Ja, es ist wieder etwas ruhiger geworden auf dieser Internetseite. Damit sich die geneigte Leserschaft mal ein klares
Bild von dem machen kann, was hier hinter den Kulissen abläuft und abgelaufen ist, habe ich mich dazu entschieden, ein paar Worte dazu
von mir zu geben. Aber diesmal nur
Fakten, Fakten, Fakten
Die Sparkasse Singen-Radolfzell jammert bei der StA Konstanz, Frau Staatsanwältin Elsner, was doch „angeblich“ für eine Rufmordkampagne vom
Ex- Bauunternehmer Heribert G. Kempen auf der Homepage veröffentlicht wird...
Rechtsanwalt Dr. Martin Füllsack aus Konstanz „bittet“ – plötzlich und unvermittelt – nach der im Oktober 2008 bereits
hier auf dieser HP über ihn veröffentlichten Aktenunterdrückung nun das OLG Karlsruhe / 9. Zivilsenat Freiburg, um schnellst möglichen Verhandlungstermin,
da er um „seinen Ruf fürchtet“ ...
Rechtsanwalt Klaus Dieter Haid aus Gailingen spricht sogar beim OLG München von einer
„verleumderischen und beleidigenden“ Medienkampagne und „erpresserischen Maßnahmen“ – weil er von Journalisten entlarvt wurde...
Nur: Keiner der hier Beschriebenen wagt eine gerichtliche Feststellung, ob hier die Unwahrheit veröffentlicht wurde oder ob falsche Tatsachen behauptet werden!
Nach unzähligen und immer wieder eingestellten Strafanzeigen, u.a. wg. fortgesetzten Prozessbetruges, bei der STA Konstanz können Sie sich nun selbst ein Bild über den
Wahrheitsgehalt der Veröffentlichungen machen:
Hier ein paar willkürlich herausgegriffene wörtliche Zitate aus den bisherigen und unter den betrügerischen Vorträgen seitens der Sparkasse Singen-Radolfzell zustande gekommenen Urteilen:
Entscheidungsgründe im Urteil 5 O 238 / 05 des LG Konstanz unter Vorsitz der Richterin Dr. Hohlfeld:
„... Zinszahlungen waren die Voraussetzung für ein weiteres Engagement der Klägerin; ... es gab keine allgemeine Kontoüberziehungsbefugnis;
... die Bereitschaft einer Umschuldung von 320.000 DM stand gerade unter dem Vorbehalt der Bezahlung der vorhandenen Rückstände... Eine Beweisaufnahme zu diesen Punkten
war auf Grund des widersprüchlichen Vortrages des Beklagten und insbesondere im Hinblick auf den unsubstantiierten Vortrag zu abweichenden Absprachen nicht veranlasst...
Daher fehlt es auch unter diesem Gesichtspunkt an der Kausalität etwaiger Pflichtverletzungen. Unterstellt, die Klägerin hätte keine Verrechnung auf die Zinsen vornehmen dürfen, dann wäre sie berechtigt gewesen,
das Stillhalteabkommen schon im Oktober bzw. November 2000 aufzukündigen. Es wäre dann schon zeitlich früher zum Zusammenbruch der HMK- Gruppe gekommen.
Auch unter einem weiteren Gesichtspunkt fehlt es an der Ursächlichkeit. Das Gutachten der BMS-AG vom 12.02.2001 stellte erhebliche Liquiditätsprobleme und die Notwendigkeit einer Anschubfinanzierung von 300.000,00 DM für die HMK Gruppe fest.
Auch dies hätte die Klägerin [das war damals, 2005, die Spaßkasse – d.R.] ohne weiteres berechtigt, ihr Engagement zu beenden. Zu der einer möglichen
Schließung der Kapitallücke aus anderen Mitteln fehlt es schon an Vortrag des Beklagten. Die Kritik des Beklagten am Gutachten im Hinblick auf eine angebliche
Nichtberücksichtung der Umschuldung in Höhe von 320.000 DM geht fehl, da die Voraussetzungen für eine entsprechende Umschuldung auf den Bericht vom 22.08.2000 hin –
gerade nicht vorlagen.
Für die Darstellung der Klägerin spricht im Übrigen auch der Umstand, dass ein Großteil der fälligen Zinsen auf die Darlehen der KfW entfielen, die nicht zur Disposition der Klägerin standen.
Diese Zinsen mussten bedient werden, weil sonst – unabhängig von dem Stillhalteversprechen der Klägerin – die KfW-Kredite gekündigt worden wären.
