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Gästeforum
Verfasser:
Heribert G. Kempen aus Vorarlberg / Austria 2010-02-10 um 09:33:00 |
Die Gier, Hemmungslosigkeit u. fachliche Inkompetenz unter den ehemaligen Anwälten der Geschädigten...
Rechtsanwalt Klaus Dieter H. wohnhaft in Gailingen mit Kanzleisitz in Stuttgart, trat beeindruckend als Grandseigneur mit vermeintlich hoher sozialer Kompetenz und Hilfsbereit-schaft gegenüber seinen Mandanten bei Mandatsübernahme auf.
Zunächst engagierte er sich sogar außergerichtlich, als er in Begleitung mehrerer Zeugen persönlich
ein Beschwerde- u. Aufklärungsge-spräch mit dem OB von Radolfzell - Dr. Schmidt - als stellvertretenden Verwaltungschef der Sparkasse Singen-Radolfzell führte, was ergebnislos verlaufen war. Er formulierte für beide Mandanten - aus heutiger Sicht -eine völlig aussichtslose, weil unsubstantiierte Klageschrift, welche den Grundstein der späteren Prozesse
am LG Konstanz bildete.
Nach Einreichung der Klageschriften beim LG Konstanz wurde er vom Angestellten Heinzelmann aus der Singener Sparkasse fernmündlich aufgefordert "EINEM RING GEGEN KEMPEN" beizutreten. Das war zuviel für die Nerven eines Grandseigneur...
Er bat um Ablösung der Mandate, was Ende 2003 die Übernahme durch Ra. Dr. Füllsack als Nachfolger in den Mandaten zur Folge hatte.
Er hatte mit den Mandanten eine Honorarvereinbarung auf Erfolgsbasis
abgesprochen, was folglich bei seiner gewünschten Beendigung des Mandats keine Kosten für die Mandanten auslöste, da (noch) kein Erfolg eingetreten war.
Über 5 Jahre hörte der in Bayern ansässige Mandant nichts von seinem ehemaligen Anwalt, aber während der Aufdeckung der unterdrückten Ermittlungsakten meldete sich Ra. H. aus Gailingen unvermittelt und beanspruchte nun sogar angeblich 3 unterschiedliche Honorare für seine ehemalige Tätigkeit:
° 1. Honorar gegen die Sparkasse
° 2. Honorar gegen Heinzelmann
° 3. Honorar wg. angeblicher Bearbei-tung einer Strafanzeige gegen Heinzelmann bei der StA Konstanz
Kurz gesagt, die Gerichte wiesen die geforderten - vermeintlichen- Honoraransprüche ab, weil entweder nicht fällig, nicht angefallen oder selbst durch Ra. H. bei Gericht wieder zurück genommen. Der Mandant empört über das Verhalten des Ra. H. aus Gailingen, zeigte seinen Ex- Anwalt bei der StA München wegen versuchter Gebührenüberforderung an, weil er in Bayern lebend und vor bayerischen Gerichten versucht hatte, unerlaubt nicht vorhandene, bzw noch nicht vorhandene Honoraransprüche vorzeitig geltend zu machen. Mit einer Widerklage gegen seinen Ex- Anwalt drang der Ex- Mandant derzeit noch nicht durch, womit sich derzeit der BGH noch befasst.
Nun sollte man glauben, das "Intermezzo" mit dem in Gailingen lebenden Anwalt H. sei beendet, aber weit gefehlt! Während einer Gerichtsverhandlung beim OLG München waren vermutlich zwei unterschiedlich arbeitende Journalistenteams anwesend, wobei Ra. H. einem in Bayern ansässigen Journalisten mit einem Jobangebot ködern wollte, vor dem TV- Journalistenteam und deren mitlaufender TV Kamera floh er jedoch regelrecht und begehrte sogar Schutz im Richterzimmer, welcher ihm nicht gewährt wurde. So kam es zu entsprechenden TV Aufnahmen im Gerichtsbebäude, welche die dortige Situation unverfälscht wiedergeben.
In Gailingen zurück gekehrt, begann das in Konstanz offensichtliche Netzwerk des Filzes wieder an zu wirken. Ra. H. legte nun Schrift-stücke bei Gericht vor, die aus den Akten der Kanzlei Voelker/ Reutlingen als Vertreter der Sparkasse her
stammten. Es stand z. B. sogar noch das Kennzeichen der internen Sachbearbeiterin des Ra. Linnebacher
auf den vorgelegten Kopien...
Also Ra. H. paktierte jetzt mit den Prozessgegnern seines Ex-Mandanten...
