Willst du ne coole Homepage für 0 Euro?   Хочешь иметь свой сайт в интернете за 0 руб. ?
   
  Die Betrügereien der Sparkasse Singen-Radolzell
  Meinungen, Kritiken, Hinweise
 

Gästeforum

Verfasser:
Heribert G. Kempen aus Vorarlberg / Austria
2010-02-13 um 12:09:00

Planvolle u. gezielte Bereicherung seitens der Sparkasse Singen-Radolfzell bei Kunden der HMK Gruppe! - Achtung Bauträger Erwerber aufgepasst !

Stellen Sie, werte(r) Leser(in) sich folgende Situation vor:
Sie kaufen bei einem Bauträger oder Bauunternehmer ein(e) Wohnung / Haus -welche(s)noch fertig gestellt werden muss. Sie bezahlen die Bauraten für ihre erworbene Immobilie nach dem jeweiligen Bautenstand auf der Baustelle, in dem gesetzlich (MaBV)geschützten Glauben, dass die von Ihnen bezahlten Bauraten auch tatsächlich zur Herstellung des Bauvorhabens verwendet werden. Alle beteiligten Lieferanten u. Handwerker sollten aus ihren Bauraten bezahlt werden damit auch kein späterer Ärger eintreten kann. Dafür muss der Bauträger/ Unternehmer sogar ein sog. Bauträgerkonto einrichten, damit er nach den Verordnungen der MaBV u. GSB das Geld separiert, nur zweckmäßig einsetzt und nicht zweckwidrig für andere Zwecke verwendet...
Das ist der Normalfall, wie er tagtäglich abgewickelt wird.

Bei der Sparkasse Singen-Radolfzell kann man heute - nach Auswertung der unterdrückten Bankakten aus den Ermittlungsakten - feststellen, dass die Sparkasse Singen-Radolfzell förmlich planmäßig vorging, um sich an Einzahlungen von Kunden zielstrebig und in schädigender Absicht zu bereichern.
° Fakt 1:
Am 17.08.2000 bekommt die Sparkasse
den notariellen Vertrag in Kopie, zwischen einem Erwerber und der HMK Gruppe und eröffnet auftragsgemäß ein gesondertes Bauträgerkonto auf Weisung des Geschäftsführers.

° Fakt 2:
Am 22.08.2000 beschließt einstimmig mit 8(!) Unterschriften - intern - ohne Wissen der Geschäftsleitung der HMK, der Vorstand der Sparkasse auf Seite 4 des unterdrückten Kreditbeschluss in der Randzeile mit *1 gekennzeichnet:

[wörtl. Zitat]
"Mit der ersten Abschlagszahlung des Herrn xxxx in Höhe von TDM 124 werden Zins- und Tilgungsrückstände der HMK Holding GmbH teilweise zurück geführt".
Unter *2 steht:
"Bei Umfinanzierung in ein Darlehen über insges. TDM 400 fallen folgende ÜZ weg:
HMK Holding GmbH: TDM 153(Nach Eingang TDM 124)"

[Ende Zitat]

Hier wurde ohne Kenntnis des einzahlenden Kunden oder der HMK Geschäftsführung von der Sparkasse beschlossen, wie mit den künftigen Zahlungseingängen des ahnungslosen Immobilien/ Baukunden verfahren werden soll.

° Fakt 3:
Der Kunde bezahlte ahnungslos am 23.10. den Betrag über TDM 124 und am 17.11.2000 einen weiteren Abschlag über TDM 206 usw...

° Fakt 4:
Mit Geldeingang auf dem Konto der HMK bei der Sparkasse Singen-Radolfzell füllen und unterschreiben Sparkassenangestellte(!) vollmachtlos und unbefugt Überweisungsträger im Namen der HMK Gruppe aus(!) und transferieren die Gelder auf das Bauträgerkonto, zudem niemand von der HMK Gruppe Zugang bekommen hatte. D.h. die Gelder des Kunden wurden dem Zugriff bei Geldeingang auf der Sparkasse - sofort - den Bevollmächtigten der HMK entzogen!

