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  Die Betrügereien der Sparkasse Singen-Radolzell
  El Bandido y El Bandulero
 

„El Bandido y El Bandulero“

 


Ein unschlagbares Team?


 

Was nun kommt, liebe Leserin, lieber Leser, ist kein Schwank, oder Volksstück - sondern die brutale Realität der Recht beugenden Konstanzer Justiz!

Die beiden abgebildeten Akteure sind die Drahtzieher fortgesetzter Rechtswidrigkeiten und skrupelloser Falschbehauptungen vor Gericht, dazu offenbar noch ausgestattet mit einem „Persilschein“ von der Konstanzer Justiz.

Die Gläubigerversammlung fand wie geplant statt, bei sich der Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Stefan Schmidt nun als „Bedenkenträger” hervor tat. Er wollte die Vertreter des Finanzamtes und der Bundesagentur für Arbeit auf seine Seite ziehen – was ihm misslang. Sie enthielten sich mit ihren Stimmen bei der Abstimmung.

Dramatisch wurde es, als sich Rechtsanwalt Dr. Bernd Linnebacher – zuvor seit Jahren für die Sparkasse Singen-Radolfzell mandatiert – nun zusätzlich auch für die Volksbank Chemnitz engagierte und sich bei der Rechtspflegerin mit schriftlicher Vollmacht auswies.

Das, was nun unter den Augen der Justiz vor dem Konstanzer Amtsgericht passierte, können Sie, liebe Leserin und Leser, besser nachvollziehen, wenn Sie sich folgendes Beispiel selber vor Augen führen:

Zur Illustration:
Stellen Sich sich doch einmal vor, Ihr Nachbar würde eine Tischlerei einrichten wollen. Da das mit erheblichen Emissionen verbunden ist, weiß der natürlich, dass er ohne Rechtsbeistand sein Vorhaben nicht durchsetzen können wird und chartert sich einen Advokaten. Und genau dieser kommt nun zu Ihnen und bietet Ihnen seinen rechtlichen Beistand an...

    Preisfrage:
  1. Wer wird den Prozess gewinnen?
  2. und
  3. hat sich denn der Gesetzgeber wirklich nichts dazu einfallen lassen?

Unabhängig davon, wie Sie die Fragen beantworten – glauben Sie bitte nicht, hier handele es sich um Justiz-Commedy! – Nein, dies ist bittere Realität am Konstanzer Amtsgericht!

Rechtsanwalt Dr. Bernd Linnebacher von der Kanzlei Voelker mit Sitz in Reutlingen, Hechingen, Barcelona und Athen, vertritt nun in ein- und derselben Verhandlung sowohl seine Stammkundschaft, die Sparkasse Singen-Radolfzell, als auch die Volksbank Chemnitz mit ihren Stimmanteilen. Und genau mit diesen Stimmanteilen stimmt er nun gegen einen Übergang der Schadenersatzrechte an die Gläubiger, zugunsten natürlich seiner Altkundschaft! Er benutzt geradezu die Stimmrechte der Volksbank, um zu verhindern, dass gegen die Sparkasse vorgegangen werden kann. Damit vereitelt er die berechtigte und vom Insolvenzverwalter anerkannte Forderung der VoBa Chemnitz in Höhe von rund 63.000 €!

Wenn man bedenkt, dass diese Bank auch noch Antragsteller des Verfahrens war, Kosten investiert hatte, damit das Verfahren überhaupt in Gang kam, dann ist das Vorgehen des sauberen Herrn Rechtsanwalt Dr. Linnebacher schlicht nichts anderes als Betrug! Anders kann man das wohl kaum nennen.

Nicht nur, dass ein Anwalt der Gegenpartei – schließlich vertrat er hier widerstreitende Interessen – solch ein Mandat überhaupt nicht führen darf, denn das ist standesrechtlich verboten, sogar die unmittelbare Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Partei ist nicht gestattet! – So steht es jedenfalls im Gesetz.

Dazu lege ich nun die rechtlichen Vorschriften an dieser Stelle offen.


Aber zurück zu unserem Thema: Rechtsanwalt Dr. Linnebacher verhindert also mit allen, sogar dem Buchstaben nach illegalen Mitteln seit Jahren die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Sparkasse Singen-Radolfzell. Soweit er sich dabei an gesetzliche Vorschriften halten würde, wäre das ja auch alles legitim. Aber wenn er nachweislich und für jeden nachvollziehbar Parteiverrat begeht, dann geht er wirklich zu weit!

Der Parteiverrat ist eine der schwersten Verfehlungen, die ein Anwalt in Ausübung eines Mandates überhaupt begehen kann!

