, das ist weder Komödie noch Klamauk, das ist Alltag bei der badischen Justiz am Insolvenzgericht des Amtsgerichtes in Konstanz, unter Leitung des Amtsgerichtsdirekors Klaiber (Zu dem wir in einem gesonderten Kapitel kommen werden):

Rechtsanwalt Stefan Schmidt aus Owingen wurde erstmalig 2001 vorläufiger Insolvenzverwalter der HMK Holding GmbH, als der – uns allen sattsam bekannte Angestellte der Sparkasse, Herr Tobias M. Heinzelmann vollmachtlos die Konten geschlossen und Kredite gekündigt hatte.

Ein vom Insolvenzgericht vorläufig bestellter Insolvenzverwalter hat zunächst nur die Pflicht, die vorhandenen Werte zugunsten der Gläubiger zu sichern. Ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter hat grundsätzlich die Pflicht zu prüfen, ob ein Unternehmen sanierungsfähig ist, um u. a. eine bestmögliche Quote zu Gunsten der Gläubiger oder der betroffenen Arbeitnehmer zu erreichen (Sanierung). Wenn ein Unternehmen überschuldet bzw. dauerhaft zahlungsunfähig ist, dann muß er unverzüglich das Unternehmen schließen, damit nicht weitere Kosten und Verluste entstehen (Zerschlagung). Soweit die wesentlichen Aufgaben eines Insolvenzverwalters.

Rechtsanwalt Schmidt prüfte aber weder die vollmachtslosen Kontenschließungen und Kreditkündigungen bei allen HMK Firmen, noch die Gesamthintergründe aus Sachsen, die schlußendlich zur rechtswidrigen Kontenschließung seitens der Sparkasse geführt haben. Er unternahm schlicht nichts, um sich über die Insolvenzgründe zu informieren. Der damals antragstellende Gläubiger nahm sogar den Antrag auf Insolvenz wegen der ihm dadurch entstehenden Kosten und der Untätigkeit des Insolvenzverwalters entnervt im Herbst 2002 wieder zurück, und die Insolvenz wurde unter der vorläufigen Verwaltung des Insolvenzverwalters Stefan Schmidt wieder aufgehoben!

Dabei war dem Insolvenzverwalter bekannt, dass bei der HMK Holding GmbH unbestreitbar seit dem 12.01.2001 die Konten geschlossen, keine Mitarbeiter mehr tätig und folglich auch keine Umsätze mehr zu erzielen waren …

Wie sollte dann ein Unternehmen überhaupt existieren? Diese Frage stellt sich kopfschüttelnd jeder Betrachter der Angelegenheit. Wenn man an dieser Stelle den Handelsregisterauszug (Seite 2) liest, welcher das letzte Eintragungsdatum vom 21. Februar 2005 trägt, kommt man aus dem Staunen schlicht nicht mehr heraus: Dort steht – mit Datum vom 14.02.2002 – dass RA Schmidt kein Insolvenzverwalter mehr ist, weil der Antrag des Gläubigers zurückgenommen worden war! (Da waren die Konten aber mittlerweile schon 1 Jahr und 9 Monate ununterbrochen geschlossen!)

Es lag definitiv ein zwingender Eröffnungsgrund für eine zumindest vorläufige Insolvenz vor, da – bedingt durch die unstreitig geschlossenen Konten aller HMK Firmen – keinerlei Geschäftsverkehr mehr möglich war! Dies hätte der Insolvenzverwalter dem Gericht in Konstanz mitteilen müssen. Man wollte offensichtlich hier von den rechtswidrigen Handlungen seitens der Sparkasse Singen-Radolfzell ablenken und möglichst viel Zeit ins Land gehen laßen. Ich habe dann am 16. Juni 2003 (rund ein Jahr später) unmissverständlich dem Insolvenzgericht in Konstanz während meiner schweren Erkrankung eine Aufforderung zugesandt und um Stellungnahme gebeten. Doch ich hörte wieder über ein Jahr lang nichts vom Insolvenzgericht. War es noch zu früh …?