Die StA München teilte plötzlich mit, dass entgegen des Tatortprinzips die Ermittlungsakte gegen Ra. H. nun zur Bearbeitung an die StA Konstanz abgegeben sei... Wie in schon über 30 bekannten Entscheidungen wurde in Konstanz selbstverständlich - wie nicht anders zu erwarten - das Ermittlungsverfahren gegen Ra. H. wieder eingestellt!
Nun wuchsen dem Grandseigneur scheinbar Muskeln - er hatte - Dank des Konstanzer Filzes - formell wieder Oberwasser bekommen, da sein Ermittlungsverfahren eingestellt war...
Das nahm er zum Anlass, gegen den Journalisten aus Bayern und seinem Ex-Mandanten Schmerzensgeldansprüche wegen angeblicher Verleumdung und Rufschädigung in Höhe von 10.000 ˆ (!) geltend zu machen und schickte auch gleich eine Gebührenrechnung eines Kanzleikollegen über einen Streitwert von 10.000 ˆ seinen
"Opfern" mit...
Nachdem in München die Ansprüche des Ra. H. abgewiesen wurden, reichte er Ende 2009 erneut wieder eine Klage - diesmal am LG Konstanz - gegen seinen Ex- Mandanten ein und fordert jetzt hier wieder den in München bereits abgewiesenen - vermeintlichen - Honoraranspruch ein.
Sein Ex- Mandant trat nun an den Unterzeichner heran und fragte ob diesseits nicht noch Erinnerungen über Absprachen aus dem Jahre 2003 bekannt seien, unter welchen Umständen das Mandat zu Stande gekommen seien, da Ra. H. schon wieder die Gerichte bemühen würde.
Als mir dämmerte, dass das jetzige (neue) Verfahren nun bei der Konstanzer Justiz angestrengt war, wurde mir klar, das Ra. H. aus Gailingen bei Klageeinreichung offensichtlich auf die Wirkung des bekannten Filzes vertraut hatte.
Aber das LG Konstanz zeigte sich überraschend distanziert und teilte schon bei Klagezustellung Bedenken, wegen der eingetretenen Rechtskraft in München als auch wg. des Gerichtsstandes mit. Mir war klar, was Ra. H. im Zusammenspiel mit der Kanzlei Voelker versuchte: Er wollte seinen Ex- Mandanten finanziell destabilisieren, damit diesem "die Luft ausgehen sollte"...
Der Unterzeichner fuhr zu seinem auswärtigen Archiv und suchte in seiner damals mit seinem Nachbarn - Ra. H. und dem geschädigten Ex- Mandanten - geführten Korrespondenz aus 2003... und wurde fündig!
Es fand sich ein Original E-mail von Ra. H. mit beigefügter Vollmacht
zwecks Unterzeichnung zur Vorlage bei Gericht und der schriftlichen Bestätigung, dass lediglich nur bei REALISIERUNG DES ERFOLGES das anwaltliche Honorar zu bezahlen ist.
Also schlicht eine Erfolgshonorar Vereinbarung - welche gemäß aktueller BGH Rechtsprechung unzulässig und daher jeglicher Anspruch ausgeschlossen ist...
Dieser "Nebenkriegsschauplatz" soll nur beispielhaft aufzeigen, mit welcher kriminellen Ernergie u. Heimtücke agiert wird um die Geschädigten an der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu hindern...
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Verfasser:
Heribert G. Kempen aus Vorarlberg / Austria 2010-02-09 um 12:54:00 |
Anwaltlicher Betrug oder Verrat an den Mandanten?
Die wörtlich zitierten Auszüge aus dem unterschlagenen Kreditbeschluss, die unerlaubten Kontenverfügungen von Sparkassenangestellten usw. welche aus den unterdrückten Ermittlungs-akten der StA Konstanz stammen, brachten den Gutachter zu dem Schluss:
"Auslöser für das Scheitern der Sanierung durch die HMK und damit auch für die Begründung des Schadensersatzanspruches gegen die Sparkasse Singen-Radolfzell, war die Sperrung sämtlicher Konten der HMK durch die Sparkasse Singen-Radolfzell zur Unzeit."
Rechtsanwalt Dr. Martin Füllsack /Konstanz hingegen teilt nach erfolgter Akteneinsicht am 30.08.2004 seinem Mandanten wörtlich mit:
" Die Akte besteht im Wesentlichen aus den diversen Zivilverfahren bekannten Schriftstücken..."
