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Meinungen, Kritiken, Hinweise |
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Gästeforum
Verfasser:
Erich Neumann aus Bayern Mailanschrift
2009-05-05 um 18:55:00 |
Es gehört zu ordentlichem journalistischem Handwerk ...
... Rechercheergebnisse abzusichern.
Daher habe ich natürlich auch dem Dr. Frieder Horch als Präsidenten des Golf-Club Konstanz - insbesonders auch aufgrund seiner Fach- und Sachkenntnisse als Rechtsanwalt - eine schriftliche Anfrage - wie nachfolgend nun der Entwicklung angepasst offen gelegt - übermittelt:
"von mehreren Seiten wurde mir zugetragen dass Sie am 24. April
im Rahmen einer Mitgliederversammlung des Golf-Club Konstanz in Ihrer Funktion als dessen Präsident vor ca. 170 seiner Mitglieder folgende Aussagen tätigten:
1) Sie hätten sich informiert und davon überzeugt, dass Ihr Standeskollege Dr. Martin Füllsack angebliches Opfer einer Rufmordkampagne ist, die
2) nur möglich sei, weil es im Internet nicht zu verhindern wäre
und
3) alleine schon die Tatsache, dass der Absender sogar den Staatsanwalt angreife, zeige dass er
im Unrecht ist.
Zu 1) weiß ich nicht, worüber Sie sich informiert haben und wovon Sie sich dabei überzeugen konnten, ohne dass Ihr Standeskollege Dr. Füllsack dabei seine bzgl. seiner Mandatschaft bestehende Schweigepflicht als Rechtsanwalt verletzte.
Waren es explizit auch
a) das Schreiben vom 30. August 2004 seitens Rechtsanwalt Dr. Martin Füllsack sowie
b) die kürzliche Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Konstanz durch Oberstaatsanwalt Dr. Christop Hettenbach?
Wenn ja: wie können Sie dann Ihre Aussage so treffen und wenn nein, weshalb haben sie sich dann nicht bei beiden Seiten informiert und agieren derart einseitig gegenüber Ihren Mitgliedern?
Diese scheinen Sie ja geradezu nur verdummen zu wollen, denn Sie wissen, dass Ihre Aussage zu 2) absolut unwahr ist und sehr wohl falsche Behauptungen im Internet auch untersagt werden können.
Worauf basiert ferner Ihr unter 3) definiertes Selbstverständnis, wonach Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft seitens der Medien Kritik- und Kommentarlos hinzunehmen wäre?
Sie haben bis zum 02. Mai 2009, 12.00 – Nachweis dafür bei mir eingehend – in geeigneter Form – zunächst bsw. Aushang am Schwarzen Brett Ihres Clubhauses und alsdann Veröffentlichung in Ihrer nächsten Clubzeitschrift – Ihre wahrheitswidrigen und mutwillig Ruf schädigenden Behauptungen – ich arbeite ausschließlich nach dem Pressekodex des Deutschen Presserates, wie Sie wohl auch BCC Business Crime Control e. V. nicht wirklich werden anzweifeln wollen – zu korrigieren und zurück zu nehmen.
Widrigenfalls nehme ich – ohne nochmaligen Hinweis – rechtliche Schritte inkl. Schadenersatzforderungen gegen Sie auf und gebe meine Belege zu 1) an alle Ihre Mitglieder direkt zu deren eigener Beurteilung und Meinungsbildung über Ihren erstaunlicherweise nur schweigenden Vizepräsidenten und kaufmännischen Vorstand."
Wie fast schon zu erwarten - denn im Konstanzer Sumpf glauben Alle wohl Alles aussitzen zu können - erfolgte auch von Dr. Frieder Horch keine Reaktion, sodass nun die angekündigten rechtlichen Schritte folgen werden.
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Verfasser:
Ihr Name? aus Kreuzlingen 2009-05-05 um 15:44:00 |
Golfspielerin im Konstanzer Golfclub
Hat der Journalist auf Grund der hier gestellten und beantworteten Anfrage, eine Stellungnahme vom Päsidenten des Golfclubs, Rechtsanwalt Dr. Frieder Horch / Konstanz abgefordert? Es leuchtet ein, dass Dr. Martin Füllsack niemals Mandantenakten dem Dr. Horch offenlegen dürfte, sonst wäre dies als ein weiterer Verstoß - Bruch des Anwaltsgeheimnisses - zu werten.