° Fakt 5:
Beispielsweise wurde die erste Anzahlung von der Sparkasse voll(!)zu Tilgungszwecken - zweckwidrig - zum Nachteil des (ahnungslos) überweisenden Kunden vereinnahmt...

Auf den Einzahlungsbelegen des Kunden stand nicht nur die Rechnungsnummer - sondern auch der Verwendungszweck: BV Brauhausgasse 9,09322 Penig ...

Halten wir fest, die Sparkasse Singen-Radolfzell kannte unbestreitbar den Kaufvertrag und den Verwendungszweck auf den Überweisungsträgern!

Deutlicher kann man wohl ahnungslose Immobilienkunden nicht über den Tisch ziehen.

Dieses offensichtliche Verhalten
"wollte" der Ex- Anwalt Dr. Martin Füllsack/ Konstanz gemäß eigener Einlassung angeblich "nicht erkannt haben"? Obwohl der Name seines Mandanten mehrfach(!) im unterdrückten Kreditbeschluss wörtlich genannt wird und Ra. Dr. Martin Füllsack bereits am 30.08.2004 den Inhalt dieses Kreditbeschlusses - selbst einräumend - kannte...
Jetzt kann sich jeder Leser selbst seinen Reim darauf machen, warum Ra. Dr. Martin Füllsack seinem Mandanten gegenüber, die Existenz der in Kopie vorliegenden Bankakten - nach Akteneinsicht in den Ermittlungsakten - unterschlagen hat...

Auch die Justiz will diese unbestreitbaren Fakten nicht erkannt haben ?

Verfasser:
Heribert G. Kempen aus Vorarlberg / Austria
2010-02-12 um 09:42:00

Taktik von Sparkasse und (schützender) Justiz ...

Die Sparkasse will auf jeden Fall - egal wie - verhindern, dass die aus den Ermittlungsakten der StA Konstanz stammenden und neu bekannt gewordenen Beweismittel, einer heute erstmaligen gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden. Dafür scheut sie sich nicht, aktuell auch wieder wahrheitswidrig bei den Gerichten - wider bessern Wissen - ohne Vorlage von Beweisen - Sach- u. Tatbestände zu bestreiten, was schlicht nur als fortgesetzter Prozessbetrug bezeichnet werden kann.

Die Justiz versucht mit juristischen
Winkelzügen eine Beweisaufnahme zu verhindern, sie versucht die neue Beweislage durch die aufgedeckten Beweismittel zu negieren!

Beispiel:

Mit erstmaliger Aufdeckung der unterdrückten Ermittlungsakten im Jahre 2008, welche bereits am 9.10.2003 bei einer Hausdurchsuchung in der Sparkasse beschlagnahmt und sichergestellt waren, wurden Bankbelege bekannt aus denen hervor ging, dass Angestellte der Sparkasse unerlaubt Verfügungen in Höhe von rund 630.000 DM von Konten der HMK Auffanggesellschaft getätigt haben.
Als Beweis liegen die Überweisungs-
belege des einzahlenden Kunden - und die von Sparkassenmitarbeitern selbst ausgestellten, eigenmächtig unterschriebenen und ausgeführten Überweisungsträger vor.
Damit ist der Eingang und Ausgang der Gelder vom allgem. Geschäftskonto bewiesen.
Hinzu kommt, dass der Gesamtumsatz lt.
BWA des Steuerbüro´s mit rund 954.000 DM beziffert wurde, was auch der Kontenverlauf exakt wiedergibt. Somit steht (unbestreitbar)fest, dass seitens der Sparkasse Singen-Radolf-zell rund 2/3 des Gesamtumsatzes eigenmächtig gesteuert und verfügt wurde. Hier wurde massiv in die Geschäftsführung eingegriffen, was man juristisch als faktische Geschäftsführung bezeichnet.