Er hat somit seinen Mandanten über den brisanten Inhalt der Ermittlungsakte unbestreitbar und definitiv getäuscht, die notwendigen prozessrelevanten Schlüsse bei Gericht nicht vorgetragen und damit sehenden Auges - den Verlust des Prozesses - seines Anwaltshonorar bezahlenden - Mandanten zugelassen bzw. sogar aktiv unterstützt.
Über das Motiv seines Handeln schweigt er.
Ins Auge springend in diesem Zusammenhang ist jedoch folgender Sachverhalt:
Seit Herbst 2008 (!) konnte das Regressverfahren des ehemaligen Mandanten gegen Dr. M. Füllsack beim OLG Karlsruhe/ Außenkammern Freiburg
bereits zur Verhandlung terminiert werden. Es kam zu einer Verzögerung, da sich plötzlich und unerwartet die befassten Richter des 9.Zivilsenats in (Vor)Ruhestand begaben...Es waren exakt die Richter, welche früher die Urteile des LG Konstanz bestätigt hatten...
Nun wechselt die Besetzung des Senates
und wieder wird auf eine Terminierung
vergeblich gewartet, als dann nach fast 11/2 Jahre weiterer (untätiger) Verfahrensdauer sich plötzlich und unerwartet der (neue) Vorsitzende des 9.Senats selbst der Befangenheit bezichtigt und mitteilt, dass er mit dem beklagten Dr. Füllsack privat befreundet und dessen Ehefrau sogar die Patentante des Sohnes des Richters sei...
(Seit wann war dem Richter bewusst, dass hier sein Freund Beklagter ist?)
Zwischenzeitlich hatte Dr. Füllsack bereits 2x um Terminierung nachgefragt mit der Begründung, dass er auf dieser HP angeblich verun-glimpft würde... (Hatte er hier möglicher Weise auf Unterstützung
"seines Freundes" gehofft?)
Die Frage die sich hier aufdrängt ist doch, stehen die zeitgleiche Aufdeckung des Gutachtens aus Freiburg mit der Selbstanzeige wg. Befangenheit seitens des Freiburger Richters, etwa in Zusammenhang?
"Ein Schelm der jetzt Böses dabei denkt..."
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Verfasser:
Heribert G. Kempen aus Vorarlberg / Austria 2010-02-09 um 02:43:00 |
Teil 2 der " rechtlich irrelevanten Interna"
Die unterschiedlichen Beschlüsse:
Besuchsbericht vom 22.08.2000
(bei Gericht vorgelegt)
° Bürgschaft Stadt Penig über 185 TDM
° Bürgschaft Netzel über 520 TDM
° interne KK Linie über 100 TDM
__________________________________
Kreditbearbeitungs- u. Beschlussbogen
vom 22.08.2000 (bei Gericht unterschlagen)
° Bürgschaft Stadt Penig über 185 TDM
° Bürgschaft Netzel über 527 TDM
° Überziehung 100 TDM fest bis
31.3.2001
° Rahmenkredit 400 TDM zur Umschuldung
der Kontoüberziehungen
° Verlängerung der grundpfandrechtlich
gesicherten Darlehen von Marion Kempen
im Grundbuch Gailingen (neue Zinsfest-schreibung)
Die Konten waren jedoch schon am 12.01.2001 geschlossen, der Rahmenkredit und die Verlängerung der Darlehen erst gar nicht ausgereicht und später bei Gericht unterdrückt - heute jedoch - nach der Aufdeckung als
"rechtlich irrelevantes Internum" dargestellt....
Beide - einstimmigen - Beschlüsse wurde am gleichen Tage, den 22.08.2000 unterschrieben.
Letzterer sogar noch am 18.10.2000 (also rund 2 Monate später) vom Vorsitzenden des Kreditausschuss
zwecks Genehmigung nachgezeichnet...
Der Unterzeichner hatte in den früheren Verfahren am LG Konstanz zum Nachweis seiner Behauptung, dass ihm die Umschuldung der zwischenzeitlich aufgelaufenen Kontenüberziehungen und Verlängerung der privaten Darlehen tatsächlich verbindlich zugesagt wurden, den Prokuristen und Steuerberater der HMK Gruppe als Zeugen benannt und auf dem Flur des Gerichtsgebäudes präsent gestellt - jedoch weigerte sich die Justiz die Zeugen anzuhören...
Der Unternehmer wurde statt dessen verlacht, verhöhnt und als Querulant sowie als Pleitier verspottet!
Jetzt sind die Feststellungen der Sparkasse über den Unternehmer und seiner Firmengruppe nur noch ein
"rechtlich irrelevantes Internum..."
