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Meinungen, Kritiken, Hinweise |
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Gästeforum
Verfasser:
AR / ehem. Bankvorstand i. R. aus Kilchberg (ZH) / Sch 2010-01-24 um 08:48:00 |
Clever eingefädelt... Ex- Baulöwe!
Zunächst auswärtig und diskret die Rechtsschutzversicherungen erfolgreich und besiegend zur Finanzierung der Prozesse verklagt -
anschließend eine neutrale gutachterliche Stellungnahme der badischen Anwaltskammer in Freiburg, bzw. mit deren - neutral - bestellter Gutachter sich quasi eine Rück- Rückversicherung und nochmalige Bestätigung eingeholt -
und dann fristwahrend in 2009 für über 100 Mio. ˆ Gesamtstreitwert
Schadenersatzklagen gerichtsanhängig gemacht -
Gut gemacht Baulöwe! Anscheinend stimmt diesmal auch die anwaltliche Vertretung, wie man aus den veröffentlichten Auszügen lesen kann.
Interesssant ist doch dazu, was hier wohl niemanden aufgefallen ist, dass die Kläger und Geschädigten jetzt die Versicherungswirtschaft hinter sich als Verbündete stehen haben:
Egal ob es sich um die Rechtsschutz- Versicherungen der Geschädigten oder die Haftpflicht-Versicherungen der beklagten Ex-Anwälte handelt - keine der Gesellschaften begleichen horrende Schadenersatzforderungen - für eine gerichtlich- und gutachterlich festgestellte -betrügerisch handelnde Sparkasse - ohne diese in Regress zu nehmen!
Einen stärkeren Mitstreiter konnten die Geschädigten zwangsläufig nicht
gewinnen...
Hier zeigt sich deutlich - wie im letzten Beitrag unter - Zufälle und Gerüchte - vermerkt, dass die Justiz
in verschiedenen Bundesländern - mit der heutigen Entwicklung nicht gerechnet hat.
Der Stein kam ins Rollen, als die Geschädigten die unterschlagenen Ermittlungsakten aus der StA Konstanz
in die Hände bekamen... Das war der Anfang vom Ende der Sparkasse Singen-Radolfzell - nur dort haben es die Verantwortlichen immer noch nicht kapiert ...
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Wir nehmen an, Sie sind nicht Herr Scharping, der dem Feind Angriffsordnung und -zeitpunkt verrät, oder?
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Verfasser:
Heribert G. Kempen aus Vorarlberg / Austria 2010-01-23 um 09:31:00 |
"Zufälle" und Gerüchte ?
Seit Zustellung der weiteren Mahnbescheide und Schadenersatz-
klagen noch fristwahrend - vor Jahresende - in 3- stelliger(!) Mio.ˆ Höhe - fällt auf,
I.
...dass der BGH in einem alten Verfahren eines (Dritt)Geschädigten seine Entscheidungsfrist jetzt aktuell
von Ende Dezember 09 um weitere 6 Monate verlängert hat...
II.
... dass in einen bereits seit 2008 anhängigen (bislang nicht terminierten!) Berufungsverfahren beim 9. Senat des OLG Karlsruhe / Außensenate Freiburg - letzte Woche aktuell - sich plötzlich ein Richter selbst wegen Befangenheit anzeigte, da er mit dem beklagten Anwalt Dr. F. aus Konstanz privat befreundet und die Ehefrau des Anwalts sogar die Patentante des Sohnes des Richters sei...
(war das nicht bereits seit 11/2 Jahren bekannt?)
III.
...der beklagte Anwalt Dr. F. jedoch in der Vergangenheit bereits 2x beantragt hatte, doch endlich einen Verhandlungstermin zu bestimmen...
(Ein Schelm der jetzt Böses dabei denkt...- grins)
IV.
... der in Gailingen ansässige und gierige Ex- Anwalt K-D H. eines Geschädigten, wiederholt angebliche Honorarforderungen gegen seinen Mandanten gerichtlich geltend macht, obwohl bei der damaligen Mandats-übernahme - schriftlich - ein Erfolgshonorar vereinbart hatte...
(was nun ein Nachspiel in strafrechtlicher Sicht haben dürfte, da der Erfolg bislang nicht eingetreten ist)
V.
... gerüchteweise der in Zwickau/
Chemnitz ansässige Ex- Anwalt R. P. eines Geschädigten - nach Zustellung eines weiteren Mahnbescheides in Höhe von rund 2,9 Mio. ˆ + Kosten und Zinsen - plötzlich
INSOLVENZ
angemeldet haben soll...
(Nun lässt er scheinbar seine Sozias auch noch - wie seinen damaligen Mandanten - "im Regen stehen"...)
VI.
...aus betrieblichen Gründen das LG Zwickau den Verkündungstermin vom 27.01 auf den 10.02.2010 verschoben hat...
"Zufälle" gibt´s im Leben...
