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  Die Betrügereien der Sparkasse Singen-Radolzell
  Meinungen, Kritiken, Hinweise
 

Gästeforum

Verfasser:
Heribert G. Kempen aus Vorarlberg / Austria
2010-01-17 um 10:22:00

Nachtrag ...

Diese zuvor geschilderten Prozesse und Gutachten konnten folglich erst in Angriff genommen werden, als am 8.08.2008 die unterdrückten bzw. unterschlagenen Akten bekannt wurden, in denen z.B.

- zweierlei unterschiedliche Kreditbeschlüsse vom gleichen Tage
aufgefunden wurden-

- gefälschte Überweisungsträger
von Konten der HMK Gruppe aufgefunden wurden -
(SpK Mitarbeiter hatten als Kontoinhaber unterschrieben)

- interne Aufzeichnungen und Vernehmungsprotokolle vorgefunden wurden, die bewiesen, dass nach vorgefassten Plan vorgegangen wurde -

- genehmigte u. ausgeführte Kredite bei Gericht unterschlagen wurden -

- Die Seriösität, Umsicht und Zuverlässigkeit des Unternehmers von der Sparkasse [wörtlich] ausdrücklich festgestellt - jedoch bei Gericht als Pleitier und Querulant dargestellt wurde -

- lediglich ein Liquiditäts-
problem, auf Grund von Verzögerung
von Auszahlungen von Fördermitteln entstanden war - aber der ERTRAG DER HMK GRUPPE als STIMMIG bezeichnet und festgestellt wurde -
etc...

Wenn man das AZ des Urteils von Wiesbaden 92 C 633/08(!) sieht, erkennt man, dass unmittelbar nach Erkenntnis dieser zuvor aufgezählten Beweismittel umgehend die Kostenübernahme gerichtlich geltend gemacht wurde.

Daher rührt der Zeitverzug. D.h. die Geschädigten haben seit Herbst 2008
bis Ende 2009 erfolgreich zunächst die RS Versichungen zur Kostenübernahme verklagt, damit sie nun die Rechtsstreitigkeiten - nötigenfalls bis zum BGH - gelassen finanziell durchstehen können...

Nachfolgende Geschädigte haben es heute wesentlich leichter, da sie auf die bereits ergangenen Entscheidungen verweisen können...

Verfasser:
Heribert G. Kempen aus Vorarlberg / Austria
2010-01-17 um 09:51:00

Nicht nur das Gutachten aus Freiburg - sondern auch die Justiz in Hessen bestätigt die zwingende Kostenübernahme der Rechtsverfolgung durch eine Rechtsschutzversicherung!

Bezug: Eintrag 15.01 weiterer Sparkassengeschädigter -

Das Amts- und Landgericht Wiesbaden haben übereinstimmend in beiden Instanzen die Rechtsschutzver-sicherung eines Geschädigten am 27.11.2009, wegen des Vorganges HMK Gruppe ./. Spk Singen-Radolfzell,
rechtskräftig die dort verklagte RS Versicherung zur Kostenübernahme verurteilt! In der Urteilsbegründung heißt es wörtlich:
Zitat:
" Es geht vielmehr um anwaltliche Falschberatung und die Entstehung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Fehlabwicklung bzw. Veruntreuung von Zahlungen. Sowohl die Verletzung von anwaltlichen Pflichten als auch unerlaubte Handlungen von Bankmitarbeitern können ebenso wahrscheinlich im Zusammenhang mit nicht ausgeschlossenen Umständen vorkommen".
AZ: - 92 C 633/08 -12 rechtskräftig seit 27.11.2009

(Die RS Versicherung wollte sich mit dem angebl. Risiko/ Ausschluss von Bau- u. Immobilien Angelegenheiten vor der Kostenübernahme drücken.)

Wenn also Fehler eines beauftragten Anwaltes, oder unerlaubte Handlungen wie z. B. Veruntreuung eines Bankangestellten gemacht/verübt wurden - auch in (eigentlich ausgeschlossenen) Bau- u. Immobilien Rechtsstreitigkeiten - muss die jeweilige RS Versicherung die Durchsetzung der Schadenersatz
Ansprüche voll übernehmen. Dabei spielt es keinerlei Rolle, ob man Inhaber des bei der Bank geführten Kontos ist, sondern lediglich auf den Zweck der Überweisung kommt es an!

Interessant bei der gerichtlichen Entscheidung ist, dass in der zitierten Urteilsbegründung bereits von Veruntreuung von Geldern eines Bankangestellten seitens der Sparkasse Singen-Radolfzell gesprochen wird...

Fazit: Nicht nur der bestellte Gutachter über die Anwaltskammer Freiburg, als auch die Justiz in Hessen sehen hier massive u. ausgeübte Rechtsbrüche/ Straftaten bei der Sparkasse Singen-Radolfzell...
Es ist somit keine Einzelentscheidung!


Verfasser:
Sparkassen Insider aus Singen
2010-01-16 um 09:40:00

Das jahrelange Versteckspiel und Betrügen der Singener Sparkasse war dann wohl für die Katz...

Danke für die Aufklärung.

Damit steht doch schon heute fest, dass die früheren Justizkungeleien und "Berichterstattung" des Südgeschmier im Prinzip vergeblich waren. Der Freiburger Gutachter hat die Reißleine gezogen und dem
Unternehmer mit seinen Helfern den Weg eröffnet.

Eine Lawine von Prozessen ist damit losgetreten...

