Intermezzo
Falls jemand meinen sollte, dass die hier dargestellten Fakten quasi “normal” seien, will ich heute mal etwas Abseits von diesem Treiben ein paar andere Informationen vermitteln. Im Allgmeinen sind Gerichte hoch ehrenwerte Institutionen, und deren Vorsitzende und Beisitzer sind integere Repräsentanten unseres rechtlichen Alltags. So zeigt das AG Rosenheim durch sein gewissenhaftes und vor allen Dingen rechtskonformes Handeln, wie in Zwangsversteigerungsverfahren zu verfahren ist.
Liebe Leserin, lieber Leser!
Durch die vielen nachdenklichen und aufmunternden Zuschriften aus den Reihen der Leserschaft im Gästebuch motiviert, habe ich bei bundesdeutschen Amtsgerichten recherchiert, um die rechtswidrigen (Amts-)Handlungen des Rechtspflegers Hartmut Igl vom Singener Amtsgericht, unter offensichtlicher Protektion und Unterstützung durch Richter Karl Heinz Niemann vom LG Konstanz, plakativ vor Augen zu führen.
Ich habe mit dem leitenden Syndikus eines der führenden Bankhäuser in Deutschland gesprochen, ob er mir aus den Vollstreckungsakten seiner Bank – natürlich anonymisiert – ähnliche Vorfälle zum Aktenstudium geben könne, das unter Hinweis darauf, wie beispielsweise bei den Justizbehörden in Singen und Konstanz tatsächlich die Rechtsprechung praktiziert wird. Er hat sich die auf dieser Internetpräsenz veröffentlichten Unterlagen sehr genau angeschaut. Sein Kommentar dazu:
“Diese hier von Seiten der Sparkasse und Justiz im LKR Konstanz eklatant begangenen Rechtsbrüche erinnern an das dunkle Kapitel der deutschen Justiz in den Jahren 1933–1945.”
Solche Parallelen – wie im vorliegenden Fall – hat er in über 20-jähriger Berufserfahrung bei Tausenden von Versteigerungsverfahren noch nie erlebt!
Ich möchte betonen, dass hier weder polemisiert noch für „Stimmung“ gesorgt werden soll, sondern es geht um jeden Bürger, dem ähnlichen Machenschaften im LKR Konstanz begegnen oder begegnet sind. In solchen – wie den hier dokumentierten – Fällen ist die Rechtsstaatlichkeit im LKR Konstanz sprichwörtlich untergegangen!
Dass es bei der bundesdeutschen Justiz duchaus auch rechtmäßig zugehen kann, zeigt beispielsweise diese Verfügung des Vollstreckungsgerichts beim AG Rosenheim:
Erläuterung:
Ein Schuldner hat zu Gunsten eines Geldinstitutes eine Briefgrundschuld im Grundbuch als Sicherheit für ein Darlehen eintragen lassen. Dazu wird dann üblicherweise eine Zweckbestimmungserklärung, die das Bindeglied zwischen der Grundschuld im Grundbuch und dem Darlehensvertrag darstellt, unterschrieben. Im Darlehensvertrag sind die monatlichen Zins- und Tilgungsraten vereinbart, und für den Fall, dass der Darlehensnehmer seine eingegangenen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht mehr erfüllen kann, sind u. a. auch die Verzugsfolgen beschrieben.
Diese Verzugsfolgen bedeuten, dass dem Schuldner/Kreditnehmer bei Ausfall seiner Zahlungen der Kredit gekündigt und fällig gestellt werden kann.
Dazwischen muss eine mindestens vierwöchige Frist liegen, um den Schuldner die Möglichkeit zu geben, dass er anderweitig sich um eine Umschuldung bemühen kann. (Er kann mittels Ablösung sein Haus/ Eigentumswohnung so noch retten bzw. auslösen.)
Das Kreditinstitut lässt sich zuvor vom beurkundenden Notar die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuld geben, welche der Schuldner mit seiner persönlichen Unterschrift bei Bestellung der Grundschuld bewilligt hat.
Im hier vorliegenden Versteigerungsantrag passt der Rechtspfleger beim AG Rosenheim zu Gunsten des offensichtlich in Not geratenen Schuldners auf, und fordert – völlig korrekt – den tatsächlichen Nachweis des Verzuges und Fälligkeit der Hypothek von Seiten der Gläubigerin ein.
Es muss in diesem Fall dem AG Rosenheim die schriftliche Inverzugsetzung und Fälligkeit seitens des Geldinstituts oder Gläubigers nachgewiesen werden. Erst diese beiden Voraussetzungen begründen die Pfandreife.
Hier schützt der Rechtspfleger durch akribische, da gesetzlich vorgeschriebene Prüfung den Eigentümer des Hauses bzw. der Eigentumswohnung vor einer evtl. rechtswidrigen Versteigerung.
Wenn Sie nun die Handlungsweise des Rechtspflegers Igl anschauen und sich vor Augen führen, dass durch Vollmachtlosigkeit des „sauberen“ Herrn Tobias M. Heinzelmann von der Singener Sparkasse
- (bis heute!) keine rechtswirksame Kündigung aller Kredite vorliegt,
- demzufolge auch keine rechtswirksame Fälligkeit hat erklärt werden können,
- demzufolge auch kein Verzug hat eintreten können,
- demzufolge es auch keine (zwingend erforderliche) Pfandreife hat geben können,
und in Folge dessen auch kein
- rechtswirksamer Versteigerungsantrag hat gestellt werden können und diesem vor allem nicht stattgegeben werden dürfen!
(wogegen nach den Bestimmungen des ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz) vom Rechtspfleger Hartmut Igl offen und vorsätzlich verstoßen worden ist!)
und das unter dem Aspekt,
- dass von mir zuvor – unbestreitbar - 1,55 Mio. DM für die Kreditablösung geboten worden sind!
Richter Karl–Heinz Niemann vom LG Konstanz hat – trotz mehrfacher schriftlicher und klar substantiierter Beschwerden – diese klar aufgedeckten und angezeigten Rechtsbrüche gedeckt, was wiederum zeigt, wie es um die Justiz in Singen und Konstanz bestellt ist.
Der hier veröffentlichte Bescheid des AG Rosenheim z. B. zeigt, wie offensichtlich konträr das Verhältnis zu Recht und geltender Gesetzlichkeit im LKR Konstanz ist und wie zu Gunsten der Sparkasse Singen-Radolfzell von Seiten der involvierten Justiz gedeckt, vertuscht und “unbürokratisch geholfen” wird.
Vorankündigung:
Demnächst lesen Sie auf siesen Seiten:
I.
Ein weiterer – rechtswidrig handelnder - Unterstützer der Sparkasse Singen-Radolfzell, diesmal in der Rolle des Insolvenzverwalters der HMK Holding GmbH, versucht, die Betrügereien der Sparkasse zu decken.
und darüber hinaus
II.
wie der Pressesprecher und Direktor des AG Konstanz, Herr Richter Klaiber, die Medien auf Grund einer schriftlichen Presseanfrage belügt, dort Tatsachen behauptet, welche nicht existieren …
III.
… nur um die weiteren Rechtsbrüche und Vereitelungshandlungen des Sparkassen Anwaltes Dr. Linnebacher zu Gunsten der Sparkasse zu decken.
Es bleibt spannend!
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