Wenn sich dann herausstellt, dass solch ein Vorgang innerhalb einer Sanierungsphase stattfand, dazu nachweislich Kontokorrentkredite genehmigt und fortgesetzt zugelassen waren - jedoch plötzlich die Konten unerlaubt geschlossen wurden, ist dies ein entscheidungserheblicher Sachvortrag, der mit den genannten
(aufgedeckten) Beweismitteln -heute-
unter Beweis gestellt wird !

Der von der Anwaltskammer eingesetzte Gutachter befand - im Gegensatz zur Justiz dazu, dass die Konten-schließung zur Unzeit seitens der Sparkasse, die Ursache aller nachfolgenden Schäden - insbesondere
für die ehemaligen Kunden der HMK Gruppe - war.

Dieser beispielsweise hier aufge-führte Sachvortrag wird von der Justiz weder wahrgenommen, noch wird er zum Gegenstand einer Beweis-aufnahme gemacht. Man verweigert schlicht die sachliche Überprüfung
des tatsächlich stattgefundenen Sachverhaltes.

Der BGH entschied zu einer solchen Vorgehensweise im letzten Jahr:
-------------------------------------
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7
-------------------------------------
Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies darauf schließen, dass es den Vortrag nicht zur Kenntnis genommen hat. Wenn das Tatsachengericht zugleich mehrfach in zentralen Fragen des Streits der Parteien Beweisantritte der beweisbelasteten Partei übergeht, wird das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs in einer an Rechtsverweigerung grenzenden Weise verletzt.

BGH, Beschluss vom 6. April 2009 - II ZR 117/08

Da die Geschädigten größtenteils mit finanzieller Rückendeckung der RS- Versicherungen prozessieren, werden solche offensichtlichen Rechtsbrüche -wie sie sich derzeit abzeichnen - konsequent - sogar unter Einbeziehung von Straf- u. Befangenheitsanträgen gegen die jeweiligen Richter- nötigenfalls bis zum höchsten Gericht in Deutschland verfolgt.

Verfasser:
Heribert G. Kempen aus Vorarlberg / Austria
2010-02-10 um 20:41:00

Gerüchte werden wahr...1. Ex- Anwalt der Geschädigten im HMK Komplex ist pleite!

Am 8.02.2010 um 11.30 Uhr wurde beim
Insolvenzgericht Chemnitz das
INSOLVENZVERFAHREN
gegen
Rechtsanwalt Rüdiger Pryssok
mit Kanzleisitzen in Zwickau u. Chemnitz
eröffnet.

Das Gericht hat die Zahlungsunfähigkeit des Anwaltes festgestellt!

Entsprechend des § 240 ZPO werden sämtliche Zivilverfahren zunächst unterbrochen.

Damit haften jetzt die Sozias in der Kanzlei Pryssok für ihren - ausgefallenen - Kollegen gesamtschuld-nerisch mit.
Bei rund 3,2 Mio ˆ Schadenersatzforderungen zuzüg-lich Zinsen und Kosten könnte dies auch für die Sozias zum Ruin führen.

Verfasser:
Gerne Leser Ihrer Homepage aus Bodensee-Region
2010-02-10 um 14:43:00

Gratulation zu den gelungenen Erläuterungen für die interessierten Leser des Gästebuches

Sehr geehrter Herr Kempen!
Die Erläuterungen zu den Geschehnissen lesen sich sehr gut, auch Personen, welche nicht so sehr im gesamten Komplex drinstecken, verstehen die Machenschaften der involvierten Anwälte, Richter und natürlich der Spasskasse; welche übrigens eine merkwürdige Fluktuation hat, sie sucht schon wieder einen Kreditsachbearbeiter, scheinbar laufen denen dort die Mitarbeiter weg. Verständlich, als involvierter (Mit-)Betrüger wäre man ja auch gleich mit in der Haftung bei dem Vorstand, für welchen es scheinbar keine Gesetze gibt.

