Auf Grund der Veröffentlichung bekam ich noch vor Ablauf des ersten Tages 7(!) Anfragen mit dem Inhalt, dass „sich zwar die Urteilstexte mit dem zitierten Kreditbeschluss widersprechen” – aber nicht
nachgewiesen sei, ob die Richter sich vertan hätten, oder die »Sparkasse Singen-Radolfzell tatsächlich betrogen hat».
Weiter heißt es in dieser Mail:
Ich kenne zwar den gesamten Sachverhalt, aber eine Person die nicht voll in die Sache involviert ist,
kann nicht anders als zweifeln. Zudem besteht Unsicherheit, ob tatsächlich ein dauerhafter und fortgesetzter Prozessbetrug vorliegt...
Ich habe dann in den Unterlagen eine regelrecht plakative Stelle in den Schriftsätzen des RA Linnebacher gesucht und bin prompt fündig geworden!
Diese eine Seite habe ich per PDF Datei separat herauskopiert, und auch die entsprechenden 4 Seiten des (unterschlagenen) Kreditbeschluss, damit diese beiden PDF Dateien den Leser
„auf die Schnelle” restlos überzeugen ...
Auf mehrfache Anfrage von Lesern dieser HP hin, wird hiermit also der schriftliche Nachweis der fortgesetzten Prozessbetrügereien
seitens der Sparkasse Singen-Radolfzell selbstverständlich erbracht, und zwar in:
Fakten, Part 2
Hauptakteur in dieser Farce – eine Anwaltskanzlei, und zwar
Völker & Partner aus Reutlingen – dort RA Dr. Bernd Linnebacher!
– eine sehr „flexible“ Kanzlei mit „noch flexibleren“ Anwälten:
Rechtsanwalt Linnebacher tritt zum Beispiel in einer gerichtlichen Gläubigerversammlung im gleichen Gerichtstermin zum einen für die Sparkasse Singen-Radolfzell als Schuldnervertreter – zum anderen als Gläubigervertreter der Volksbank Chemnitz auf!
Der Pressesprecher, Richter Klaiber vom Konstanzer Insolvenzgericht, spielt bei diesem schaurigen „Spiel“ auch noch mit und belügt wegen dieser nicht übersehbaren Widersprüche sogar einen Journalisten, und das auch noch in Form der Antwort auf eine schriftliche Presseanfrage!
Der dortige Rechtsanwalt, ein Herr Dr. Jansing (Kanzlei Völker) versucht dann auch noch, das Film- und Recherchematerial des Journalisten Heinz Fassbender zum Höchstbetrag von max. 100.000 € zu kaufen, um eine Veröffentlichung zu unterbinden!
Kommen wir zurück auf die Prozessbetrügereien der Sparkasse Singen-Radolfzell:
Unterlegt ist im Text hier – wie man auf dem Rand erkennen kann – lediglich eine Seite des Schriftsatzes des Rechtsanwaltes Dr. Bernd Linnebacher vom 5.11.2003 an das Landgericht Konstanz. Außerdem ist die Faxkennung des entlarvten und Akten unterdrückenden
Rechtsanwalt Dr. Martin Füllsack zu erkennen. (Soviel zur Echtheit der Urkunde)
Unter c. Umschuldung in Höhe von 320.000,-- DM findet sich folgender Text:
„Für die klägerseitig (Anm. die Sparkasse) unter Ziff. 3 vorgetragene ‘Umschuldung in Höhe von 320.000,-- DM’ lassen sich aus dem Beschluss des Kreditbeschlusses der Beklagten zu 3) keine Anhaltspunkte entnehmen.
Der Kläger möge darlegen, auf welche angeblich zugesagte Umschuldung er Bezug nimmt. Die Beklagte zu 3) hat von einer solchen Umschuldung keine Kenntnis.“
Soll also heißen, dass die Sparkasse keine Kenntnis hatte, dass die Umschuldung der Überziehungen der Konten aller HMK-Firmen sowie die Privaten des Unternehmers in Höhe von 400.000 DM
am 22.08.2000 bzw. am 18.10.2000 genehmigt bzw. nachgenehmigt und beschlossen waren?
Dann sind wohl alle Vorstände der Sparkasse und der Vorsitzende des Kreditausschuss plötzlich von Alzheimer oder Altersdemenz befallen?
Dann geben wir hier eine „Gedächtnisstütze“:
In dem hier abgebildeten Auszug des bei Gericht unterschlagenen, aber genehmigten und beschlossenen Dokuments finden Sie die Seiten 3,4,7 und 12 des und Vorstands-Kreditbeschlusses:
Auf Seite 3 finden Sie unter dem Titel 2.1 Kreditantrag – die Beschreibung
der in Gegenwart des Prokuristen Böhme neu beantragten Kredite vom 17.08.2000
Auf Seite 4 finden Sie unter 2.3 Kreditengagement – die jeweils erste und letzte Spalte der Aufstellung – die jeweilige Bezeichnung, und zwar die Kreditart,
| urspr. Kredit in TDM |
und |
künftiger Kredit |
| 3>3.528 |
- |
5>5.122 |
Somit stieg das Kreditengagement von rund 3,5 Mio. DM auf rund 5,1 Mio. DM!