Erst nach der vollzogenen Versteigerung und Räumung des Hauses in Gailingen im Oktober 2004, unter Einbeziehung der „unbürokratischen Hilfe“ seitens der beschriebenen Sparkasse kam plötzlich wieder Leben in das von mir angemahnte Insolvenzverfahren: Ich sollte – plötzlich und unerwartet – Anfang Dezember 2004, also nach fast 4 Jahren geschlossener Konten – die Summe von 7.500 € binnen Frist von 14 Tagen bei der Gerichtskasse einzahlen, damit die Kosten zur Durchführung des Insolvenzverfahren gedeckt seien – anderenfalls würde die Insolvenz Mangels Masse abgewiesen werden.

Was war der plötzliche Grund der Eile und Motiv des Insolvenzgerichtes?

Bei der Räumung des Hauses am 6.10.2004 war seitens der Sparkasse festgestellt worden, dass es unstreitig einen langfristigen Mietvertrag zwischen meiner heute geschiedenen Ehefrau und der HMK-Holding GmbH gab. Dieser Mietvertrag konnte nicht in Abrede gestellt oder gar für nichtig erklärt werden. Er war in den Bilanzen verzeichnet, die Mieten waren früher stets geflossen und waren in Konto- und Buchhaltungsbelegen, wie auch in den privaten Steuererklärungen als Mieteinnahme verzeichnet. Damit war klar, dass die Sparkasse lediglich Besitz von den Wohn-, nicht aber von den Büroräumen, Schwimmbad, Sauna und Garagen, Kellern etc. nehmen konnte. In den zuletzt aufgeführten Räumen saß nun die HMK Holding GmbH wie ein Stachel im Gesäß – aus Sicht der Sparkasse – in der Gailinger Villa fest. Man konnte so das Haus weder vermieten noch veräußern... Dabei hatte man doch rund 1, 3 Mio. € investiert – und „der Kempen“ saß immer noch in dem Haus!

Doch unerwartet wird man aktiv:

Siehe da – Insolvenzverwalter Schmidt ist wieder in „Amt und Würden“!

Mit Datum vom 9.11.2004 (also 4 Wochen nach der Räumung) zaubert er plötzlich ein Schlussgutachten aus dem ärmel!

Dies konnte er aber nur deshalb, weil die „unbürokratische“ Sparkasse ihm (und sich selbst) wieder mal geholfen hatte: 7.500 € hatte sie ihm unwiderruflich schon auf sein Anderkonto überwiesen, noch bevor ich überhaupt auf die Anforderung des Gerichtes habe antworten können. Mit Datum vom 10.12.2004 meldet er dem Gericht: „ Die Kohle ist da!“


Vielerlei Begabungen eines einzelnen Herrn:

Wie will er sich binnen relativ kurzer Zeit:

  • Kontounterlagen
  • Kreditverträge
  • Buchhaltungsunterlagen
  • Bilanzen
  • Konzerngründungsberichte
  • Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge
  • Sachstandsberichte von den Anwälten

besorgen, sichten, studieren und auch noch Rücksprache mit dem Geschäftsführer und den Gesellschaftern halten?

Ich verrate es Ihnen: Nichts hat sich dieser feine Herr besorgt, und mit niemandem der betroffenen Seite hat er je Rücksprache gehalten! Weder interessierte er sich für die Belange der Firma, zu deren Verwalter er schließlich per Gerichtsentscheid bestellt worden war, noch haben ihn irgendwelche Sachumstände interessiert!

Er schrieb das hier unterlegte Schlußgutachten, welches darin gipfelt, dass er sprichwörtlich zum Hellseher avanciert:

Hier Auszüge über die Qualität der Arbeit des Rechtsanwaltes und gerichtlich bestellten Insolvenzverwalters Stefan Schmidt aus Owingen:

  1. Zur Stellung der Firma:
  2. I.

    Er beschreibt lang und breit, dass er weitere Unterlagen bekommen hätte und dass die ausreichend zur Beurteilung seien. Er schreibt aber NICHT, welche Unterlagen denn das überhaupt sind, und von wem und auf welche Weise er sie bekommen hat. Die Frage, die sich hier aufwirft: Welche Unterlagen hat er denn nun, … eigentlich, … wirklich?

