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  Die Betrügereien der Sparkasse Singen-Radolzell
  Meinungen, Kritiken, Hinweise
 

Gästeforum

Verfasser:
Bürger aus Stuttgart
2009-03-03 um 11:27:00

"...Von Wasser reden - aber Wein saufen..."

Neckarsulm

Zwickl lässt CDU im Ungewissen über Motive

Einen Tag nach der Verhaftung des Kommunalpolitikers Andreas Zwickl wegen Drogenhandels ist die Südwest-CDU noch immer fassungslos.

Andreas Zwickl´s homepage:
„Wir werden unsere Anti-Drogen-Politik in Baden-Württemberg konsequent fortsetzen.“ So steht es im Regierungsprogramm der Südwest-CDU. Und: „Drogenhändler werden wir mit aller Härte des Gesetzes verfolgen.“

Andreas Zwickl, der Nachwuchsmann der Partei aus Neckarsulm, wartet in der Vollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim auf seine „Verfolgung“. Er soll seit mindestens eineinhalb Jahren Drogen, insbesondere Heroin, von Holland nach Deutschland geschmuggelt haben. Bei einer Razzia in einer Junkie-Wohnung stellten Polizeibeamte 5000 Euro in bar und 80 Ein-Gramm-Päckchen Heroin sicher – jedes 30 Euro wert.

Zwickl ließ die Ermittler nicht lange zappeln. Er gab in der Untersuchungshaft zu, zusammen mit einem Komplizen Drogenkurier gewesen zu sein.

In der Kreis-CDU Heilbronn ist man noch immer fassungslos. Dort ging am Montag eine handschriftliche Erklärung Zwickls ein, übermittelt durch seine Anwältin Anke Stiefel-Bechdolf. Sie gilt in der Region Heilbronn als die Strafverteidigerin schlechthin und verteidigte bereits den „Bäcker von Siegelsbach“ gegen den Mordvorwurf im Zusammenhang mit einem Banküberfall – wenn auch ohne Erfolg.

Über Motive steht nichts in dem eher formal gehaltenen Schriftstück. Auch eine Entschuldigung fehlt. Der 40-Jährige lässt seine Parteifreunde im Ungewissen. „Wir sind erschüttert darüber“, sagt CDU-Kreisgeschäftsführer Josef Reichl gegenüber unserer Zeitung. „Jeder, doch nicht Zwickl“ sagten alle, die ihn kennen. CDU-Generalsekretär Thomas Strobl, dem die Affäre schon deshalb aufstößt, weil Heilbronn sein Heimatwahlkreis ist, will Zwickl nur als „engagiertes Parteimitglied“ gekannt haben.