Auf Seite 7 (Mitte) ist der Gesamtkredit mit 5.122 TDM beziffert.
Auf Seite 12 wurden diese Kredite am 22.08.2000 neben dem Kundenberater Heinzelmann und einem Sachbearbeiter von 5 Vorstandsmitgliedern bzw.
deren Vertreter genehmigt.
Am 18.10.2000 genehmigt auch der Vorsitzende des Kreditausschusses den Vorgang...
Und nun denken Sie nur, wie die Richterin Dr. Hohlfeld in dem erstzitierten Urteil meinte, dass man doch schon im
Oktober...November 2000 der HMK Gruppe die Geschäftsverbindung mangels notwendiger Kredite oder vorhandener Liquidität bereits hätte
kündigen können. – Deutlicher kann ein vollzogener Prozessbetrug wirklich nicht ausfallen, wenn man die Beurteilung der Sparkasse über die Geschäftsführer
und die HMK Gruppe dem Gericht – einschließlich der Nachgenehmigung vom 18.10.2000 – unterschlägt!
Das Perfide dabei war, dass der ehemalige Prokurist der HMK-Gruppe bei den Verhandlungen der hier in Rede stehenden Kredite am 17.08.2000 in der Sparkasse anwesend und bei Gericht als
Zeuge benannt war, jedoch nie als Zeuge vom Gericht vernommen worden ist! Die Sparkasse log vor Gericht, dass sich die Balken bogen, und unterschlug dem Gericht den genehmigten und beschlossenen Rahmenkredit
über 400.000 DM zur Ablösung aller Kontenüberziehungen. Damit hätte die HMK die laufenden Einnahmen nicht mehr zur Rückführung der Kontoüberziehungen benötigt,
sondern gewann dadurch gleichzeitig 400.000 DM an frei gewordener Liquidität.
Es versteht sich von selbst, dass die Sparkasse diesen Kreditbeschluss auch dem Gutachter Dr. Schrode von der BMS AG unterschlug, der nach der rechtswidrigen Kontoschließung vom 12.01.2001
im Februar 2001 – also nach 6 Wochen Betriebsstillstand – eine Liquiditätslücke von 300.000 DM feststellen musste.
Durch die heutige Kenntnis, dass nicht nur 320.000 DM, sondern wegen der privaten Kontenüberziehung insgesamt sogar 400.000 DM Rahmenkredit bewilligt und beschlossen worden waren, ist bewiesen,
dass der Bankangestellte Heinzelmann mit den Gesellschaftern der HMK-Gruppe lediglich Scheinverhandlungen zwecks Ablösung des Hauses über 1,55 Mio. DM führte, um möglichst noch mehr Geld von den
Gesellschaftern herauszupressen, denn mit der Unterschlagung des Kreditbeschlusses über 400.000 DM Rahmenkredit wurde der von ihm ausgesuchte und zur Bedingung gemachte Gutachter definitiv über falsche
Kreditsummen informiert, so dass – ganz ohne Zweifel vorsätzlich – ein falsches, will sagen negatives Gutachten zwangsläufig herauskommen musste! Heinzelmann hatte damit – bewusst – den Untergang der HMK-Gruppe
in Szene gesetzt und verwirklicht!
Der Journalist Neumann von BCC Business Crime Control e.V. hat somit vollständig Recht, wenn er vom „System Heinzelmann“ in seinem Beitrag
„Bilanzkosmetik“ spricht...
Man kann unter den hier unbestreitbar fortgesetzten und nachgewiesenen Betrügereien seitens der Sparkasse Singen-Radolfzell vor den Gerichten nur jeden Kunden warnen, sich in ein Kreditabhängigkeitsverhältnis
mit diesem Kreditinstitut zu begeben!
Wenn man bedenkt, dass hier mit knallharter krimineller Energie vorgegangen und eine Firmengruppe mit einem beträchlichem Immobilienvermögen sowie 170 Dauerarbeitsplätzen vernichtet, der Unternehmer ruiniert,
das Privathaus im Wege der Zwangsversteigerung förmlich ergaunert worden ist und die Schädigung der Gesundheit des – nunmehr gewesenen – Kunden sowie der Rufmord sehenden Auges und billigend in Kauf nehmend gezielt und
planmäßig „veranstaltet“ wurde – nur um eigene Betrügereien zu decken – fragt man sich doch entsetzt: Sind die Ermittlungsbehörden nur Komplicen oder handeln hier regelrecht mafiöse
Strukturen im Landkreis Konstanz?
Beispielsweise behaupten die entlarvten Ex- Anwälte heute, der unterschlagene Kreditbeschluss habe doch keine besondere Relevanz...
Für wen haben die eigentlich gearbeitet?
Dornbirn, den 29.5.2009