Verfasser:
Heribert G. Kempen aus Vorarlberg / Austria
2010-02-10 um 12:17:00

HINWEIS für SPARKASSEN GESCHÄDIGTE !

Sofern ein ehemaliger Kunde der Sparkasse Singen-Radolfzell gerichtlich versucht hat, sich gegen
die Sparkasse Singen-Radolfzell zur Wehr zu setzen und dabei "merkwürdige" oder "nicht nachvollziehbare" Gerichtsentscheidungen hat hinnehmen müssen, kann im Rahmen einer wissen-schaftlichen Untersuchung seine ergangenen Urteile der FU (Freie Universität) Berlin zwecks wissenschaftlicher Analyse zur Verfügung stellen. Es werden zunächst ausschließlich nur die Urteile(!) benötigt, keinerlei anwaltliche Stellungnahmen oder Beweismittel sind erforderlich. Wenn im Zuge der Untersuchung weitere Dokumente oder Schriftstücke benötigt werden, wird man sich von der Uni mit dem jeweiligen Absender in Verbindung setzen.

Ihre Urteile senden Sie bitte an:

Freie Universität Berlin
Fachbereich Rechtswissenschaft
LS Prof. Dr. Martin Schwab
- Watch The Court -
Van’t-Hoff-Straße 8
14195 Berlin

Hier sind die Kritieren der FU Berlin:


Zunächst muss es sich um eine Entscheidung handeln, die rechtswidrig ist. Für die Auswahl ist eine weitere Qualifizierung der Entscheidung als krass rechtswidrig erforderlich. Als Orientierungspunkt für die extreme rechtswidrigkeit soll auf den ersten Blick klar sein, dass die Entscheidung krass rechtswidrig ist.

Neben der Fehlerhaftigkeit des Urteils kann für die Beurteilung als besonders krass rechtswidrig in Betracht kommen:

eindeutige Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG

eindeutige Verletzung des Rechts auf den gesezlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG

Die klare Verletzung eines Grundrechts des Benachteiligten nach den Artt. 1 – 14 GG oder nach der Europäischen Menschenrechtskonvention

Eine erhebliche persönliche Belastung des Betroffenen, die ihn in existenzielle Not bringt
unter keinem Aspekt nachvollziehbare Anwendung des materiellen Rechts

0-5 |  5-10 |  10-15 |  15-20 |  20-25 |  25-30 |  30-35 |  35-40 |  40-45 |  45-50 |  50-55 |  55-60 |  60-65 |  65-70 |  70-75 |  75-80 |  80-85 |  85-90 |  90-95 |  95-100 |   100-105   | 105-110 |  110-115 |  115-120 |  120-125 |  125-130 |  130-135 |  135-140 |  140-145 |  145-150 |  150-155 |  155-160 |  160-165 |  165-170 |  170-175 |  175-180 |  180-185 |  185-190 |  190-195 |  195-200 |  200-205 |  205-210 |  210-215 |  215-220 |  220-225 |  225-230 |  230-235 |  235-240 |  240-245 |  245-250 |  250-255 |  255-260 |  260-265 |  265-270 |  270-275 |  275-280 |  280-285 |  285-290 |  290-295 |  295-300 |  300-305 |  305-310 |  310-315 |  315-320 |  320-325 |  325-330 |  330-335 |  335-340 |  340-345 |  345-350 |  350-355 |  355-360 |  360-365 |  365-370 |  370-375 |  375-380 |  380-385 |  385-390 |  390-395 |  395-400 |  400-405 |  405-410 |  410-415 |  415-420 |  (Insgesamt : 424 Zuschriften)

 

Zum „alten” Gästebuch




 
Von wem?
Mail:
( anzeigen?)
Wohnort:
Thema:
Ihre Meinung:
 
  Diese Seite wurde seit dem 14. April 2008   67.423   Mal aufgerufen.