Fragen im Novembernebel...
oder: Das „seltsame“ Verhalten der Staatsanwaltschaften im Falle der Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der SpK Singen-Radolfzell.
Es ist schon verwunderlich, wenn man das Beschlagnahmedatum auf den sichergestellten Unterlagen (Stempel der Kripo Singen vom 9.10.2003) sieht und feststellt, dass die hier in Rede stehenden Kredit- u. Vorstandsbeschlüsse, Überweisungsträger mit vollmachtlosen Unterschriften von SpK-Angestellten etc. - 5 (!) Jahre lang in den Ermittlungsakten schmorten und weder ausgewertet noch in Bezug auf die bei Gericht eingereichten Schriftsätze und Strafanzeigen überprüft worden sind...
Unvorstellbar ist ferner, dass es in der Akte gleich zwei „verschiedene Varianten“ von Kreditbeschlüssen vom selben Datum, und zwar vom 22.08.2000 zu Gunsten HMK gegeben hat, welche sich um rund 4,5 Mio. DM in der genehmigten Kreditsumme unterscheiden. Und das ist niemandem aufgefallen? ...
9 (!) Strafanzeigen sind wegen des derzeit dringenden Tatverdachts des Prozessbetrugs von Seiten der Sparkasse von unterschiedlichen Anzeigenerstattern eingereicht worden...
Alle wurden sie ergebnislos eingestellt!
Anlässlich eines Beschwerdegespräches am 18.04.2008 in der Generalstaats- anwaltschaft Karlsruhe bei den ranghöchsten Ermittlungsbeamten von Ba-Wü wurden die Betroffenen mit Floskeln und Hinhaltetaktik schlicht und einfach weiter veralbert und getäuscht! Statt den Vorwürfen nachzugehen, wurden fadenscheinige und teilweise abstruse Begründungen aufgetischt, um die Geschädigten ins Leere laufen zu lassen. Selbst die Anwesenheit von jeweils einem TV– und Nachrichtenmagazin- Journalisten nebst Drehteam schreckte die Behörde nicht ab.
Es konnte behördlicherseits zu diesem Zeitpunkt niemand ahnen, dass im Wege einer Beiziehung von Ermittlungsakten in einem Zivilverfahren am LG Landshut / Bayern, die seit Jahren nicht ausgewerteten bzw. evtl. unterdrückten Beweismittel in die Hände der Geschädigten kommen könnten...
Zu diesem Schluss muss man kommen, wenn man die heute aufgedeckten und ausgewerteten Ermittlungsakten der StA Konstanz liest. Es ist nicht erklärlich, bei 9 (!) von rund 20 Strafanzeigen, die wegen des Vorwurfs des Prozessbetruges erstattet worden sind, dass keinem der involvierten Ermittlungsbeamten bei der StA Konstanz oder der G-StA Karlsruhe nichts aufgefallen sein soll!? Schließlich handelt es sich hier um voll ausgebildete Juristen, und nicht um Klosterschüler(innen)!
Regelrecht peinlich ist nun die folgende Situation:
Da die Dienstaufsicht der StA Konstanz, die G-StA Karlsruhe, nun unbestreitbar nicht ihrer ordnungsgemäßen (Über-)Prüfungspflicht der Vorwürfe nach dem Besuch vom 18.04.2008 nachgekommen ist, ist die Behördenleiterin persönlich nach § 839 BGB in Haftung genommen worden.
Daraufhin versuchte ein hochrangiger Behördenvertreter der G-StA Karlsruhe doch tatsächlich, durch falsche Auslegung seiner Rechtsansicht den Beschwerdeführer schlicht „für dumm zu verkaufen“!
Jämmerlicher kann sich ein Volljurist nicht blamieren...
Mittlerweile sind die Fachministerien und die Staatskanzlei in Stuttgart informiert, sowie die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Mannheim eingeschaltet.
Bislang herrscht Schweigen im Walde...
Keiner der Verantwortlichen kann erklären, wie es passieren konnte, dass über den Zeitraum von 5 (!) Jahren beschlagnahmte Akten bei der StA Konstanz nicht ausgewertet werden!
Dem Konstanzer Rechtsanwalt Dr. Martin Füllsack ist wohl auch „die Tinte ausgegangen“. Er gibt zu den zwei spannenden Fragen und dem
letzten Schriftsatz vom 4.09.2008 erst gar keine Stellungnahme mehr bei Gericht ab.
Wie kommt es, dass er seinem Mandanten die Beweismittel in der Akte bei seiner Akteneinsicht im August 2004 unterschlägt?
Warum hat er den Mitarbeiter Heinzelmann von der Sparkasse nicht mitverklagt?
Wir waren doch nun gespannt, was der Vorsitzende Richter Dr. Eith vom 9. Zivilsenat in Freiburg zu den aufgedeckten Kreditbeschlüssen und Überweisungsträgern sagt, wo er doch bislang immer alle Entscheidungen vom LG Konstanz mitgetragen hat...
Doch es kam anders als man denkt:
Es kam eine Verfügung mit der Ernennung einer neuen Berichterstatterin am 9. Zivilsenat. Diese war nun von einem anderen Vorsitzenden unterschrieben. Der Sache nachgegangen, kam folgendes heraus...
Das OLG Karlsruhe/ Außensenate Freiburg hat binnen 14 Tagen gleich 2x den kompletten Geschäftsverteilungsplan geändert! Warum?
Der vorsitzende Richter Dr. Eith war überraschend und plörtlich in Ruhestand getreten (der „Spielverderber“!) ...
Gerade so, wie der damalige „Zollstockrichter“ von Freiburg, der mit einem Stahlrollmaßstab auf einem kopierten (!) Lageplan (!!) mit dem Maßstab von ca. 1:1.000 (!!!) ein drei Meter zu kurzes Wegerecht ausmessen wollte.
Als gegen ihn wegen Rechtsbeugung ermittelt werden sollte, ging er kurzerhand (und auch) ganz plötzlich in den (wohlverdienten oder wohl verdienten?) Ruhestand...
Ein Schelm der jetzt Böses dabei denkt...
Dann kam durch einen
Bericht in der Stuttgarter Zeitung der Südkurier unter Druck. – Er musste schließlich
beschwichtigend berichten, sonst...(*grins*)
Oberstaatsanwalt Röding weiß lt. Südkurier noch nicht mal, warum überhaupt gegen die Vorstände Klopfer und Wirth ermittelt wird. Üblicherweise wird bei fehlendem Anfangsverdacht sofort wieder eingestellt. Nur in Konstanz – da gehen die Uhren scheinbar anders – man ermittelt – aber gegen wen oder was, bitteschön?
Staatsanwalt Dr. Brand hat eine gute Spürnase und denkt vermutlich:
„Hui, die Sach wird net guat“ und gibt das Verfahren an eine junge Kollegin ab:
Frau Staatsanwältin Elsner ist nun die ermittelnde Staatsanwältin!
Chapeau – Frau Elsner! Sie haben zumindest direkt bei Aufnahme der Ermittlungen entdeckt, dass es neben den Beschuldigten Klopfer und Wirth auch noch weitere in Frage kommende Beschuldigte gibt!
Sie schickte mir die hier beigefügte Mitteilung – der ich hilfreich anderen Tages antwortete mit der
Erweiterung der Strafanzeige...
Nun wird es spannend!
Es liegt ein umfangreiches Gutachten sowie verschiedene Einlassungen von Anzeigenerstattern bei der StA Konstanz vor – was also kann möglicher Weise jetzt noch „übersehen“ werden? Eigentlich doch nichts mehr – oder?
Lassen wir uns also überraschen!
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