    II.

    Auffallend ist, dass er schon bei der Aufzählung der Firmen, welche der HMK-Holding GmbH gehörten, die HMK-Bausanierungsgesellschaft m.b.H. schlicht „vergißt“, aber: Von deren Bauträgerkonto (mit der Endziffer 383) sind doch die rund 630.000 DM – dazu ohne jeglichen überweisungsauftrag – zu Lasten der „vergessenen Gesellschaft“ bzw. von eben diesem Bauträgerkonto schlicht und einfach „verschwunden“!

    III.

    Die Geschäftsanteile der HMK-Holding GmbH gehören zu 99,7 % Heribert Kempen und lediglich 0,3 % dessen damaliger Ehefrau. Nicht also Frau Kempen hielt die Geschäftsanteile, sondern der Unterzeichner!

    IV.

    Wie er dabei zur Feststellung von Mieteinnahmen für die Gesellschaft kommt, bleibt allein sein Geheimnis, wo sich doch alle Gesellschaften sich in Insolvenz befanden...

  3. Insolvenzgründe
  4. Das Vermögen (Schadenersatzansprüche) bestünde nach seiner Meinung aus schlichten Behauptungen des Autors... (Klar, ohne gewollten Blick in die Akten!)

  5. Zulänglichkeit der Masse
  6. Das behauptete „unkooperative“ Verhalten entstammt allein seiner Fantasie. In Wirklichkeit hat er nie Kontakt gewollt – weder mit mir, noch meinen Anwälten! Unsererseits wurde das ihm immer wieder angeboten!

    In der EV vom 6.10.2004 steht wörtlich: „Kempen benutzt einen Wagen der HMK Holding GmbH“. RA Schmidt schreibt sinngemäß weiter, Alter und Zustand des Wagens seien explizit nicht benannt. –
    Tatsächlich aber war der Wagen bereits am 26.03.1998 unter dem Kennzeichen KN–HU 417 zugelassen worden! Er war also zum Zeitpunkt des „Gutachtens“ schon fast 6(!) Jahre alt und hatte rund 245.000 Km Laufleistung hinter sich. (Ein Anruf beim Straßenverkehrsamt hätte Klarheit ergeben)

    Allein seine Ausführungen dazu, dass ich – angeblich – einen 3 Jahre alten Jaguar fahren würde und diesen vermutlich unterschlagen würde, zeigen dem Leser an dieser Stelle, wie unglaublich das Insolvenzgericht Konstanz massiv belogen und betrogen worden ist! Er wollte hier einen nicht vorhandenen Fahrzeugwert thematisieren, um regelrecht Stimmung gegen mich zu machen! Es ist mir nie ein einziges Schreiben zugegangen, in dem er mich z. B. aufgefordert hätte, den Wagen abzugeben! Er hätte ihn als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter nach dem 10. Februar 2005 sogar in die Fahndung geben und ihn zwangsweise abmelden lassen können! Aber dann hätte er sich vermutlich lächerlich gemacht, weil der Wagen da bereits schon fast 7 Jahre alt und wertlos war! Deswegen hatte er es wohl auch unterlassen...


Es liegt also auf der Hand: Der Insolvenzverwalter Stefan Schmidt log vorsätzlich, unterschlug dem Gericht erhebliche Schadenersatzansprüche, um schlicht Stimmung gegen mich zu machen! Hier kann der Leser nachvollziehbar selbst nachlesen, wie der gleiche Verfasser des Gutachtens – Rechtsanwalt Stefan Schmidt – noch am 28.07.2003 und am 24.09.2003 dem Insolvenzgericht sowie der Sparkasse Singen seine Sicht der Dinge darstellte. Da die Vorwürfe gegen die Stadt Penig sich bis zum Herbst 2000 ereignet hatten, konnte sich auch kein Sachverhalt verändert haben.