Anderenfalls hätte die Klägerin die fälligen Zinsen, die der KfW zustanden, zusätzlich kreditieren müssen. Die Klägerin hatte es aber – unstreitig – abgelehnt weitere Kredite an die HMK–Gruppe auszureichen.“
Feststellungen des LG Konstanz AZ 4 O 532 / 03 - Vorsitzender Richter Müller : (Er schrieb sogar von seiner Kollegin ab)
„Die Kritik des Beklagten am Gutachten im Hinblick auf eine angebliche Nichtberücksichtigung der Umschuldung in Höhe von 320.000 DM geht fehl, da die Voraussetzungen für eine entsprechende Umschuldung durch die
Klägerin entsprechend der Beschlussfassung auf den Bericht vom 22.08.2000 hin gerade nicht vorlagen.“
Feststellungen des 9. Senats des OLG Karlsruhe unter Vorsitz des Richters Dr. Eith:
„ Da ein schadensstiftendes vorwerfbares Verhalten der Beklagten nicht vorliegt, bleibt die Feststellung zutreffend, dass ohne zusätzlichen Kredit, den zu gewähren die Beklagte nicht verpflichtet,
und den zu erlangen, die Unternehmensgruppe HMK nicht in der Lage, eine Fortführung der HMK Gruppe nicht möglich war.“
Tatsächlich hatte die Sparkasse Singen-Radolfzell am gleiche Tage (22.08.2000) noch einen zweiten
– allerdings bei Gericht unterdrückten – Beschluss gefasst, in dem eine Gesamtkreditsumme von 5,1 Mio. DM genehmigt und beschlossen, welcher 2 Monate
später sogar noch vom Vorsitzenden des KA (Kreditausschuss) am 18.10.2000 nachgenehmigt worden ist!
(Jedoch nicht ausbezahlt und verschwiegen wurde...)
In diesem einstimmigen, aber unterschlagenen Beschluss stehen nachfolgende wörtlichen Feststellungen der Sparkasse Singen-Radolfzell:
„Die HMK – Firmengruppe wird von den Geschäftsführern Heribert Kempen und Marion Kempen umsichtig geführt. Herr Kempen ist uns als zuverlässiger Geschäftspartner bekannt und steht mit Auskünften und Informationen jederzeit zur Verfügung“. (...)
„Insgesamt war das ursprüngliche Konzept also schlüssig und nachvollziehbar gewesen. Die jetzige Schieflage der HMK Gruppe resultiert in erster Linie aus dem Umstand, dass durch die schleppende bzw.
gar nicht erfolgte Herauslegung der SAB-Fördermittel den Abverkauf und die Realisierung der Veräußerungsgewinne der Ostimmobilien verhinderte. Hierdurch entstand der immense Liquiditätsengpass,
welcher noch bis heute das Hauptproblem darstellt. Zwischenzeitlich sei jedoch zu erwarten, dass die eingeplanten Fördermittel der SAB bis Ende diesen Jahres fließen. Ob und inwieweit dies letztendlich
zutreffen wird, bleibt abzuwarten. Es gilt jetzt jedoch bis zur Klärung die Liquidität sicherzustellen. Zu einem großen Teil ist dies auch durch die Geschäftstätigkeit der HMK-Bausanierung GmbH gelungen.
Diese setzt zum einen die Aufträge der insolventen HMK-Sanierungsbau GmbH fort und erwirtschaftet zudem ansehnliche Umsätze und Erträge aus Aufträgen in der hiesigen Region (v.a. Stadt Lörrach).
Eine von Herrn Kempen selbst erstellte und insoweit nachvollziehbare Liquiditätsplanung (in einfach Form) liegt uns vor.
Festzuhalten bleibt folglich, dass das Hauptproblem in der Liquiditätskrise – und nicht etwa in einer fehlenden Ertragskraft zu sehen ist.“
„ Bereits für die kommenden Wochen und Monate wird uns Herr Kempen aus den erwarteten Abschlagszahlungen seitens Netzel für das Objekt Brauhausgasse 9 in Penig anteilige Beträge zur Verfügung stellen.
Zeitpunkt und Höhe sowie die Verwendung bei uns (Zinszahlung oder gar teilweise Rückführung) bleibt im Einzelfall noch zu verhandeln.“
Hier kann sich jeder Leser – und vor allem die Kundschaft der Sparkasse Singen-Radolfzell – selbst ein Bild von der Geschäftspraxis und dem Wahrheitsgehalt der Einlassungen seitens der Sparkasse bei Gericht machen!
Nachwort des Redakteurs
Nachdem ich dieses Trauerspiel mit Slapstickeinlagen seitens der involvierten Vertreter der Justitia seit nunmehr
7 Jahren begleite, bilde ich mir ein, auch ein paar Takte mal dazu einfließen lassen zu dürfen.
Man kann von der Angelegenheit halten, was man will und auch zum Herrn Kempen stehen, wie man will, aber ich denke, man kommt um eins nicht drumrum:
Da ist doch was oberfaul im Staate!
Das Gesetz hat die Aufgabe, den Schwächeren vor der Willkür des Stärkeren zu schützen. Richtig, sonst könnten wir ja unsere Vorstellungen
mit Fäusten durchsetzen, oder? Die Frage in diesem Fall ist doch, wer ist in dieser Konstellation der »Schwächere«, der von Justitia unter die Fittiche genommen werden
müßte? Auch wenn sich der Herr Kempen gern als „Baulöwen” sieht – das allein reicht nicht aus, um ihn als den „Stärkeren” zu charakterisieren!