Verfasser:
kritischer Bürger aus Konstanz
2009-03-02 um 18:42:00

Richter- Moral

Der Mythos von der hohen Moral der Richter

Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird selten gestört. Kritik von Prozessparteien, Anwälten und Politikern prallt an einem Wall gutorganisierter und funktionierender Selbstimmunisierungsmechanismen ab. Die Kritik von Anwälten und Prozessparteien wird regelmäßig als einseitig zuruckgewiesen, die von Journalisten mangels Fachkompetenz nicht ernst genommen und die von Politikern als Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit denunziert. Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, dass ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat. Dabei hat die Richterschaft allen Anlass, in eine kritische Auseinandersetzung mit sich selbst einzutreten. Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Nur noch 30 Prozent der Bevölkerung haben volles Vertrauen zur Justiz. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter (innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Misstrauen und Ablehnung. Darüber hinaus signalisieren viele Gerichtsentscheidungen eine Geisteshaltung, die tendenziell frauen‑, gewerkschafts‑ und ausländerfeindlich ist. Das Sozialstaatsprinzip ist in der Rechtsprechung zur kleinen Schwester des großen Bruders Rechtsstaat verkümmert. Die Verwaltungsgerichte, insbesondere die Oberverwaltungsgerichte, entscheiden im Zweifel für den Staat und gegen den Bürger. Manche Oberverwaltungsgerichte (z. B. das Oberverwaltungsgericht Lüneburg) haben sich zu einer Wagenburg der Obrigkeit entwickelt. Für viele Strafrichter ist der Strafprozess noch immer ein "Gesundbrunnen" und das Eigentum wichtiger als Gesundheit und Leben. Das Fortbildungsinteresse von Richtern ist schwach ausgeprägt und nur dann zu fördern, wenn ein "anständiges" Beiprogramm die Mühseligkeit der Fortbildung versüßt. Insbesondere sozialwissenschaftlichen, psychologischen und kriminologischen Erkenntnissen begegnet die Richterschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit mit erschreckender Ignoranz und greift statt dessen lieber auf Alltagsweisheiten und Stammtischwahrheiten zurück. Das berufliche Fortkommen hat einen hohen Stellenwert und prägt im Wege des vorauseilenden Gehorsams die Inhalte der Entscheidungspraxis. Eine hohe Erledigungsziffer gilt im Kollegenkreis immer noch als Nachweis besonderer Befähigung. Eine Kritik in einer Fachzeitschrift wird allemal ernster genommen als die von Prozessparteien. Die Aufhebung eines Urteils durch die höhere Instanz wird als tadelnde "Schulnote" missverstanden. Nicht wenige Richterkollegen beurteilen den Wert ihrer richterlichen Arbeit nach der Anzahl ihrer Aufhebungen. Politisch steht der Feind ‑ insbesondere bei den Obergerichten ‑ weiterhin links und nicht rechts. Es ist sicherlich kein Zufall, dass die erstinstanzlichen Zuständigkeiten in politischen Strafsachen und bei Großprojekten bei den Oberlandesgerichten beziehungsweise Oberverwaltungsgerichten angesiedelt worden sind. Bei den Obergerichten hat Bismarck bis heute gesiegt. Die Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groß geworden wie die Richter von heute. In der Personalförderung wird immer noch der Rechtstechnokrat und Paragraphenreiter bevorzugt, der mit einem konservativen Staatsverständnis ausgestattet, wendig und anpassungsfähig, mit schwach ausgeprägtem Rückgrat an seiner Karriere bastelt. Der Richtertyp hingegen, der menschlich empfindsam und unabhängig sein Amt wahrnimmt, der sich sozial engagiert und sich dazu bekennt, hat in der Personalpolitik wenig Chancen. Dies muss geändert werden. Neue Richterinnen und Richter braucht das Land. Es wird Zeit, daß hierüber eine öffentliche Diskussion einsetzt.

Wolfgang Neskovic – seinerzeit Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck, danach Richter am Bundesgerichtshof und derzeit Mitglied des Deutschen Bundestages in der Fraktion der PDS/Die Linke

Quelle: Zeitschrift für anwaltliche Praxis (ZAP) vom 25.7.1990, S. 625

Anmerkung:

Es bedarf keiner Hervorhebung, daß Neskovic mit seiner Kritik recht hat.

Die ZAP sticht aus den juristischen Zeitschriften positiv hervor. Sie ist nicht nur für den Bereich der Rechtsanwaltspraxis unverzichtbar. Wesentlich geprägt wurde sie durch Dr. Egon Schneider, langjähriger Richter am Oberlandesgericht Köln und nach seiner Pensionierung als Rechtsanwalt tätig.




Verfasser:
Wilhelm aus Nishnij Nowgorod
Mailanschrift
2009-03-02 um 11:43:00

Wahlen und Demokratie

Bitte gestatten Sie, daß ich Sie vor einer großen Torheit warne! Die bürgerliche Demokratie ist so gestrickt, daß es egal ist, wie viele von denen, die das Recht haben, zu wählen, von diesem ihrem Recht Gebrauch machen! Und wenn nur 20% der Wahlberechtigten zur Urne schreitet, dann ist das 100% der Wählerschaft!

Bitte tun Sie sich selbst den Gefallen, und nehmen Sie Ihr Recht auf Wahl wahr. Es ist das einzige Recht, das Sie persönlich haben, um Ihren klitzekleinen Einfluß geltend zu machen, und dann wählen Sie bitte eine solche Partei, die absolut keiner in der Führung haben will! Als penetrant rote Socke brauche ich bestimmt nicht anzudeuten, wem Sie Ihre Gunst schenken sollten! Wenn Sie das tun, werden Sie persönlich erleben, wie ein Erdrutsch aussehen kann!!!

Sie brauchen auch keine Angst zu haben, daß dann gleich der Kommunismus ausbricht! Die Partei, die ich meine, ist ein Tiger ohne Zähne, aber als Buhmann ganz passabel...