Peinlich wäre dann, dass Dr. Martin Füllsack den Präsidenten in unserem Golfclub - Dr. Frieder Horch - in diese Affäre mit hinein zieht.
Darum interessieren 2 Fragen mit der Bitte um Beantwortung :
1. Hat Dr. Horch die Akten zwecks Prüfung der Vorwürfe gelesen ?
2. Was hat Dr. Horch geantwortet?
Die Stimmung ist derzeit gereizt im Club, es laufen üble Verdächtigungen untereinander - jedoch keiner der Vorstände - klärt die Hintergründe zur "Ehrenerklärung" am 24.04. in der Gereralversammlung auf!
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Verfasser:
Erich neumann aus Bayern 2009-04-28 um 12:30:00 |
Der Aufforderung zur Stellungnahme ...
komme ich, nachdem ich ausschließlich nach Pressekodex des Deutschen Presserates arbeite, nach, wie folgt:
I.
Ausweislich der Gerichtsakte hat RA Dr. Martin Füllsack zu den Vorwürfen der Unterschlagung der Beweismittel bei seiner Akteneinsicht gegenüber seinem Mandanten Netzel keinerlei Stellungnahme und/oder erkennbare Rechtfertigung/Entschuldigung bei Gericht abgegeben.
Die (erweiterte) Berufungsbegründung vom 05. September 2008 blieb seinerseits auch absolut unbeantwortet.
II.
Nach Erhalt einer Bestätigung seitens der Staatsanwaltschaft Konstanz, dass RA Dr. Füllsack die beschlagnahmten und sichergestellten Unterlagen bei seiner Akteneinsicht im August 2004 komplett vorliegen hatte, verweigert Dr. Füllsack auch hierzu jegliche Antwort auf meine schriftliche Presseanfrage zum sich hieraus ergebenden Widerspruch.
Erich Neumann, freier Journalist
im DPV und Mitglied bei BCC
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Verfasser:
Golfspieler aus Stühlingen 2009-04-28 um 02:02:00 |
Golfclub Konstanz am 24.04.2009
Irritiert sind einige Leser und gleichzeitige Mitglieder des Golfclub Konstanz dieser website, wenn man die "Ehrenerklärung" von Ra. Dr. jur. Frieder Horsch/ Konstanz vom Freitag den 24.04 in der Generalversammlung des Clubs noch im Ohr hat - welcher nach angeblicher Prüfung des Vorganges
keinerlei Versäumnisse/ Fehlleistungen
seines Berufskollegen gegenüber dem Mandanten Netzel gefunden hat. Hier ist doch veröffentlicht, als Dr. Füllsack am 30.08.2004 seinem Mandanten die Existenz der belastenden und sichergestellten Unterlagen unterschlug!
Belügt jetzt schon der Präsident des Konstanzer Golfclubs seine Mitglieder - um Ra. Dr. Füllsack zu schonen/ schützen?
Mich/ uns würde interessieren, was Ra. Dr. Füllsack zu seiner Verteidigung - zumindest sinngemäß - bei Gericht in Bezug auf seine Unterschlagung der Akten vorgetragen hat. Kann das zur Wahrheitsfindung zumindest hier im GB mitgeteilt werden?
Nach reiflicher Überlegung stellen wir uns die Frage - wie hat Dr. Horsch
den Vorgang geprüft? Dr. Füllsack steht doch unter anwaltlicher Schweigepflicht - somit kann er doch die Mandantenakten gar nicht eingesehen haben?
Wenn sich heraus stellt, das 1. und 2. Präsident uns belogen haben - wird dies Konsequenzen im Club haben!
Wir wollen keinesfalls von einer "Konstanzer Anwaltsmafia" delegiert werden!
Für eine Antwort des Journalisten Neumann wären wir dankbar...
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Verfasser:
Ihr Name? aus Ort, Bundesland oder 2009-04-25 um 19:57:00 |
Bericht " Bilanzkosmetik "
... nach den hier aufgezählten Beispielen, sind wohl alle Vorwürfe gegen die Sparkasse bestätigt.
Das sollten die auch die "Zerstrittenen" zur Kenntnis nehmen und sich auf die kommenden Prozesse konzentrieren.
Schlussendlich wird man sich bei Gericht - auf dem Zeugenstuhl -
wiedersehen...
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