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Verfasser:
Heribert G. Kempen aus Vorarlberg / Austria 2010-01-21 um 10:20:00 |
Es beschleicht einem der leise Verdacht, dass hier stärkere Aufputschmittel als nur Bohnenkaffee im Spiel waren ;-)
Nach Ende der mündlichen Verhandlung und abgelaufener Schriftsatzfrist meldet sich wieder einmal die Kanzlei Voelker vertreten durch Herrn Ra. Dr. Linnebacher beim LG Zwickau - für die Sparkasse Singen-Radolfzell und bestreitet nun - unsubstantiiert
d.h. - ohne jegliches Beweismittel -
den gesamten Sachvortrag des dortigen Klägers. Er listet 21(!) Sach- u. Tatbestände auf, welche er nun - plötzlich und verspätet bestreitet.
ÄRGERLICH UND PEINLICH ist nur:
Hier bestreitet die Sparkasse -wider besseren Wissen - d. h. zum wiederholten Male wahrheitswidrig Sach- und Tatbestände, welche nicht nur gesetzlich verankert sind - sondern es gipfelt darin, dass sie die Zahlungseingänge eines Kunden in Höhe von rund 630.000 DM bestreitet, welche von Sparkassenangestellten unerlaubt verfügt wurden.
(Kennt die Sparkasse ihre Konten nicht?)
Das Motiv der Sparkasse liegt auf der Hand: Die Auffanggesellschaft hatte in der Zeit vom (Spät)Sommer bis Jahresende 2000 einen Gesamtumsatz von 954.000 DM abgewickelt - darin war der Umsatz in Höhe von 630.000 DM enthalten, welcher nach eigenem Gusto des Sparkassenmitarbeiters Heinzel-mann selbstständig disponiert und verfügt wurde... Sämtliche Belege, wie die Einzahlungen des Kunden, die von Sparkassenmitarbeitern ausgefüllten, unterschriebenen und ausgeführten Überweisungsträger als auch die Jahres BWA 2000 liegen bei Gericht vor...
Es liegt sogar ein Vernehmungs-protokoll durch die Kripo vor, in dem eine Kollegin von Heinzelmann seine handschriftliche Disposition über die Kundenzahlungen auf einem Sparkassen-notizblock identifzierte und bestätigte, dass sie auf Anweisung von Heinzelmann die Verfügungen durchgeführt habe...
Wenn man von ca. 954 TDM Umsatz rund 630 TDM (weg)disponiert und dazu unerlaubter Weise verfügt, dann hat man zu 2/3 den Gesamtumsatz
gesteuert. Das nennt man juristisch
die ÜBERNAHME DER FAKTISCHEN GESCHÄFTSFÜHRUNG... was lt. BGH regelmäßig zu Schadenersatzansprüchen führt.
Die Sparkasse sitzt nun in der Zwickmühle - jetzt wird gelogen und weiter betrogen unter dem Motto "Augen zu und durch" ...
Die Sparkasse bestreitet u.a. dass,
° das Objekt des Klägers ein
Einzeldenkmal war
° das es für Einzeldenkmale 100 %
steuerliche Abschreibung gibt
° das Objekt in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt
° das Verlorene Zuschüsse wg. Sanierung eines Einzeldenkmals
geflossen wären
° das der Kläger bereits 800 TDM
investiert hatte
(Bis hier lässt sich nachvollzieh-barer Weise alles durch Gesetzestexte und Grundbuchakten alles beweisen..)
° das die Sparkasse die federführende Gläubigerin in der Gläubigerver-sammlung war
(Das Protokoll der Stimmrechtsan-teile in der Gläubigerversammlung vom AG Chemnitz beweist, dass die Sparkasse alleine 43 % der abstimmungsberechtigten Stimmen hatte und liegt ebenfalls dem Gericht vor)
° Es wird das Gutachten über die Anwaltskammer Freiburg bestritten, worin dem Grunde nach, die Haftung der Sparkasse bestätigt wird...
° Das Gutachten sei angeblich dubios zu Stande gekommen...
° Der dortige Kläger habe den Gutachter über den Sachverhalt getäuscht...
(Zu den 3 letzten Punkten wird der Gutachter sicherlich Stellung beziehen, denn:
1. hat die RS Versicherung die Unterlagen zur Begutachtung zur Verfügung gestellt und nicht der Kläger
2. Der Gutachter wurde von der Anwaltskammer ausgesucht und bestellt und nicht vom Kläger
3. Der Kläger hatte persönlich keinen Kontakt mit dem Gutachter )
° Es wird das Täuschen der Gerichte bestritten...
Tatsache ist jedoch, dass die Kanzlei Voelker positive Kenntnis über den 2. (unterschlagenen)Kreditbeschluss vom 22.08.2000, über die von den Spar-kassenangestellten ausgestellten und unterschriebenen Überweisungsträgern, wie auch von den handschriftlichen Aufzeichnungen des Mitarbeiters Heinzelmann, da sie im April 2005 selbst Akteneinsicht in die Ermittlungsakte vorgenommen hatte!
Wie die Ermittlungsbehörden in Zwickau nun das Verhalten der Sparkasse als auch der Kanzlei Voelker - auf strafrechtlichen Hintergrund - im dortigen Verfahren bewerten, bleibt abzuwarten...
