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  Die Betrügereien der Sparkasse Singen-Radolzell
  El Bandido vom Bodenseekreis, Dritter Teil
 

„El Bandido vom Bodenseekreis“

so nennen ihn seine Opfer


Ein Mann ohne Gedächtnis, ohne Skrupel, aber mit „zielführenden Absichten“ und vielerlei Begabungen …


Teil III

Bisher, liebe Leserin, lieber Leser, berichteten wir nur über den rechtswidrigen Verlust der Nutzung des privat und geschäftlich genutzten Hauses in Gailingen sowie die Unterschlagung von Hausrat, Sport- und Spielzeugartikeln, als auch einiger Musikinstrumente – geschmückt mit allen Facetten des „El Bandido“.

Es ist schon pervers, wenn bedenkt, daß sich ein Insolvenzverwalter an Bobbycar, Kettlertraktor, Kinderfahrrad, Kinderschlitten, Kinder- u. Sportwagen und dergleichen vergreift. Wenn auch Frau Oberstaatsanwältin Weinacht von der Konstanzer Staatsanwaltschaft der Meinung ist, „keine Originalquittung – keine Unterschlagung“, dann fragt man sich doch unweigerlich, wo leben wir denn eigentlich?

Welche Eltern bewahren die Quittungen von Weihnachtsgeschenken für ihre Kinder auf, zumal wenn es sich um sperrige und massive Spielzeuge handelt, die in der Regel erst nach Jahren „verschlissen“ sind?

Gemessen an dem, was das eigentliche Motiv aller bislang veröffentlichten rechtswidrigen Handlungen ist, kann man es vom Streitwert auch nur als Peanuts bezeichnen. Aber genau diese „Peanut“-Details sollten aufzeigen, wie mit rechtswidrigen Handlungen der Autor dieser Veröffentlichungen regelrecht und systematisch zermürbt werden sollte. In der Kriminalistik spricht man von Zersetzung. Dieses perfide Instrument wurde von der Genfer Konvention als Folter geächtet und verboten, was beispielsweise die DDR seinerzeit nicht daran gehindert hat, es durch die Staatssicherheit bis hin zu ihrem Zusammenbruch anzuwenden. Der Leser sollte sich vor Augen führen, was im LKR Konstanz tatsächlich geschieht. Im nachfolgenden wird Ihnen das mit aller Deutlichkeit vor Augen geführt:


Kommen wir also zum so genannten „Eingemachten“, sprich: zu den richtigen Schadensgrößen, welche die eigentlichen Motive des Skandals darstellen!

Machen wir zum besseren Verständnis einen kurzen Zeitsprung zurück:

Es fing damit an, daß Stadträte und Bürgermeister einer kleinen Stadt in Sachsen, Penig, einem westdeutschen Unternehmer die Feindschaft erklärten. Als dieser Unternehmer – damals noch naiverweise – die Rechtsaufsichten auf der Verwaltungsschiene um Hilfe bat, verhalfen ihm diese weder zu seinem Recht noch zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen, sondern ergingen sich in Lug und Trug. Einer der damaligen Akteure ist heute Innenminister in Sachsen: Dr. Buttolo. Das eigentliche Ziel ist mir noch unklar, unstreitig aber ist, dass bei dieser Aktion die Parteigenossen in Verein mit dem Bürgermeister sich gegenseitig aktiv „geholfen” haben.

Mit der Aufdeckung und Entlarvung des Sachverhaltes durch die Berichterstatterin im Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages, Frau Dr. Ulrike Brettschneider, wurde es zum Politikum. Die Medien machten „Randale“ und brachten die Sächsische CDU in Not. (siehe auch www.Karl-Nolle.de / Medienservice, dann den Suchbegriff „Penig” eingeben)

Der Sächsischen CDU wurde offenbar der andauernde Zerriss durch die Presse zuviel. Im Bundesvorstand der CDU saß u.a. Andreas Renner, ehemaliger Oberbürgermeister von Singen, der gleichzeitig – bedingt durch sein Amt als OB – Verwaltungsrat der Sparkasse Singen-Radolfzell war. Hier ist die Verbindung bzw. Schnittstelle zwischen Sachsen und dem Landkreis Konstanz zu sehen.