Dem Gericht schrieb er:

„Schadenersatzansprüche, die Erfolg haben können, scheinen zumindest nicht ganz fernliegend zu sein.“

Bei der Sparkasse wird er mit seiner Stellungnahme sogar noch deutlicher, indem er wörtlich ausführt:

„... dass Sie ebenso wie ich mit Mails [vom Kempen - Anmerk. des Verfassers] zugedeckt werden. Wie hieraus ersichtlich, ist an den Vorwürfen gegen die Stadt Penig durchaus etwas dran.“

Wenn ich – wie von ihm behauptet – unkooperativ mit Belegen oder Informationen über den Sachverhalt gewesen wäre, warum beschwert sich denn dann RA Schmidt wegen Eindeckens mit Mails bei der Sparkasse? dass es sich nicht um schlichte Behauptungen von mir handelt, wie der Herr RA im Gutachten später spricht, sondern um die Rechtsauffassung von „durchaus namhaften Anwälten“, wie er persönlich in seinem Schreiben vom 24.09.2003 feststellt, ist auch nicht zu bestreiten. Trotzdem wurde das Gericht von ihm belogen!

Wie schlüssig er doch mit seiner Meinung war, zeigte die Hamburger Justiz (öRA) am 9.06.2006, indem sie Kostenfreiheit (das ist so etwas wie PKH) zur Durchführung des Verfahrens gemäß § 114 ZPO über einen (Teil-) Schadenersatzanspruch von 100 Mio. € gewährte. Diese Bewilligung bekommt man nur, wenn erhebliche Erfolgsaussichten gegeben sind!


Am 19.11.2006 stellt der Vorsitzende Richter Mrugalla am Landgericht Darmstadt in Bezug auf die kreditschädigenden Handlungen seitens der Stadtverwaltung Penig zutreffend, kurz und bündig fest: „Straftat!“ (doch dazu später)


Trotzdem hatte der Insolvenzverwalter offensichtlich seine Meinung geändert: Am 5 April 2005 lädt er offiziell zur Gläubigerversammlung ein. Dort erzählt er auch wieder das Schauermärchen vom (fast) neuwertigen Jaguar, den ich nach seiner Meinung unterschlagen würde, und will nun – vorgeblich um Kosten zu sparen – schnellstmöglich eine Räumung der HMK-Geschäftsräume im Haus vom Kempen in Angriff nehmen. Die Stimmenmehrheit der Sparkasse Singen war ihm (logischerweise) sicher.

Ein paar Tage später ließ er sämtliche – mit Alarm- und mit Sicherheitsbeschlägen gesicherten – Außentüren, die Garagen und die Kellerräume aufbrechen, ohne mir davon vorab etwas mitzuteilen. Die erst 1998 für 5 Büroräume angeschaffte Einrichtung, die dazu seit Frühjahr 2001 nachweislich mangels Mitarbeiterinnen nicht mehr genutzt wurde, war nicht billig und dazu fast wie neu. Plötzlich sollte das alles als sozusagen wertlos „entsorgt“ werden! Die meterlangen massiven Büroregale in den Archivräumen im Keller, genauso wie meine Sportausrüstung, Hausratsgegenstände, Fahrräder, Kinderspielzeug etc.

Auf Befragen eines Teilnehmers der Gläubigerversammlung konnte sich der Insolvenzverwalter Schmidt weder an den Namen des für ihn tätigen Verwerters meines Hausrates, noch an den Erlös aus der Verwertung der Büroeinrichtung erinnern! Auf energische Nachfrage des Rechtsanwaltes „Burg“ meinte Insolvenzverwalter Stefan Schmidt: “Die Kosten der Verwertung haben sich mit dem Erlös in etwa gegenseitig aufgehoben.“ Ein „Sonderverwerter“ soll es gewesen sein, dessen Name unserem Herrn Rechtsanwalt „nicht mehr erinnerlich ist“. Und eine Abrechnung soll der nie vorgelegt haben...

Die Gläubiger forderten ihn daraufhin auf, den Namen und Abrechnung des Verwerters offenzulegen.

Fortsetzung folgt!


Es bleibt spannend!

 

Ihr Heribert Kempen

 

 

 
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