Aber anders wird ein Schuh draus: Wer steht bei wem in Abhängigkeit? Kein Bauunternehmen kann florieren, ohne daß die Kreditierungsbasis nicht funktioniert.
Oder noch weiter gefaßt: Nicht eine geschäftliche Unternehmung würde funktionieren, wenn das Zusammenspiel mit den Instituten, bei denen schon in deren Namen drin ist,
wofür sie da sind, nicht genau das tun würden, wofür sie da sind! Ergo ist es ein Hohn, wenn sich heute Schwarzkittel hinstellen und im Brustton der Überzeugung dröhnen:
Unterstellt, die Klägerin [also die Spaßkasse] hätte keine Verrechnung auf die Zinsen vornehmen dürfen, dann wäre sie berechtigt gewesen, das Stillhalteabkommen schon im Oktober
bzw. November 2000 aufzukündigen. Es wäre dann schon zeitlich früher zum Zusammenbruch der HMK- Gruppe gekommen.
Also übersetzt in allgemein verständliche Formulierungen: Nur eine tote Firma ist eine gute Firma! – Wie blöd muß mensch denn sein, um solche
Sentenzen dazu noch ungestraft von sich geben zu dürfen? Dem Hohlfeld hat freilich nicht der
Millionen-Kredit-Beschluß vorgelegen, den die feine Führerschaft der Spaßkasse
ja auch nie aufgedeckt hatte, aber selbst der damals bekannte und seitens des Spaßkassenvorstands
einstimmig gefaßte Beschluß hätte Sicherheit genug sein müssen, den Geschäftsbetrieb
ordentlich aufrecht erhalten zu können. Und das geht nun mal nicht ohne Liquidität, und das hat der liebe Spaßkassen-Vorstand ja auch erkannt.
Mit einem Wort: Das Kreditinstitut ist in diesem Fall konkret seinen Aufgaben absolut nicht nachgekommen und hat in verbotener Eigenmacht sogar noch Mittel des Unternehmens
regelwidrig verwendet, und das auch noch nach eigenem Gutdünken! Gibt es wirklich Menschen, die das für gut befinden? – Ich kann mir das fast nicht vorstellen!
Und nun sind wir an der Stelle, die mich so uschig macht: Ich sag mal so, sämtliche der in diesem Schlamassel verwickelten Gerichte haben den von mir aufgezeichneten Grundsatz der Rechtsprechung gröblichst
vergewaltigt. Ich bin zwar nicht Rechtswissenschaftler, aber ich finde es logisch, daß das (Zivil-) Recht dazu da ist, den wirtschaftlich Schwachen vor der Willkür des Starken zu
schützen. Beachtet die Justiz das nicht, wird es schlicht Unrecht!
Der Schwache bei der Auseinandersetzung mit Behörden und Einrichtungen – so auch bei Banken – ist der Bürger, der Unternehmer.
Von den Banken hängt nun mal das Wohl oder Wehe Letzterer ab. Kommen Banken ihrem naturgemäßen Auftrag nicht nach, die Realwirtschaft mit liquiden Mitteln zu versorgen, dann
geht die Realwirtschaft den Bach runter! Und genau das ist hier passiert: Trotz Vorliegens aller möglicher Referenzen ist das Ausreichen
liquider Mittel nicht geschehen, gegenteilig sind sogar vorhandene liquide Mittel wieder eingezogen worden, sodaß der Ruin unausweichlich
wurde, besiegelt letztendlich mit der Kontensperre.
Wenn man so will, ist das, was wir hier life erleben, Teil des gegenwärtigen Desasters, das sich Krise nennt. Und jetzt wird von den Banken nicht erwirtschaftetes Geld
zusätzlich in diese hineingepumpt – aber, zum Donnerwetter nochmal, wofür denn? Meine Erfahrungen mit Banken besagen, daß diese in aller
Regel unternehmerisch nicht klug geführt werden. Der Schwerpunkt ist auf Anlagen gelegt worden, nicht auf Investitionen in die Realwirtschaft,
aber nur die Realwirtschaft erwirtschaftet Liquidität, Anlagen sind dazu da, um Liquidität zu verbrennen. Nur so bringen sie Profit!
Und das Schlimme dabei ist: Die einzigen, die hier einen Riegel vorschieben könnten, die Richterschaft, tut das nicht, aus welchem Grund auch immer. Vielleicht ist es, weil sie
selbst, die Damen und Herren Richterlinge, ihre Konten oder gar Kredite bei irgendwelchen Banken zu laufen haben, vielleicht stimmt es auch, daß eine Vorschrift besteht, keinen Spruch zu erlassen,
der diesen unheiligen Filz sprengen könnte. In jedem Fall aber ist das, was hier gesprochen wurde und wird, alles andere als „Recht”, sondern – nach meiner Meinung –
die Inkarnation des Unrechts! Und das noch unter der mehr als leeren Floskel
»IM NAMEN DES VOLKES«!
Siegfried Wilhelm
N. Nowgorod, 28. Mai 2009