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  Die Betrügereien der Sparkasse Singen-Radolzell
  Ein Wirtschaftskrimi par exellence
 

„Das Spiel ist aus,“
würde ein Gescheiter sagen...


Liebe Leserinnen, liebe Leser!

(Zu) lange habe ich geschwiegen, vermutlich, da ich – naiverweise – glaubte, dass zumindest die gesetzlich vorgeschriebenen Prüforgane einer Sparkasse, wie z. B. das BaFin oder der SVBW (Sparkassenverband Baden-Württemberg) ihren Prüfungs- pflichten nachkommen würden, wenn Sie gezielt auf kriminelle Handlungen eines ihrer Institute, wie es die Sparkasse Singen-Radolfzell ist, hingewiesen werden, dazu noch mit schriftlichen (!) Beweisen unterlegt.

Ich habe ferner geglaubt, dass der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Herr OB Ehret, mit den gewählten Verwaltungsräten der Sparkasse auf Grund von Hinweisen und ihm zur Verfügung gestellten Beweismitteln zumindest den vermutlich einzigartigen Kriminalfall „seiner“ Sparkasse prüft... (Man denke nur mal an den ehemaligen Vorsitzenden der Sparkasse Düsseldorf, welcher wegen ein paar Plasma-Fernseher im Fall Pooth seinen Stuhl sofort räumen musste – statt dessen macht der verheiratete 1.Vorsitzende Volker Wirth sich die langjährige Sekretärin seines Vorstandskollegen Udo Klopfer zu seiner Geliebten, damit er diesen auch noch ausspähen konnte... Klopfer hat dann in seiner Wut und Enttäuschung seine Ex-Sekretärin nach Singen-Süd in eine Filiale verbannt... – Sex & Crime, gemischt mit diversen Interna und verbunden mit beschwichtigenden E-mails der Vorstände in der Singener Sparkasse)...

Ganz zu schweigen von den unwilligen und vermutlich unfähigen (?) Staatsanwälten bei der Staatsanwaltschaft in Konstanz und der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe!

Ich bin mir bewusst, welch schwerwiegende Vorwürfe meinerseits hier gemacht werden, glaube aber, dass Sie selber auch zu dem Schluss kommen werden, wenn Sie nachfolgende Originalbeweismittel lesen:

Am 19.08.2003 im Verfahren 5 O 238 /03 trägt RA Linnebacher bei Gericht schriftlich vor. Hier finden Sie seinen Schriftsatz. [download 1,8 MB!]

Achten Sie mal auf die dort beschriebenen angeblichen Eigenschaften des Unternehmers, die angeblich fehlende Disposition der Sparkasse über den 2-Mio.-DM – refinanzierten - KfW-Kredit, sowie angeblich verbindlich getroffene Vereinbarungen von März, Juni, Juli 2000 über Zinszahlungen...

Seine Ausführungen stützte er auf einen Vorstandsbeschluss vom 22.08.2000 [download 0,9 MB!] (1. Variante) Achten Sie hier mal auf die Letzte Seite – insbesondere auf die dortigen Unterschriften!

Unter dieser Prämisse wurden alle Gerichtsverfahren geführt, und die sind – natürlich – sämtlich verloren gegangen...

Als Betroffener weiß und spürt man natürlich, ob der Gegner bei Gericht lügt und betrügt. Das Problem ist jedoch – kann man es dem Gegner nachweisen? Insbesondere wenn eigene Anwälte – trotz nachweislicher Kenntnis – die Beweise verschweigen? Aber dazu später mehr...

Im hier vorliegenden Fall kann man dies eindeutig mit JA beantworten, was Sie jetzt erstmalig im Original nachlesen können:

Durch Akteneinsicht eines der Geschädigten am 01.08.2008 in Verbindung mit der intensiven Arbeit eines beauftragten Sparkassen-Gutachters wurde der sprichwörtliche Kriminalfall restlos entlarvt.

In der Ermittlungsakte der StA Konstanz lagerten – unbestreitbar bereits seit dem 9.10.2003 – kopierte und sichergestellte sowie beschlagnahmte Unterlagen aus der Sparkasse: (Auf dem jeweils ersten Blatt finden Sie den Stempel der Kriminalaußenstelle Singen vom 9.10.2003...)

Es haben seit Oktober 2003 die entlarvenden Beweismittel schon in den Ermittlungsakten gelegen, jedoch wurden Sie von Seiten der Ermittlungsbehörden als auch von Ra. Dr. Martin Füllsack aus Konstanz verschwiegen bzw. unterschlagen! (Er hatte am 30.08.2004 Akteneinsicht genommen und angeblich nichts Nennenswertes gefunden...)

Lesen Sie den (neu aufgetauchten) Beschluss vom 10.07.2000! [download 0,9 MB!]

Legen Sie dort bitte Ihr Augenmerk auf die Seite 7 (1. Heribert Kempen) bezüglich der Geschäftspraktiken des Unternehmers... Lesen Sie bitte auf Seite 9 (unterer Absatz) bezüglich der Disposition der Sparkasse zum 2-Mio-Kredit!

Damit allein ist das angebliche „querulatorische Verhalten“ des Unternehmers, wie auch die angeblich nicht vorhandene Disposition des refinanzierten KfW-Kredites seitens der Sparkasse widerlegt. Über die Fabulierung der angeblich angedrohten Kündigung seitens der KfW braucht man auch nicht mehr einzugehen, wenn man den „richtigen” Kredit- und Vorstandsbeschluss vom 22.08.2000 (2.Variante) liest.

Jawohl, Sie lesen richtig!