Linnebacher hatte sich bei der Volksbank Chemnitz – unter Vorspiegelung falscher Tatsachen – das Mandat erschlichen, um mit den Stimmrechten der Gegenpartei die Sparkasse, also seine eigentliche Auftraggeberin, vor Schadenersatzansprüchen bewahren zu können. Damit hat er billigend in Kauf genommen, dass die VoBa nun nicht mehr an ihre Forderung aus der Insolvenzmasse kommt! Was ist Parteiverrat, wenn nicht das? Und Betrug ist es noch obendrein!

Dass der Autor mit dieser Sicht nicht alleine steht, zeigt ein anonymisiertes Schreiben eines der in der Gläubigerversammlung mandatierten Anwälte.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt gegen RA Dr. Bernd Linnebacher mittlerweile wegen des Parteiverrats unter dem Az: 20 Js 3922 / 08.

Die Anwaltskammer Tuebingen ermittelt ebenfalls wegen seiner standesrechtlichen Verfehlungen!

  1. Wenn ein Anwalt solche persönlichen Risiken für seine Kundschaft eingeht, dann kann bestimmt jeder nachvollziehen, wie schlimm es um dessen Kundschaft bestellt sein muß!
  2. Wenn die Justiz bei so offensichtlichen und reklamierten Rechtsbrüchen die Augen fest verschließt, dann kann das kein Zufall sein! Dies liest man exakt aus dem Protokoll der Gläubigerversammlung ab. Dieser Umstand zeigt, wie existenzbedrohend ein Schadenersatzanspruch in der geforderten und auch tatsächlich verursachten Höhe für die Sparkasse Singen-Radolfzell sein muss!
  3. Wenn man die hier veröffentlichte Rechtsprechung des BGH und die des Insolvenzgerichtes am Amtsgericht Konstanz vergleicht, dann glaubt man, wir hätten es hier mit verschiedenen Kulturkreisen zu tun!

Wie kam alles heraus?

Ein renommierter bundesdeutschyer Fernsehjournalist recherchiert schon seit letztem Herbst [also Herbst 2007 - d. Red.] sehr intensiv die Geschäftspraktiken des Insolvenzverwalters Stefan Schmidt und der involvierten Justiz. Er wurde durch Opfer aus dem Wirkungskreis des Insolvenzverwalters Schmidt spontan angeschrieben. Die Betroffenen hatten sich bereits an verschiedene Redaktionen beim Fernsehen gewandt, allerdings ohne Ergebnis. Der investigative Journalist befindet sich im Vorruhezustand und pickt sich ab und an gerne „heiße Eisen“ heraus, über die er längere Filmbeiträge erstellt. So kam er im Zuge seiner Recherche auch auf den Skandal um die HMK-Gruppe.

Ich wurde zu Dreharbeiten nach Ueberlingen eingeladen, um dort ein Interview zu geben. An Ort und Stelle bekam ich sozusagen live mit, wie eine dortige Anwohnerin über an sich unseriöse Vermittlungstätigkeiten des Insolvenzverwalters Schmidt für einen Bauträger sprach, dem er zuvor ein Grundstück aus Insolvenzmaße verkauft hatte. Es wurde dabei offensichtlich, dass der Insolvenzverwalter in naher Geschäftsbeziehung zu dem Bauträger stand.

Es war noch ein halbes Dutzend weiterer Betroffene Konkursopfer des Herrn Insolvenzverwalters am Drehort. Da fiel erstmalig der Begriff

El Bandido

Für mich rundete sich das Bild über den Herrn Insolvenzverwalter Schmidt endgültig ab!

Auf Grund meiner empörten Schilderung über das unkonventionelle, um nicht zu sagen betrügerische Verhalten des Rechtsanwaltes Dr. Linnebacher, hatte der Journalist schon mit der Volksbank Chemnitz Kontakt aufgenommen und erfahren, dass sie im Wesentlichen einer falschen Darstellung des RA Linnebacher erlegen waren, um es mal etwas diplomatisch auszudrücken. Zu ihrer Rechtfertigung und Glaubhaftmachung legten sie die Korrespondenz mit Dr. Linnebacher offen.

Daraus wurde ersichtlich, dass die Kanzlei Voelker in standesrechtlich eindeutig verbotener Weise sich selbst bei der Gegenpartei andiente und das Mandat sogar, kostenfrei für die VoBa übernehmen wollte!

Allein die Tatsache, dass eine vorgeblich renommierte Kanzlei unentgeltlich (was vom Standesrecht her schon verboten ist!) ihre Dienste anbietet wie Sauerbier, erweckt zumindest nicht gerade Vertrauen. Unter dem Motto „der Zweck heiligt die Mittel“ war auch gleich noch eine weitreichende Vollmacht (siehe Punkt 5 der Vollmacht) von der Kanzlei Voelker vorgefertigt und beigefügt worden!

