El Bandido vom Bodenseekreis
so nennen ihn seine Opfer

Ein Mann ohne Gedächtnis, ohne Skrupel, aber mit „zielführenden Absichten“
und vielerlei Begabungen …
Teil II
Wenn Sie, liebe Leserin, lieber Leser, nun glauben, eine gezielte Nachfrage der Gläubiger wegen der fehlenden Abrechnung der Erlöse aus der Verwertung des Iventars würde den
abgebildeten Insolvenzverwalter Stefan Schmidt nervös machen, dann irren Sie!
In der Versteigerungsakte bei Gericht war weder eine Abrechnung, noch war überhaupt klar, ob denn von Seiten des Insolvenzverwalters eine erstellt wurde! Die lapidare Erklärung des Herrn Schmidt lautete:
„Die Kosten der Entsorgung wurden mit dem Erlös der Verwertung verrechnet und haben sich gegeneinander aufgehoben“.
Er hat sich strikt geweigert, Rechenschaft abzulegen – und das Insolvenzgericht Konstanz, vertreten durch die Rechtspflegerin Maier, schaut bei diesen – berechtigten! – Nachfragen gelangweilt
auf ihre manikürten Fingernägel ...
Mir riss bei dieser gezeigten an Impertinenz grenzenden Arroganz der Faden und ich forderte Herrn Schmidt auf:
Wollen Sie bitte mal den Gläubigern hier im Saal erklären, was Sie mit meinen Skiern, Tennis- und Golfausrüstungen, Fahrrädern, Hausrat, Kinderspielzeug und so weiter, und, vor allen Dingen,
was Sie mit den Musikinstrumenten gemacht haben? Außerdem war da noch eine in Betrieb stehende und bis zum Rand gefüllte Gefriertruhe!
Darauf sagte der Herr Schmidt in aller Ruhe:
„Darauf antworte ich Ihnen nicht –
zeigen
Sie mir erst mal einen Eigentumsnachweis, dann können wir vielleicht über diese Dinge reden“
…
Der Steuerberater Reinhard Schmiedel, der u.a. auch zum Kreise der Gläubiger gehört, meldete sich nun zu Wort und sagte der Rechtspflegerin:
„Frau Maier hier geht es ja zu, wie auf einem türkischen Basar! Entweder gehörten diese Gegenstände Herrn Kempen oder sie gehörten zum Vermögen der HMK. In beiden Fällen muss doch hier Rechenschaft abgegeben werden. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß die GmbH hier Tennis- oder Golf spielte, mit Kinderspielzeug sich die Zeit vertrieb, und obendrein noch musizierte...“
Alle Anwesenden lachten und schauten nun erwartungsvoll die Rechtspflegerin an. Die tat so, als suche Sie in den Akten nach Belegen einer ordnungsgemäßen Verwertung. … Fand natürlich nichts!
Rechtsanwalt Stefan Schmidt tat so, als ginge ihn das alles nichts an. Er beharrte darauf, daß er den Namen des
(angeblichen „Sonder-”) Verwerters … vergessen hatte. Und Erlöse? Nein, die sind auch nicht erzielt worden ...
Mit der gebotenen Sach- und Deutlichkeit:
Es waren vorhanden:
- zwei sehr gut erhaltene (Alu)Fahrräder in tadellosem Zustand
beispielsweise, und außerdem
- zwei komplett gefüllte Golf-Caddies mit Rollgestell,
- zwei Tennis-Sportaschen gefüllt mit verschiedenen Rackets,
- Skiausrüstungen,
und so fort. Es waren zwar durchaus gebrauchte, aber nichtsdestoweniger gut erhaltene – weil stets gepflegte – Gegenstände,
die im Falle einer Ersatzanschaffung wieder nur sehr teuer zu ersetzen sind. Insbesondere ärgerte mich, daß zwei Trompeten und ein Saxophon, die einem Freund gehörten, bei dieser
sinnlosen Aktion auch abhanden gekommen waren. Es waren Erbstücke, mit denen mein Freund sogar in verschieden Musikvereinen im Hegau gespielt hatte.
Gemeinsam mit ihm musizierten wir in meinem Hause, und um die Nachbarschaft nicht wegen des Lärms auf die Barrikaden zu bringen, taten wir das in der Schwimmhalle,
nachdem meine heute geschiedene Frau mit Kind aus dem Haus ausgezogen war.
Und diese kostbaren und wertvollen Musikinstrumente waren nun auch „mit verwertet“ worden! – Und niemand, weder die Justiz, noch der von ihr
beauftragte Insolvenzverwalter Stefan Schmidt, will nun wissen, wo diese Sachen jetzt hingekommen sind!