Die Sparkasse Singen-Radolfzell operierte und täuschte das Gericht mit zwei verschiedenen Varianten(!) der Kreditbeschlüsse vom 22.08.2000 – durch Unterdrücken und wahrheitswidrigen Vortrag – und entschied so über das Wohl und Wehe bzw. den Untergang der HMK Gruppe!

Wenn Sie die 1.Variante (bei Gericht vorgelegte Fassung, daselbst die letzte Seite) lesen, werden Sie feststellen, dass lediglich die Prozessbürgschaft zu Gunsten der Stadt Penig identisch mit der Variante 2 ist, ansonsten ist der bei Gericht vorgelegte Kreditbeschluss ein regelrechter Vernichtungsbeschluss gewesen, der folgendes vorsah:

700.000 DM Einnahmen aus dem Bauvorhaben Netzel werden vollständig von der Sparkasse vereinnahmt bzw. verpfändet, jedoch kein Pfennig zur Erstellung der Baumassnahme freigegeben. Folglich bekam das Unternehmen keinen Pfennig freie Liquidität, um den Betriebsablauf zu gewährleisten.

Die weiterhin in der ersten Variante aufgeführten 100.000 DM als interne Kontokorrent-Linie waren nichts als Hohn für den Unternehmer und Augenwischerei für das Gericht, denn diese hätten schlussendlich nur gewährt werden sollen, wenn eine Abtretung aller erarbeiteten und anerkannten Rechnungen bei der Sparkasse vorgelegen hätte. Wie aber sollte ein Unternehmen dauerhaft anerkannte Rechnungen präsentieren, wenn keine Gelder für Löhne oder Material aus den Kundenabschlägen freigegeben werden?

In der 2.Variante jedoch werden nicht irgendwelche Kundengelder verpfändet oder weggenommen, sondern es wird eine später nicht mehr ausgeführte 527-TDM-Bürgschaft sowie ein weiterer 400.000 DM Rahmenkredit zur Ablösung aller Kontoüberziehungen bewilligt, sowie sämtliche im Grundbuch besicherten Kredite der HMK verlängert! (s. Seite 3)

Dieser Beschluss hatte demzufolge einen Gesamtwert – incl. der Bürgschaften – von 5.122.000 DM (s. Seite 4 Spalte „zukünftig“) zuzüglich der 700.000 DM an freien Kundenbauraten des BV Netzel für das Objekt Brauhausgasse in Penig. Mithin also genehmigte 5,1 Mio. DM Kredite und Liquidität! Dieser Beschluss vom 22.08.2000 wurde sogar in der nächsten Verwaltungsratssitzung am 18.10.2000 unterschrieben! (s.Seite 12)

Warum die Staatsanwaltschaften diese hier aufgedeckten Beschlüsse mit einer unterschiedlichen Kreditgenehmigung in Höhe von rund 5 Mio. DM seit Oktober 2003 unterdrückten, sollten die involvierten Staatsanwälte auch der interessierten Öffentlichkeit und den Geschädigten erklären! Unter dem Druck der mittels Akteneinsicht aufgedeckten Kreditbeschlüsse ermittelt nun die StA Konstanz wegen

des Verdachts der Urkundenfälschung

gegen die Vorstände Volker Wirth und Udo Klopfer. Lesen Sie hierzu die Mitteilung der StA Konstanz! Es kann unmöglich sein, dass 7(!) Vorstands- und Kreditausschussmitglieder unter Führung des Vorstandes an ein- und demselben Tage, bei demselben Kreditnehmer und demselben Engagement unterschiedliche Kreditbeschlüsse fassen, die einen Unterschiedsbetrag von rund 5,1 Mio. DM zur Folge haben. (s. Seite 4, Spalte „künftig“) Damit wäre HMK gerettet gewesen!

Stellungnahme des Sparkassen-Gutachers vom 28.09.2008.

Diese Frage sollten sämtliche Beteiligten und unterzeichnenden Personen aus der Sparkasse der Öffentlichkeit und den Geschädigten erklären! Fest steht eines: Nur die 2. Variante vom 22.08.2000 war vom Vorsitzenden unterzeichnet, die erste Variante jedoch nicht! – Diese aber wurde bei Gericht vorgelegt!


Der Kernsatz der zweiten (unterschlagenen) Variante ist auf Seite 11 des Beschlusses zu lesen:

„Festzuhalten bleibt folglich, dass das Hauptproblem in der Liquiditätskrise – und nicht etwa in einer fehlenden Ertragskraft zu sehen ist.“

Damit ist im Grunde schon alles gesagt: Wie die Sparkasse selber im (unterschlagenen) Beschluss Variante 2 vom 22.08.2000 auf Seite 11, mittlerer Absatz feststellt:

„Die jetzige Schieflage der HMK-Gruppe resultiert in erster Linie aus dem Umstand, dass durch die schleppende bzw. gar nicht erfolgte Herauslegung der SAB–Fördermittel den Abverkauf und Realisierung der Veräußerungsgewinne der Ostimmobilien verhinderte. Hierdurch entstand der immense Liquiditäts- engpass, welcher noch bis heute das Hauptproblem darstellt.“

Damit dokumentiert die Sparkasse selbst, dass der Unternehmer nicht verantwortlich für den Liquiditätsengpass war, sondern ursächlich die Arbeitsweise der SAB (Sächsische Aufbaubank) Auslöser für die Misere war.

Weitere pikante Details werden in den kommenden Wochen berichtet – insbesondere auch, was der Südkurier seinen Lesern zumutet.

Es entpuppt sich zu einem Wirtschaftskrimi par exellence...

 


Ihr Heribert Kempen


 
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