In diesem Stadium des Skandals ging es nicht mehr um rechtliche Bestimmungen oder gar um gesetzliche Vorschriften, wie z. B. bei den Kontenschließungen, Kreditkündigungen, oder im Versteigerungs- oder Insolvenzverfahren, sondern sprichwörtlich darum, den politischen Auftrag und den Willen der Politiker zu erfüllen, so letztlich auch bei der regionalen Justiz in Südbaden. Der Unternehmer sollte schlicht „zersetzt“ werden, damit er seine Rechte nicht durchsetzen konnte!

Wenn man die Begründungen der Einstellungsbeschlüsse seitens Staatsanwaltschaft und Justiz in Konstanz liest, kommt man zu keinem anderen Schluss. Denken Sie einmal über den Richter Karl-Heinz Niemann nach...

Die Einträge im Gästebuch von ehemaligen Kollegen des Richters und von Mitarbeitern der Sparkasse sprechen Bände. Darin ist vielleicht auch der Grund der Abschaltung der ersten Internetpräsenz zu sehen

Dass die plakativ aufgezeigten Rechtsbeugungen und Strafvereitelungen in Südbaden nicht Gang und Gäbe bei der deutschen Justiz sind, beweisen die total gegensätzlichen Entscheidungen – diesmal zu Gunsten des Autors – in der Hessischen und Hamburger Justiz! Denn diese hatten wohl mit den regionalen Hintergründen im LKR Konstanz nichts zu tun und sahen sich ohne politischen Einfluss nur den Gesetzen verpflichtet.

Kommen wir wieder zum Thema zurück:

Seit der Vernehmung des ehemaligen Sparkassenangestellten Tobias M. Heinzelmann am 11.12.2006 wußten wir nun definitiv auch, dass der Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt Stefan Schmidt aus Owingen weder Erhebungen noch Prüfungen zum Sachverhalt gemacht hatte und lediglich nachplapperte, was er von Heinzelmann erfahren hatte. Er hatte sich sogar so weit bringen lassen, mich vor Gericht wörtlich als „Spinner“ zu bezeichnen!

Auf Grund seiner Aussage wurde er vom Rechtsanwalt „Roland Burg“ noch im laufenden Termin auf seine eigene Haftungsproblematik hingewiesen, weil er doch für die Gläubiger die zwingende Pflicht gehabt hatte, Schadenersatzansprüche der HMK-Holding GmbH gegen die Sparkasse Singen-Radolfzell zu prüfen. Der Herr Insolvenzverwalter zuckte nur wie ein beim Abschreiben ertappter Schüler mit den Schultern und meinte kurz und bündig: „Dem sehe ich gelassen entgegen...“

Die von ihm an den Tag gelegte Gelassenheit war dann schnell dahin, als ihm Rechtsanwalt Uwe Heims schriftlich am 26.07.2007 die Höhe von gesamt 197.000.000 € (197 Mio. ! €) und die gesetzliche Anspruchsgrundlage des Schadenersatzanspruches gegen die Sparkasse mitteilte. RA Heims hatte sich die Zahlen nicht aus den Rippen gesogen oder gar von mir bekommen, nein! Ganz im Gegenteil: Sie waren gutachterlich von einem Steuerberater errechnet und beziffert worden. (Das ist das zum Anfang des Berichts erwähnte Motiv)

Nun wollte offenbar der Insolvenzverwalter seine Haut retten und bot einen Teil der Schadenersatzforderungen (zum Schein, wie sich später heraus- stellen sollte!) zum Kauf an die Gläubigergemeinschaft an. Es folgte noch mehrmalige intensive Korrespondenz zwischen den Anwälten, doch dann war es so weit:

Das Insolvenzgericht Konstanz lud per Beschluss vom 11.Juni 2007 entsprechend der vorherigen Vertragsverhandlungen zwischen RA Heims und dem Insolvenzverwalter zur Gläubigerversammlung am 24.07.2007 zwecks Abstimmung über den Verkauf von Schadenersatzrechten gegen die Sparkasse Singen-Radolfzell an einen der Gläubiger ein.

Diese Ladung versandte der Insolvenzverwalter unerwartet auch an die Volksbank Chemnitz, das Finanzamt Singen und die Bundesagentur für Arbeit. An den vorherigen Versammlungen hatten die drei letztgenannten Gläubiger nie teilgenommen, so daß ich schon erstaunt war ob der regen Teilnahme.

