Aktuelle Entwicklungen in Schadensersatzprozessen der Geschädigten gegen deren vormaligen Rechtsanwälte und die Sparkasse Singen-Radolfzell
Durch behördlich sichergestellte Urkunden aus der Sparkasse Singen-Radolfzell und aktuelle
amtliche Bescheiden ist bewiesen, dass planmä?ig und zielgerichtet Kundengelder von Konten des HMK-Konzerns
durch Mitarbeiter der Sparkasse auf Anweisung vorsätzlich veruntreut worden sind. Ein kriminalpolizeiliches
Vernehmungsprotokoll beweist weiter, dass interne Anweisungen der Sparkasse an die Mitarbeiter bestanden haben,
zu diesem Zweck Überweisungsträger zu fälschen und so den Kunden deren Baugelder zu entziehen. Einem
Kunden wurde eine Sicherheit für seine Zahlungen durch eine vermeintliche Bürgschaft vorgegaukelt, die
allerdings mit Bedacht so fehlerhaft formuliert war, sodass sie niemals hätte gezogen werden können.
Es kann ferner durch amtliche Urkunden bewiesen werden, dass die Unterschlagungen und Veruntreuungen
seitens der Sparkasse Singen-Radolfzell allein kausal zur Aushöhlung des HMK-Konzerns geführt haben. Die unerlaubte
und rechtswidrige „Aussetzung des Zugriffs auf die Konten“ des HMK Konzern am 12.01.2001 erfolgte zur Vertuschung der
zuvor verübten deliktischen Handlungen in der Sparkasse Singen-Radolfzell. Es ist weiterhin urkundlich bewiesen,
dass bereits im Jahre 2000 höhere Erträge erzielt wurden, als offene Verbindlichkeiten bei der Sparkasse
vorhanden waren.
Der HMK Konzern wurde planmä&szlg;ig und sittenwidrig von der Sparkasse Singen-Radolfzell ruiniert,
wodurch wiederum die Kunden des Unternehmens Verluste in existenzvernichtenden Dimensionen erlitten.
So steht (heute) beispielsweise fest, dass einer der Kunden trotz vertragsgemä&szlg;er
Kaufpreiszahlung niemals Eigentümer der von ihm vermeintlich erworbenen Immobilie werden kann, weil seine
Kaufpreiszahlungen entgegen seiner Zahlungsbestimmungen im Überweisungstext von der Sparkasse nicht der
Immobilienverkäuferin, sondern einem anderen konzernverbundenen Unternehmen gutgeschrieben und von dort
in erheblichem Umfang sofort weiterverschoben wurden, überwiegend für nicht fällige Forderungen
der Sparkasse.
Dem so getäuschten Kunden wurde zu seiner gro?en überraschung von dem um Auflassung
ersuchten Notar mitgeteilt, er habe bis dato überhaupt keine Kaufpreiszahlungen erbracht.
Die von Sparkassenmitarbeitern zu diesem Zweck gefälschten Überweisungsträger,
die insbesondere auch das absurde Märchen von irgendwelchen Telefonbankingaufträgen zwingend widerlegen,
schlummerten jahrelang unbeachtet in einer Ermittlungsakte, und genau diese Akte wurde nun von der Staatsanwaltschaft
vernichtet. Zum Glück gibt es Kopiergeräte!
Es lässt sich unter der Last dieser Beweise nun beim besten Willen nicht mehr leugnen, dass
seit rund 9 Jahren (!) fortgesetzt seitens der Sparkasse Singen-Radolfzell vor den Gerichten gelogen und betrogen wurde.
Die StA Göttingen ermittelt auf Grund der heute vorliegenden Beweismittel unter dem AZ: NZS 33 Js 29686/11 wegen des
Tatvorwurfs des Betruges aktuell gegen folgenden Personenkreis:
- Udo Klopfer
- Volker Wirth
- Tobias Heinzelmann
- Dr. Bernd Linnebacher
- Oliver Ehret
In den teilweise seit Sommer 2009 anhängigen Zivilverfahren wurden diese neuen Urkunden /
Beweismittel aktuell eingeführt, so dass bislang noch keine gerichtliche Entscheidung dazu ergangen ist.
In Ansehung der heute vorliegenden Beweismittel drängt sich zudem der Verdacht auf, dass in der Vergangenheit
die damaligen anwaltlichen Vertreter nicht nur fahrlässig, sondern auch vorsätzlich zum Nachteil der eigenen
Mandanten gehandelt haben könnten. Dazu wird gesondert in naher Zukunft berichtet, wenn die jeweiligen Einlassungen
der beklagten Anwälte vollständig und endgültig vorliegen.
Demnächst mehr.
Oktober 2011
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