Wenn man bedenkt, dass durch diese aufgeflogenen Betrügereien seitens der Sparkasse, 170 Arbeitnehmer ihren Job verloren haben, die Kunden auf Bauruinen sitzen geblieben sind, Subunternehmer und Handwerker in den Strudel gerissen wurden und dabei untergingen, Anwälte ihre Existenz verlieren und - und - und...
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Verfasser:
Heribert G. Kempen aus Vorarlberg / Austria 2010-02-09 um 00:36:00 |
wörtl. Zitat aus dem "rechtlich irrelevanten Internum"
Zitat der Feststellungen der Sparkasse
im unterschlagenen Kreditbeschluss:
Zitat:
„..Die HMK – Firmengruppe wird von den Geschäftsführern Heribert Kempen und Marion Kempen umsichtig geführt. Herr Kempen ist uns als zuverlässiger Geschäftspartner bekannt und steht mit Auskünften und Informationen jederzeit zur Verfügung“.
(...)
„Insgesamt war das ursprüngliche Konzept also schlüssig und nachvollziehbar gewesen. Die jetzige Schieflage der HMK Gruppe resultiert in erster Linie aus dem Umstand, dass durch die schleppende bzw. gar nicht erfolgte Herauslegung der SAB Fördermittel den Abverkauf und die Realisierung der Veräußerungsgewinne der Ostimmobilien verhinderte. Hierdurch entstand der immense Liquiditätsengpass, welcher noch bis heute das Hauptproblem darstellt. Zwischenzeitlich sei jedoch zu erwarten, dass die eingeplanten Fördermittel der SAB bis Ende diesen Jahres fließen. Ob und inwieweit dies letztendlich zutreffen wird, bleibt abzuwarten. Es gilt jetzt jedoch bis zur Klärung die Liquidität sicherzustellen. Zu einem großen Teil ist dies auch durch die Geschäftstätigkeit der HMK Bausanierung GmbH gelungen. Diese setzt zum einen die Aufträge der insolventen HMK Sanierungsbau GmbH fort und erwirtschaftet zudem ansehnliche Umsätze und Erträge aus Aufträgen in der hiesigen Region (v.a. Stadt Lörrach). Eine von Herrn Kempen selbst erstellte und insoweit nachvollziehbare Liquiditätsplanung (in einfach Form) liegt uns vor. Festzuhalten bleibt folglich, dass das Hauptproblem in der Liquiditätskrise – und nicht etwa in einer fehlenden Ertragskraft zu sehen ist.“
Diese hier zitierten Feststellungen
wurden von insgesamt 9 Entscheidungs-trägern unterschrieben und werden nun heute als...
"rechtlich irrelevantes Internum" bezeichnet!
Jetzt fragen Sie bitte nicht nach der Qualifikation der dortigen Unterzeichner - Pförtner oder Raumpflegerinnen waren jedenfalls
nicht dabei... Die meisten Unterzeichner waren im HRB (Handelsregister) verzeichnet....
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Verfasser:
Heribert G. Kempen aus Vorarlberg / Austria 2010-02-09 um 00:14:00 |
wörtliches Zitat aus dem Gutachten ...
Der über die Anwaltskammer Freiburg bestellte - neutrale - Gutachter, stellte in den Entscheidungsgründen des Gutachtens wie folgt fest:
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ZITAT:
"Auslöser für das Scheitern der Sanierung durch die HMK und damit auch für die Begründung des Schadensersatzanspruches gegen die Sparkasse Singen-Radolfzell, war die Sperrung sämtlicher Konten der HMK durch die Sparkasse Singen-Radolfzell zur Unzeit.
Die vom Versicherungsnehmer hierzu vorgetragenen Umstände sind schlüssig und scheinen beweisbar."
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Wohl gemerkt, nicht der Unterzeichner,
sondern ein ehemaliger Kunde der HMK Firmengruppe ist Bezogener des Gutachtens. Die Rechtsschutzver-
sicherung strengte das Schieds-gutachten an und legte dem von der Anwaltskammer bestellten Gutachter die Prozessakten und vollständigen Schriftsätze aller am Prozess beteiligten Parteien zwecks Beurteilung vor. Der Kunde bzw. Versicherungsnehmer hatte keinen Kontakt zum Gutachter !
Dies zur Anschauung und Klarheit der Leser, damit nicht weiter philosophiert werden muss...
Die Sparkasse behauptete über den mit
"hellseherischen Fähigkeiten ausge-statteten" Rechtsanwalt Linnebacher bei Gericht: Das Gutachten sei (angeblich) dubios und unter unseriösen Umständen zu Stande gekommen...
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