Mit Beginn der Versammlung nahm der Insolvenzverwalter das Wort und wollte den Vertretern des Finanzamts und der Bundesagentur plötzlich klar machen, daß er persönlich die Geltendmachung von vorgeblichen Ansprüchen gegen die Sparkasse für eine reine Luftnummer halte und machte Ihnen dazu regelrecht Angst, wenn er einen kostenintensiven Prozess gegen die Sparkasse auf Grund eines Gläubigerbeschluss zuließe, denn dann müssten die Gläubiger für sämtliche Kosten aufkommen für den Fall eines möglicherweisen Unterliegens vor Gericht.

Jetzt waren die Anwälte Heims und „Burg“ schon sehr beeindruckt von dem plötzlichen Stimmungswandel, hatte doch der Insolvenzverwalter den Verkauf von Schadenersatzrechten an den Gläubiger doch zuvor selbst als zielführend bezeichnet! Das Insolvenzgericht hatte doch auf Vorschlag des Insolvenzverwalters ausdrücklich eine Ladung mit dem einzigen Beschlussthema, und zwar über die Abstimmung des Verkaufs von Schadenersatzrechten gegen die Sparkasse Singen-Radolfzell geladen? Der Steuerberater und beide Anwälte meldeten sich zu Wort und versuchten, die verunsicherten Behördenvertreter über die Widersprüchlichkeit des jetzt gezeigten Verhaltens, seitens des Insolvenzverwalters aufzuklären. Dies zeigte Wirkung: Es kam nun zur Stimmenfeststellung durch die Rechtspflegerin.

Das Komplott und der Betrug im Insolvenzgericht

Die Rechtspflegerin rief jeden Gläubiger namentlich auf, stellte seine Stimmrechte fest und schrieb diese im Protokoll auf. Jetzt erhob sich Rechtsanwalt Dr. Linnebacher von der Kanzlei Völker mit Kanzleisitz in Reutlingen, Hechingen, Barcelona und Athen, einziger und jahrelanger Prozessvertreter der Sparkasse Singen-Radolfzell in dieser Angelegenheit, und legte – von allen Beteiligten unerwartet! – eine Vollmacht für die Volksbank Chemnitz vor!

Das ergab eine vollkommen andere Konstellation: Mit dem Stimmrecht der Volksbank Chemnitz konnte er – in einer Person – für Freund und Feind gleichzeitig stimmen! Und das war offenbar auch Sinn und Zweck der Übung: somit konnte er – als ständiger Hausanwalt der Sparkasse – verhindern, dass die Schadenersatzrechte übertragen werden.

Jeder, der sich die Hosen nicht gerade mit Beißzange anzieht, weiß, dass so etwas schlicht nicht möglich ist, nicht sein darf! Wie soll man denn das nennen, wenn nicht Schizophrenie? Was die VoBa Chemnitz betrifft, so ist das doch glatter Parteienverrat, denn ihre Ansprüche wurden ganz offen negiert und hintertrieben, was deutlich den Straftatbestand der Untreue erfüllt!

Die Rechtspflegerin ließen diese offen sichtlichen und standesrechtlich unmöglichen Rechtsbrüche allerdings kalt (trotz der Befangenheitsanträge!), und die Abstimmung wurde durchgezogen. Und es kam, wie in dieser Konstellation zu erwarten gewesen ist: Der Antrag wurde abgeschmettert, einzig mit den Stimmen der Volksbank Chemnitz!


Die Vertreter der Behörden blieben neutral und enthielten sich der Stimme – was ich unter diesen Umständen hier sehr deutlich hervorheben will. Genau genommen waren auch sie betrogen worden.

Was da aber alle noch nicht wussten: Auch hier war El Bandido – Dank seiner Vielseitigkeit – wieder aktiv beteiligt...

Im nächsten Teil finden Sie – aufgrund unserer Recherche – die Beweise und werden erfahren, wie alles heraus kam. Ich werden Ihnen zeigen, wie die Konstanzer Justiz nun selber aktiv mit vorsätzlich falschen Angaben versucht, das Gespann

EL Bandido und EL Bandulero

einzusetzen...

Ende Teil III (Fortsetzung folgt!)


Es bleibt spannend!

 

Ihr Heribert Kempen

 

 

 
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