Verfasser:
AR / ehem. Bankvorstand i. R. aus Kilchberg (ZH) / Sch
2010-01-16 um 02:29:00

Anonymer Geschädigter in letztem Eintrag

Offensichtlich hat der vorherige Autor nicht erkannt, dass die Rechtsschutzversicherungen zunächst die Kosten der Rechtsverfolgung gegen gegen die ehemaligen Anwälte finanzieren müssen! Dass die betroffenen Anwälte ihrerseits der Sparkasse den Streit verkündet haben, hilft (zunächst) den Geschädigten nicht. Es hilft vordergründig lediglich nur den Anwälten bzw. deren Haftpflichtversicherungen, ihrerseits gegen die Sparkasse die vorhandenen Regressansprüche durchzusetzen. Die Geschädigten bekommen ihre Schadenersatzforderungen in Höhe der jeweiligen Deckungssummen von den Haftpflichten und/oder aus dem Vermögen der Anwälte erstattet. Wenn das nicht ausreicht, sind die Anwälte ruiniert. Darüber hinausgehender Schaden könnte dann - aus unerlaubter Handlung - bei der Sparkasse unmittelbar eingeklagt werden. Die Ansprüche aus § 823 BGB ff verjähren erst nach 30 Jahren.

Es gibt selbstverständlich auch die Möglichkeit direkt und unmittelbar gegen die Sparkasse zu klagen, wenn z.B. folgende Tatbestände vorliegen:

- Eigennützige Sanierung -
- Faktische Geschäftsführung -
- vorsätzl. sittenwidrige Schädigung-
- Vertrauensschadenhaftung -
- Untreue, Betrug ab § 263 ff StGB
- etc...

In diesen Fällen müssen die Rechtsschutzversicherer ebenfalls eintreten, wenn die VN eine entsprechende Versicherung haben.

Anzunehmen ist, dass die Gläubiger der ehemaligen HMK Gruppe, nach Rechtskraft des ersten Urteils in denen ein Fehlverhalten nach § 823 ff BGB seitens der Sparkasse festgestellt wird, was kausal zum Zusammenbruch der Firmengruppe führte sich aufraffen werden, ebenfalls ihre Schäden gerichtlich gegen die Sparkasse geltend zu machen.

Diese Geschichte wird die Justiz und die Sparkasse noch über Jahre hinweg beschäftigen, wobei die Sparkasse Singen-Radolfzell schon heute als Verlierer feststeht!

Die Ausuferung der Prozesse hätte man nach Aufdeckung der unterdrückten Akten - besonders nach Vorlage des Gutachtens - sofort - zwingend vermeiden müssen. Der Ruf des öffentl. rechtl. Geldinstitutes sowie der zuständigen Aufsichtsorgane ist
schon jetzt zerstört...



Verfasser:
ein weiterer Sparkassen-Geschädigter aus Ort, Bundesland oder
2010-01-15 um 13:34:00

Gemeinsam gegen die Rechtsschutzversicherer...

Sehr geehrter Herr Kempen,

ich verfolge seit geraumer Zeit diese Homepage und finde es sehr ermutigend, wie hartnäckig Sie und Ihre Mitstreiter die Rechtsbrecher von der Sparkasse Singen-Radolfzell weiterhin verfolgen und verklagen!

Ich bin selbst auch in einer ähnlichen Weise von einer anderen Sparkasse geschädigt worden und habe bisher vergeblich versucht, meine Rechtsschutzversicherung zur Übernahme der Prozesskosten für eine Schadensersatzklage zu bewegen. Nach Ansicht der Versicherung sei es UNTER KEINEN UMSTÄNDEN möglich, wegen einer „Kündigung zur Unzeit“ Ansprüche gegen eine Bank geltend zu machen, wenn man nicht selbst Inhaber des gekündigten Kontos ist, sondern durch den wirtschaftlichen Zusammenbruch des Kontoinhabers „NUR MITTELBAR betroffen wird“ (was für ein Hohn; mein finanzieller Schaden ist leider sehr, sehr unmittelbar!!!!).

Nach dem was Sie hier schreiben, sind aber jetzt zumindest einige Rechtsschutzversicherungen durch das Gutachten der Rechtsanwaltskammer Freiburg gezwungen worden, genau für solche Rechtsstreitigkeiten zu bezahlen. Vielleicht kann ich ja dann auch in meinem Fall auf solche Präzetenzfälle verweisen und meine Versicherung zur Zahlung zwingen.

Könnten Sie deshalb bitte so freundlich sein und hier veröffentlichen, GEGENÜBER WELCHEN RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN SIE MIT DEM GUTACHTEN DER RECHTSANWALTSKAMMER ARGUMENTIEREN UM DIESE ZU ZAHLUNGEN ZU ZWINGEN.

Vielleicht können Sie ja außerdem – ggf. nachdem Sie den Namen des geschädigten Kunden anonymisiert haben – DAS GUTACHTEN HIER VERÖFFENTLICHEN, damit andere Geschädigte auf dieser Grundlage ihre Banken ordentlich in die Mangel nehmen können...

Ich wäre Ihnen für die Hilfe wirklich sehr dankbar!

Vielen Dank vorab,
mit besten Grüßen
Ein Sparkassen-Geschädigter
_________________________________________________

Kommentar:

Herr Kempen ist weder Bezogener noch Veranlasser als
auch kein VN einer Rechtsschutzversicherung. Er kann somit weder das Gutachten,noch die Namen der bislang beteiligten 4(!) verschiedenen, kostenübernehmenden RS - Versicherungen hier veröffentlichen.
Hinweis: Nehmen Sie doch mit Herrn Kempen unmittelbar unter - hkempen@gmx.ch - Kontakt auf.

Die Redaktion

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