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  Die Betrügereien der Sparkasse Singen-Radolzell
  Selbstbedienung bei der Sparkasse Singen-Radolfzell
 

oder
Wie „beklaut“ man einen Bauherrn?

Ganz einfach:

Man beschließt, 2 Monate nach einschlägig dazu erfolgter Beratung, die künftig für das Bauvorhaben Brauhausgasse 9, 09322 Penig eingehenden Zahlungen mittels selbst ausgestellter und unterschriebener Überweisungstrager auf ein Konto zu überweisen, zu dem niemand – außer der Sparkasse selbst – Zugang hat, und das – selbstverständlich – ohne den Geschaftspärtner oder gar den Bauherren selbst davon zu informieren (so geschehen am 22.08.2000).

Hier (pdf-Datei, 2,8 MB) ist auszugweise die Seite 4 des (unterschlagenen) Kreditbeschlusses vom 22.08.2000 abgebildet, in dem die Abrede farblich markiert ist.

Und hier (pdf-Datei, 0,5 MB) finden Sie 2 von 4 Überweisungsträgern des Kunden Netzel als Beispiel und Nachweis dafür, dass die Überweisungen stattgefunden haben.

Dahinter finden Sie jeweils den von den SpK-Mitarbeitern Heinzelmann und Troll, als auch von den Mitarbeiterinnen Lindner-Lehmann und Troll ausgestellten und unterschriebenen Überweisungsträger, die so am Tage des Geldeinganges diese Mittel sofort dem Zugriff der tatsächlich Bevollmächtigten der HMK-Firmengruppe entzogen haben.

Man kann unschwer feststellen, dass hier im Namen der HMK-Bausanierungs-GmbH Verfügungen über deren Konten getroffen worden sind, zu denen die Sparkasse keine Vollmacht hatte.

Glauben Sie etwa, dass der Kunde auch nur eine einzige Überweisung ausgeführt hätte, wenn er gewusst hätte, dass sein Geld nicht zur Erstellung seines Bauwerkes verwandt werden sollte?

Er ist bis heute nicht mal Eigentümer des mit ca. 630.000 DM (!) angezahlten Bauwerkes im Grundbuch geworden, da die Sparkasse noch vor Fertigstellung des Gebäudes die HMK Firmengruppe gegen die Wand gefahren hatte…

Die Auffanggesellschaft konnte erst „richtig loslegen“, nachdem am 09.08.2000 beim Insolvenzgericht des AG Chemnitz die übertragende Sanierung beschlossen und mehrheitlich genehmigt worden ist.
Bis zum Jahresende – 31.12.2000 – hatte sie einen Umsatz von 956.281,80 DM abgewickelt, von dem die Sparkasse selbstherrlich rund 630.000 DM (Kundenumsatz Netzel) verfügt hatte.

Dies beweist die BWA per 31.12.2000 (0,5 MB, Seite 5).

Mithin wurden rund 2/3 des Gesamtumsatzes seitens der Sparkasse – in faktischer Geschäftsführung – in der Auffanggesellschaft HMK Bausanierung GmbH gesteuert!

Gleichzeitig ist hiermit auch die verbotene Eigensanierung seitens der Sparkasse Singen-Radolfzell bewiesen!

Durch den Kontenverlauf ist ebenfalls der vor Gericht seitens der Sparkasse bestrittene – jedoch tatsächlich genehmigte und in fortlaufend in Anspruch genommene – Kontokorrent bewiesen!

Als die Konten dicht gemacht worden waren, befand sich das Konto der Auffanggesellschaft HMK-Bausanierung GmbH mit rund 3.000 DM im (Gut-)Haben – mithin hatte die Sparkasse auch keinerlei Forderung gegen die Gesellschaft. Es bestand auch keine Mitverpflichtung für andere Gesellschaften!

Weitere Informationen kommen, sowie sie spruchreif sind.

Ihr Heribert G. Kempen

Dornbirn, den 21.02.2010



 

 

 

 
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