Das ging jedoch selbst der VoBa zu weit! Man schrieb eine weitgehend verkürzte Vollmacht aus, die nur zur Abstimmung am 24.07.2007 bevollmächtigte, damit keine weiteren Handlungen mehr vorgenommen werden konnten.

Deutlicher kann man die Panik und Nutznießer dieser Aktion wohl keinem vor Augen führen, denn bringt man das Vorgehen der Kanzlei Voelker nun noch in Verbindung mit deren Dauermandantin, dann zeigt sich doch schon Motiv und Motivation. Es ging schlicht darum, die Stimmrechte der VoBa zu bekommen, um somit den Übergang der Schadenersatzrechte an die Gläubiger zu verhindern. Dies ist schlicht kriminell!

Wenn man das Protokoll der Gläubigerversammlung liest, dann wird deutlich, wie die Rechtspflegerin – trotz Befangenheitsantrag und Beschwerde – die hier in Rede stehende Vollmachtserlangung und verbotene Nutzung selbiger durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Linnebacher in rechtswidriger Weise zulässt. Die veröffentlichte BGH-Entscheidung beweist dies, wie auch der geschilderte Vergleich.


Klaiber stellt sich selbst ein Bein

Erschüttert über das Erfahrene rief der Journalist dann beim Konstanzer Amtsgericht an. Dort wurde er vom dortigen Pressesprecher auf den Schriftweg verwiesen.

Bei der Antwort outete sich der Pressesprecher als Direktor des Amtsgerichts. In seiner Antwort log dieser aber dermaßen, dass sich förmlich die Balken bogen! Aber bei allem Unsinn, den dieser Herr so von sich gab, war auch ein Körnchen Wahrheit mit drin:

Auch er bestätigte die Andienung des Linnebacher-Mandats als verboten. Seine Antwort gipfelte jedoch darin, dass er von einem dem Gericht vorliegenden Schreiben sprach, in dem die VoBa – ausdrücklich – das Abstimmungsergebnis der Gläubigerversammlung bestätigt.

Das kam dem Journalisten etwas spanisch vor. Er schnappte regelrecht nach Luft, als er das las! Prompt rief er bei der VoBa in Chemnitz an und verlas die hier veröffentliche Stellungnahme des Amtsgerichtsdirektors Klaiber und verlangte Stellungnahme und Klarheit.

In Sachsen aber verstand man die Frage schon erst gar nicht. Nichts hatte man von dort bestätigt, noch hatte man etwas geprüft, wie es der Klaiber in der Presseerklärung darstellt. – Man hatte in Chemnitz nach diesem Spektakel überhaupt nichts unternommen!

Das war natürlich das gefundene Fressen für den Herrn Journalisten! Jetzt hatte sich der Herr Klaiber, Direktor und Pressesprecher vom Amtsgericht zu Konstanz, selbst ins Knie ... pardon: ein Bein gestellt.

Hier wurde die Presse und somit die Öffentlichkeit nun mit Vorsatz und vom Herrn Amtsgerichtsdirektor Klaiber in Person belogen und über den tatsächlichen Sachverhalt getäuscht. Der hier veröffentlichte Vermerk des Journalisten spricht eine überdeutliche Sprache. Als der Autor dies erfuhr, gab er diese Erkenntnisse einem der Gläubiger fernmündlich weiter. Dieser wollte das soeben Erfahrene schier nicht glauben und rief selber bei der Volksbank an: Auch er bekam die gleiche Antwort – wie der hier veröffentlichte Abdruck seines Aktenvermerks zeigt!


An dieser Stelle dürfte auch der skeptischste Leser nicht umhin kommen, dass es sich hier um ein Komplott in der Konstanzer Justiz handeln muss – nur um der in Not geratenen Sparkasse Singen-Radolfzell beizustehen! Hier betrügt die Justiz in Konstanz so deutlich, dass bei genauer Betrachtung und Abwägung getrost von einer Auftragsjustiz geredet werden kann!

Nicht nur, dass die Rechtspflegerin gegen geltende Gesetze im Insolvenzverfahren verstieß, nein, die kriminellen Methoden der Sparkasse werden auch noch von der Justiz aktiv gedeckt, wie auch die Rechtswidrigkeiten des für sie tätigen Anwaltes Dr. Bernd Linnebacher samt der Kanzlei Voelker vor Gericht!


Auf Grund aktueller und laufender Aktivitäten wird hier – vorübergehend – die Berichterstattung ausgesetzt. Das geschieht aus rein taktischen Gründen. Sobald die zur Zeit in Gang gesetzten Verfahren beendet sind, wird an dieser Stelle der Fortgang im Skandal der Konstanzer Justiz weiter berichtet werden!

Lesen Sie demnächst unter www.Skandale-in-Sachsen.com, wie die Stadtverwaltung von Penig über ihre Motive entlarvt wurde...

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

 

Ihr Heribert Kempen

 


 

 
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