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  Die Betrügereien der Sparkasse Singen-Radolzell
  Meinungen, Kritiken, Hinweise
 

Gästeforum

Verfasser:
Hegau(n)er aus Singen
2009-10-21 um 00:18:00

Wieso "Schutzhülle" ?

Wenn sich jetzt an anderen Gerichten -
außerhalb BW - heraus stellt, dass die Sparkasse Singen-Radolfzell tatsächlich vor den Gerichten betrogen hat, dann gebührt den Verantwortlichen kein Pardon mehr!

Verfasser:
Seehecht aus Singen
2009-09-29 um 01:40:00

Schutzhülle darf es nicht geben!!!

Ein Richter schwört nach der Verfassung und § 38 RiGesetz, dass er die Gesetze der BRD immer befolgt und anwendet! Bei (vorsätzl.) Verfehlung drohen bis zu 5 Jahren Haft...) So steht es im Gesetz...
Aber wer kontrolliert das verbeamtete
Abteilungs- Ressort- oder Behördenleiter die Gesetze korrekt anwenden ?

N i e m a n d !!!

Ein Unternehmer / Produzent oder Dienstleistungs- Versorger hat eine Haftpflicht und ein Controling eingerichtet, für fahrlässige Fehler in seiner beruflichen Tätigkeit.

Bei Anspüchen aus Amts- oder Staatshaftung werden die Kläger in der Regel vor Gericht schlicht betrogen... Das nennt sich Rechtsstaat...

Wie lange sollen wir uns verar.....
lassen?

Verfasser:
Heribert G. Kempen aus Vorarlberg / Austria
2009-09-25 um 12:24:00

Schutzhülle über badische Richterschaft ?

Es sticht förmlich ins Auge, dass im letzten Beitrag die Richterschaft in Konstanz/ Freiburg - als ebenfalls Getäuschte - vor den Betrügereien der Sparkasse in Schutz genommen werden soll. Die angeb. Beweisangebote der Geschädigten und deren sistierte Zeugen bzw. deren Eidesstattliche Versicherungen vor Gericht, wurden nie vernommen bzw. bewertet. In den Konstanzer Verfahren gibt es soviele Indizien und Hinweise, dass hier von einem dringenden Tatverdacht der fortsetzung Rechtsbeugung ausgegangen werden muss. Gegen Richter Niemann am LG Konstanz wurde sogar wegen Verdacht auf Rechtsbeugung ein Ermittlungsverfahren eröffnet, welches jedoch wegen plötzlichem Ablebens des Beschuldigten wieder eingestellt werden musste.

So einfach kann man das Verhalten der Konstanzer Richter nicht sehen!

Verfasser:
krit. Bürger aus Konstanz
2009-09-25 um 07:32:00

Bitte keine falschen Spekulationen - sondern Fakten:

Die Sparkasse bzw. deren Anwalt teilt dem Gericht mit, dass im " Beschluss des Kreditausschuss" - im Besuchsbericht vom 22.08.2000 keine weiteren Kredite beschlossen oder bewilligt waren. Wörtlich behauptet sie:
" Für die klägerseitig unter Ziff. 3 vorgetragene ‘Umschuldung in Höhe von 320.000,-- DM’ lassen sich aus dem Beschluss des Kreditausschuss der Beklagten zu 3) keine Anhaltspunkte entnehmen. Der Kläger möge darlegen, auf welche angeblich zugesagte Umschuldung er Bezug nimmt. Die Beklagte zu 3) hat von einer solchen Umschuldung keine Kenntnis.“

Diese Aussage spiegelt sich in allen damaligen Urteilen wieder... "Was will man der Justiz hier vorwerfen?" Der Betrug ist von der Sparkasse begangen worden - nicht von der Justiz!

Tatsächlich hatte die Sparkasse sogar 400.000 DM zur Umschuldung - ebenfalls am 22.08.2000 genehmigt und beschlossen. (Kann alles unter Fakten und Fakten 2 nachgelesen werden)

Hier ist - wider besseren Wissen - und dazu - wahrheitswidrig - seitens der Sparkasse bei Gericht vorgetragen worden. Im allgem. Sprachgebrauch nennt man das Prozessbetrug.

Was in den Akten der Staatsanwaltschaft zum damaligen Zeitpunkt lagerte - hat nicht bei Gericht vorgelegen, somit konnte seitens der Richterschaft auch damals nicht anders entschieden werden.

Hier sollte differenziert die Sachlage
beurteilt werden!

Nach heutigen Erkenntnissen wären die damaligen Urteile so nie ausgefallen.
Demnach können - egal an welchem Gericht der Republik - die kommenden Entscheidungen nicht mit den damaligen Urteilen verglichen werden!

Natürlich ist dem Unternehmer bzw. den anderen Klägern hier Unrecht geschehen - doch man sollte doch zunächst das Verhalten der beteiligten Anwälte prüfen. Warum haben sie nach der erfolgten Akteneinsicht geschwiegen - bzw. diese nie verlangt?
Hier ist in der Tat etwas "faul". Doch auch dieses Unter- bzw. Weglassen von entscheidungserheblichen Vortrag seitens der Anwälte, kann den Richtern in Konstanz nicht angelastet werden. Sie konnten nur beurteilen was ihnen vorgelegt bzw. vorgetragen
wurde. Das sind Fakten.

Verfasser:
Seehecht aus Singen
2009-09-25 um 06:26:00

DAS SCHWEIGEN " der LÄMMER"... Teil II

Egal wie man zu dem Unternehmer stand - oder auch nicht, was hier an Vertuschung, Täuschung und Unterdrückung der Wahrheit seitens der StA Konstanz betrieben wurde, ist schier unglaublich. Die Sparkasse wurde genau so gedeckt, wie man den Ex- OB Renner deckte, als der Rechnungshof seine
"Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe der Arbeiten zur LAGA" feststellte. Dabei ließ man in Konstanz die Ermittlungen gegen Renner bewusst so lange liegen, bis sie zeitmäßig verjährt waren. Der heutige Bericht im Südgeschmier über den Hotelier aus Überlingen zeigt deutlich, wie die StA Konstanz selbsherrlich mit den Menschen hier in der Region umgeht.
Gespannt bin ich, was nach der heutigen Beweislage und den früheren Aussagen der Justiz, mit den entlarvten Vertuschern in der Justiz passiert. Eines steht fest:
Im vorliegenden Fall kann man nicht von falschen Ermittlungsergebnissen - wie bei dem Überlinger Hotelier sprechen - sondern gerade bei der StA Konstanz lagerten über 5 Jahre die entlarvenden und belastenden Akten der Sparkasse! - Wie im Fall Renner!
NUR - der Unternehmer hat sie hier vor der Verjährung entdeckt...
Das war der Kardinalfehler - der den Konstanzern unterlaufen ist...

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