Verfasser:
Sparkasseninsider aus Singen
2009-03-01 um 02:14:00

Den Betrügern von der Sparkasse geht´s schon an den Kragen...

Es ist eine alte Weisheit:
" Lügen haben kurze Beine" oder wie schreibt der Unternehmer in seinem Buch: " Man sieht sich mindestens 2x im Leben..."
Manchesmal brauchen Dinge einfach seine Zeit! Die hier veröffentlichten
Beweismittel und daraus entstandene Aktivitäten seitens der beteiligten Drahtzieher nehmen zur Vertuschung solch(lächerliche) Formen an, die mittlerweile nicht mehr übersehen werden können. Einige unbeteiligte Behörden im Kreis Konstanz sehen dem Treiben kopfschüttelnd zu und amüsieren sich über dieses jämmerliche Gestammel der Trickser und Betrüger.
Hinter den Kulissen jedoch macht sich Nervosität, Unruhe und Panik breit. Wie man hört, soll der gesundheitlich stark angeschlagene Unternehmer mittlerweile auch schon Unterstützung und Hilfe von intern. arbeitenden Organisationen bekommen, die sich gegen Korruption in Wirtschaft und Politik stellen und deren Gemeinnützugkeit anerkannt ist.

In derzeitigen verschieden laufenden Gerichtsverfahren haben sich bereits Prozessbeobachter bei den Gerichten angemeldet, um den weiteren Verlauf der Verfahren - nach der Aufdeckung der belastenden Akten - zu beobachten und zu dokumentieren...



Verfasser:
Ihr Name? aus Ort, Bundesland oder
2009-02-28 um 12:06:00

So könnte es auch dem Klopfer und Wirth ergehen...

spiegel-online.de / heute:
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Rundum-sorglos-Fonds vor Gericht
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Rückkehr des Berliner Bankenskandals:

Im Sommer kommt es zum zweiten Prozess gegen die mutmaßlichen Verursacher, darunter auch CDU-Mann Klaus-Rüdiger Landowsky. Die Anklageschrift, die SPIEGEL ONLINE vorliegt, liest sich wie ein Drehbuch zur aktuellen Finanzkrise.

Berlin - Auf der Anklagebank im Saal 700 des Kriminalgerichts in Berlin-Moabit haben schon Politiker unterschiedlichster Herkunft Platz nehmen müssen: Erich Honecker und Erich Mielke von der SED beispielsweise - und auch Klaus-Rüdiger Landowsky von der CDU.
Dem Christdemokraten widerfährt die zweifelhafte Ehre im Frühsommer zum zweiten Mal, wobei der einst mächtigste Mann Berlins nicht alleine im Saal 700 antreten muss. Die Wachtmeister werden Extratische und -bänke in den Saal schleppen, damit die insgesamt zwölf Angeklagten und ihre Anwälte Platz finden.

Acht Jahre hat es gedauert, bis das Landgericht Berlin versuchen wird, den Kern des Bankenskandals in der Hauptstadt juristisch aufzuarbeiten. Nach mehr als vier Jahren schlossen zwei Staatsanwälte die Ermittlungen mit einer 284 Seiten starken Anklage ab. Eine Richterin verstarb über der Prüfung des Konvoluts, im vergangenen Spätherbst ließ ihre Nachfolgerin die Anklage zu.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Mit der gebotenen Gründlichkeit haben die Ermittler das Wirken der zwölf Angeklagten für eine einstige Tochtergesellschaft der Berliner Bankgesellschaft namens IBG durchleuchtet. Fünf der Angeklagten agierten als deren Manager; sieben saßen im Aufsichtsrat. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft führten sie die mehrheitlich landeseigene Berliner Bankgesellschaft in die tiefroten Zahlen.

Verluste durch geschlossene Immobilienfonds

Untreue lautet der Vorwurf, genauer gesagt "Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht". Die Angeklagten, so hat die Staatsanwaltschaft detailliert herausgearbeitet, produzierten enorme Verluste, indem sie geschlossene Immobilienfonds konstruierten oder genehmigten. Diese Fonds zeichneten sich dadurch aus, dass sie für die Anleger traumhaft waren, aber für die Bank zu einem Desaster wurden. "Die Ausstattung der Fonds war fundamental für die Krise der Bank", sagt der Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD).