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Verfasser:
Heribert G. Kempen aus Vorarlberg / Austria 2010-01-20 um 09:33:00 |
Der Kern der Vorwürfe aus Sicht der (Dritt)Geschädigten...
Auszug eines Anwaltsschriftsatzes:
Zitat:
"...Und das es in solcher Lage wenig hilfreich zur Stärkung der eigenen prozessualen Lage ist, wenn man dem GERICHT DIE GANZE WAHRHEIT präsentiert, ist man dort auf die Idee gekommen, ganz einfach den formellen Kreditbeschluss zur Gänze unter Verschluss zu halten und zu warten, ob denn die Gegenseite die Cleverness besitzt, dieses maßgebliche Papier entweder über die erzwungene Vorlage der gesamten Kreditakte oder durch schlichte Einsicht in die Strafakte aus der Versenkung ans Licht der prozessualen Wahrheit zu holen.
Die vage Hoffnung der Streitverkündeten erfüllte sich sodann, denn trotz vielfacher Hinweise wurde von dem Bevollmächtigten [Ex-Anwalt des Geschäd.]
des Klägers nichts unternommen, was zu einer Aufdeckung geführt hätte.
Dieses ist der Hauptvorwurf, welcher hier dem Beklagten [Ex-Anwalt]zu machen ist.
Und es ist natürlich auch eine offenkundige Tautologie, wenn sich die Streitverkündete zur Stärkung ihrer eigenen Position ausgerechnet auf Urteile des LG Konstanz bezieht,
WELCHE IN UNKENNTNIS DER WAHRHEIT ERGANGEN SIND.
Es ist insofern auch naheliegend, dass sich nunmehr das Bestreiten der Streitverkündeten in auffällig engen Grenzen hält, jedenfalls im Gegensatz zu doch sehr forschen Tönen in den Rechtsstreiten der Vergangenheit.
FOLGENDEN VORWURF DES KLÄGERS EINES FALSCHEN VORTRAGES IST DIE STREITVERKÜNDETE NICHT ENTGEGEN GETRETEN:
° "wegen fehlender Kenntnis einer Umschuldung der Überziehunen"
° "fehlende Disposition der 2 Mio. Kredites"
° "fehlende Zinsbezahlung"
° "Keine KK-Liniegenehmigt"
° Rechtswidrige Kündigung des KK- Kredits in der Sanierungsphase
° Faktische Geschäftsführung in der Sanierungsphase durch Steuerung von rund 2/3 des Gesamtumsatzes
° Verbotene Verfügungen über die Konten Endziffer 383 und 684 durch Sparkassenangestellte
° Leugnung des gewährten Rahmenkredites
Es bedarf sicherlich keiner hellseherischen Fähigkeiten, um festzustellen, dass der vom Beklagten [Ex-Anwalt] zu verantwortende Vorprozess ein völlig anderes Ergebnis für den Kläger erbracht hätte, wenn alle vorstehenden Tatsachen damals in Ansehung BEWEISKRÄFTIGER URKUNDEN - so wie hier - UNBESTRITTEN GEBLIEBEN WÄREN..."
Ende Zitat
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Verfasser:
Heribert G. Kempen aus Vorarlberg / Austria 2010-01-19 um 19:20:00 |
Das Staunen der Leser ...zum Stil und Niveau der Sparkasse Singen-Radolfzell vor Gericht...
Aus einem Anwaltsschriftsatz eines Geschädigten:
Zitat:
"... Den Schriftsatz der Streitverkündeten betrachte ich schlicht als ein peinliches Ärgernis und stimme deren Prozessvertreter gemäß dessen Erklärung in der mündlichen Verhandlung insoweit zu,als dort nun wirklich nicht ansatzweise irgendetwas Erhebliches für den Rechtsstreit vorgetragen wird.
Die wechselseitigen Verunglimpfungen der Streitverkündeten spielen für die hier zu führende Auseinandersetzung nicht die geringste Rolle.
Wenn man sich allerdings die Ausfälligkeiten der Streitverkündeten - auf unterstem Niveau - anschaut, erscheinen die ihr vorzuwerfenden sittenwidrigen Schädigungen in der Vergangenheit ebenso plausibel wie verhaltenstypisch für die dort Handelnden.
Es ist ja schon bezeichnend, dass die Streitverkündete offenbar nicht willens ist, die - von wem auch immer - im Internet verbreiteten Behauptungen mit rechtlichen Mitteln zu unterbinden, OFFENSICHTLICH IST SIE NICHT IN DER LAGE, DEN BEWEIS DES GEGENTEILS DER DORTIGEN VORWÜRFE ZU ERBRINGEN.
Damit mag es auch sein Bewenden haben, zumal ich die von der Streitverkündeten angekündigten
TUMULTE VOR GERICHT nicht ansatzweise
wahrnehmen konnte. Man sollte sich dort ggf. einmal mit den Vorschriften der §§ 164, 145d StGB gedanklich befassen...
Zitat Ende
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