Und das geschah nur, weil ohne jegliche Vorankündigung der „vielseitige und zielführende – aber arg vergessliche“ - Insolvenzverwalter Stefan Schmidt
heimlich(!) die Büroräume, Keller und Garagen aufbrechen ließ!
Dass die hier aufgeführten Gegenstände damals noch im Hause lagerten, war damit verbunden, weil ich bei meinem Auszug keinen Platz mehr auf dem Möbelwagen hatte.
Sie waren von der Größe her jedoch bequem mit einem PKW zu transportieren gewesen, so daß ich diese – Stück für Stück – nach meinen Bürotätigkeiten mit in meine neue Wohnung nahm.
Auf Grund eines unerwarteten und akut auftretenden gesundheitlichen Leidens und damit verbundenen erneuten Krankenhausaufhaltes war ich leider nicht mehr da zu gekommen, diese Gegenstände abzutransportieren.
Da mir beim Auszug ehemalige Mitarbeiter und Freunde geholfen hatten, gab es rund ein halbes Dutzend Zeugen als Beweisantritt für das Vorhandensein der Gegenstände.
Aber unabhängig davon: Das Aufbrechen das Türen der Villa in Gailingen sollte auch wieder nur übertriebene Dramatik in des Geschehen bringen, denn eine einzige Mitteilung
bei den Anwälten oder mir hätte gereicht, um sich die Schlüssel zu besorgen. Wir hätten sie jederzeit zur Verfügung gestellt!
Der durch den Instrumentenklau geschädigte Freund wartete anlässlich einer Gläubigerversammlung im Gerichtsgebäude in Konstanz und wollte Klarheit über den Verbleib seiner Musikinstrumente haben.
Ich forderte den Insolvenzverwalter in Gegenwart meiner Anwälte auf, mit dem draußen auf den Flur wartenden Geschädigten ein Gespräch zu führen, um Klarheit in die Sache zu bringen. Aber dazu war Herr Insolvenzverwalter
und Rechtsanwalt Stefan Schmidt nicht bereit!
Die unübersehbare Kumpanei und der Komplott zwischen der Konstanzer Justiz und dem Insolvenzverwalter ist kaum noch zu bestreiten!
Wenn Sie, liebe Leserin, lieber Leser, so mit Gegenständen umgehen würden, die Ihnen von Dritten anvertraut worden sind, so würden Sie mit absoluter Konsequenz die Härte des Gesetzes – zivil und strafrechtlich – zu spüren bekommen!
In einem Fall des offenbar zum Komplott gehörenden Insolvenzverwalters sieht es noch etwas anders aus:
Mein Anwalt hatte
Strafanzeige wegen dieses Vorfalles bei der Staatsanwaltschaft Konstanz erstattet. Die lapidare
Einstellungsverfügung der Oberstaatsanwältin Weihnacht von der Staatsanwaltschaft Konstanz lautet sinngemäß:
„Wenn keine Kaufbelege vorhanden sind, dann ist auch niemand bestohlen worden...“
Wenn Sie mal das Vergnügen haben sollten, eine „Stradivari“ zu erben, sollten sie diese nur dann annehmen, wenn der Erblasser
Ihnen auch gleich den Originaleinkaufsbeleg mitvererbt! Würde ein Dieb oder Einbrecher die Stradivari entwenden, würde dieser
– nach Weinachtlicher Auffassung weder bestraft, noch gar zum Ersatz verpflichtet, wenn Sie nicht den Originalbeleg vorlegen können.
So die recht zweifelhafte Logik der Oberstaatsanwältin Weinacht...
Das hier beschriebene Beispiel mit dem unterschlagenen und veruntreuten Hausrat, Anschaffungswert rund 100.000 €, soll den Einstieg zu den richtig
„krummen Touren“ im Insolvenzverfahren darstellen. Bislang ging es – gemessen an den hier vorliegenden Streitwerten – nur um Peanuts, wie einst ein nicht unbekannter Banker zu sagen pflegte.
Frei nach dem Motto „Nur die Harten kommen in den Garten“ beschreibe ich Ihnen im nächsten Kapitel, wie „vielseitig“ – im wahrsten Sinne des Wortes – und vor allem, wie sehr „zielführend“
der Insolvenzverwalter Schmidt der Sparkasse Singen-Radolfzell zuarbeitet, statt den Gläubigern zu ihrem Recht und Schadenersatz zu verhelfen, wie es an sich seine Aufgabe wäre.
Ende Teil II (Fortsetzung folgt!)
Es bleibt spannend!