Der Christdemokrat Landowsky ist zwar der bekannteste der Angeklagten, aber keineswegs die Hauptfigur der Anklage. Diese Rolle ist Manfred Schoeps, 65, vorbehalten, einem einstigen CSU-Politiker aus Nürnberg, heutzutage Mäzen und Pensionär. Der promovierte Historiker begann 1991 damit, für landeseigene Berliner Banken geschlossene Immobilienfonds zu entwickeln - zunächst kleine Fonds mit Mietgarantien von zehn Jahren, später größere mit Mietgarantien von 25 Jahren.

Als Geschäftsführer der IBG und von zehn weiteren Firmen drehte Schoeps ein großes Rad. Das von ihm geführte IBG-Firmenkonglomerat stieg zur Nummer eins im deutschen Immobilienfondsgeschäft auf.

Die Bankiers im Aufsichtsrat waren höchst angetan, denn sie wollten eine regionale Bank in ein großes Kreditinstitut verwandeln. Die IBG legte pro Jahr Fonds im Wert von bis zu 1,4 Milliarden Euro auf. Als das Kartenhaus 2001 in sich zusammenfiel, waren es insgesamt fast neun Milliarden Euro.

Mietgarantien von 25 Jahren

Die Staatsanwälte haben sich bei ihrer Anklage auf zwei besonders faule Fonds beschränkt: Einen "LBB Fonds 12" und einen "IBV Fonds Deutschland 1". Die Ankläger argumentieren, dass der Immobilienmarkt seit 1995 rückläufig war und es deshalb immer riskanter wurde, Mietgarantien von 25 Jahren zu gewähren.

So hieß es auch in einer Aktennotiz des Kreditbüros der Bankgesellschaft, "die Ausstattung der Fonds mit derartigen Garantien hat ausschließlich vertriebspolitische Gründe". Sonst wären "die Fondsanteile wohl nicht zu vertreiben".

Die Anklage gleicht streckenweise einem Drehbuch für die aktuelle Bankenkrise. Die Gier nach höheren Umsätzen und größeren Marktanteilen schaltete offenbar bei den Bankern das Risikobewusstsein aus. Obwohl der Vorstand der Landesbank im März 1998 beschloss, "wegen der nicht überschaubaren Risiken" keine weiteren Fonds mehr aufzulegen, machten Schoeps und seine Mannen munter weiter.

Landowsky und drei weitere Aufsichtsräte der IBG stimmten im September 1998 noch einmal einem "Rundum-sorglos-Fonds" zu, wie Anleger diese Produkte nannten. Die Mietgarantien summierten sich auf über 800 Millionen Euro. Nach Berechnungen der Ermittler entstand in den Jahren 2000 bis 2003 ein Schaden von 22, 7 Millionen Euro. Insgesamt, so die Prognose von Finanzsenator Sarrazin, "werden die Fonds zusammen das Land mehr als vier Milliarden Euro kosten".

Für Landowsky könnte es eng werden

Schoeps und Landowsky bestreiten diese Rechnung. Schoeps erklärt, dass die Verluste der Bankgesellschaft im Kreditgeschäft und bei Spekulationen beispielsweise mit Zertifikaten entstanden seien. Mit den Fonds und deren Immobilien könnte das Land Berlin letztlich noch Gewinn machen.

Mehrere der Angeklagten müssen sich nicht zum ersten Mal wegen des Bankenskandals vor Gericht verantworten. Schoeps bekam bereits in mehreren kleineren Verfahren Freisprüche. Auch den Versuch der Bankgesellschaft, mit zivilrechtlichen Klagen Schadensersatz zu bekommen, konnte er abwehren. Bevor Schoeps sich 2004 zur Ruhe setzte, brachte er das Kapital seiner Firmen, rund 30 Millionen Euro, in die familieneigene Moses Mendelssohn Stiftung ein.

Enger als für Schoeps könnte es für Landowsky und seinen einstigen IBG-Aufsichtsratskollegen Jürgen Noack werden. Beide verurteilte das Landgericht Berlin bereits im März 2007 wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Wenn das Landgericht Berlin erneut Haftstrafen verhängen sollte, könnte es auch die alten Strafen berücksichtigen. Mit der Aussetzung einer Gefängnisstrafe auf Bewährung wäre es dann schwierig.



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