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Meinungen, Kritiken, Hinweise |
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Gästeforum
Verfasser:
Singener aus Singen 2008-12-27 um 15:13:00 |
Es kommt noch ganz "dicke"...
Die letzten beiden Beiträge bekommen Gewicht wenn man unter "NACHRICHTEN HEUTE" http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/5342899/ sich den Beitrag vom 24.11.anschaut - in 4 Wochen über 1.900 Zugriffe und eine irre Menge von backlinks sind dort eingetragen! Kein Wunder dass die Zugriffe hier auch über die Feiertage wachsen.
Es handelt sich dort um eine Journalistenplattform, welche mit Medienagenturen in allen deutschsprachigen Ländern verbunden ist.
Man lacht demnächst nicht nur in Deutschland über die Dubel aus Singen Konstanz, sondern wesentlich mehr...
In der Tat, dass Internet vergisst nichts....
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Verfasser:
ehemaliger Stadtrat aus Radolfzell 2008-12-27 um 14:31:00 |
Auf den Punkt gebracht! - Beitrag L´OMERTA
Da gebe ich dem letztem Autor voll und ganz Recht!
Dass dem Unternehmer in der Vergangenheit ein angebl. Querulantentum nachgesagt wurde, hier nun - Neid und Missgunst - eine starke emotionale Rolle spielen, ist zwar menschlich verständlich, aber fehl am Platze! Die Urkunden sind eindeutig und nicht (mehr) anderweitig interpretierbar. Beschämend für die Verantwortlichen ist, dass der Unternehmer voll rehabilitiert ist und seine damaligen Vermutungen nun absolut bewiesen sind.
Natürlich hat der Mann gekämpft, mancher Weg in der Vergangenheit war wohl nicht sofort Erfolg versprechend, aber entscheidend ist, dass er die Betrüger und Widersacher entlarvt hat - "da beißt die Maus keinen Faden weg" - der Kreis Konstanz kann nur noch (mehr) verlieren, wenn jetzt nicht schnellstens entschädigt und für Ruhe gesorgt wird. Wenn dies nach den Feiertagen im neuen Jahr medial ausgeschlachtet wird - lacht ganz Deutschland über den Kreis Konstanz...
Sollen die Bürger des Kreises Konstanz auch noch den Hohn und Spott abkriegen, weil ein paar Verantwortliche zu hoch gepokert haben? Das ist die einzige Frage die sich (noch)stellt. Dass die Anwälte des Unternehmers auf Grund dieser Beweislage liebend gerne vor Gericht ziehen, liegt doch bei der Größe der Schadenssumme - damit auch die Höhe der Honorare - auf der Hand!
Der Schaden kann nur noch größer werden! Das sollten sich die heutigen "Macher" klar vor Augen führen. Geht alle zu euren Vertretern im Stadtrat hin und verlangt, dieses Thema in der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung (öffentlich) zu bringen!
Bei der Justiz würde man sogar dankbar dafür sein, denn was jetzt kommt ist zwangsläufig nur noch unwürdig, um nicht zu sagen ekelhaft...
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Verfasser:
Bankvorstand aus Zürich (ZH) Sch 2008-12-27 um 14:03:00 |
Nicht zu überbietende Dreistigkeit vom Südkurier
So wir hier die Akten offengelegt wurden, war es die Pflicht des Südkuriers seine Leser zu informieren!
Man kann von dieser Art der "Berichterstattung und Film" auf dieser HP halten was man will:
Die Nachweise, dass seit mehr als
5 Jahren die unterdrückten Urkunden der Justiz vorlagen, sprechen für sich!
Es ist für jeden distanzierten und objektiven Betrachter offenkundig, dass die Konstanzer Justizbehörden hier versagt haben. Ob vorsätzlich oder fahrlässig bleibt zunächst mal dahin gestellt!
Was allerdings nicht geduldet werden kann ist die Tatsache, dass seit der Auswertung der Beweismittel und dem Vorliegen des Gutachtens seitens des Gutachters Lange, weder von Seiten der Justiz, der Aufsichtsbehörden, des Verwaltungsrates etc. keinerlei Maßnahmen getroffen wurden.
Hier stellen sich in der Tat die spannenden Fragen - was ist mit dem Legalitätsprinzip, wie sieht man die hier unstreitig verübten Offizialdelikte und wer kommt u.U. sogar in die persönliche Haftung?
Vorstände und Manager von Dax geführten Gesellschaften sollen jetzt persönlich in die Haftung genommen werden.(Siehe Siemens, IKB, KfW usw.)
Wie steht es mit den lt. Ermittlern u. Richtern in Konstanz, Verw.-Räte der Sparkasse, sowie deren Vorstände aus?
Diese Leute haben schlussendlich den entstandenen Gesamtschaden zu verantworten - egal in welcher Höhe!
Wenn ich mir allein die Unterschriften unter "Anträge einstimmig genehmigt" ansehe, dann frage ich mich besorgt, was diese "Hofschranzen" damit bezweckt haben?
Solch einen Unsinn kann ein normal gebildeter Mensch doch nicht gleich zweimal am gleichen Tage bei gleichem Kunden und Engagement unterschreiben...
Wenn schon die Sparkasse betrügt, die Justiz hier offensichtlich deckt - dann sollten doch zumindest die belastenden Unterlagen dauerhaft verschwunden sein. Ein gewiefter Betrüger muss Intellekt haben - doch der ist wohl im Kreis Konstanz völlig abhanden gekommen...
Der Unternehmer kann sich genüsslich zurück lehnen, denn schließlich hat er sogar seine "Absolution" von der Sparkasse quasi im voraus erhalten... Pech nur für den Kreis Konstanz, dass der FALSCHE die Absolution nun in Händen hält und die Bürger darüber hinaus auch noch informiert.
Eines noch zum Nachdenken:
Das Internet "vergisst" nichts...
Das muss nun selbst der Südkurier noch lernen...
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Verfasser:
Ihr Name? aus Ort, Bundesland oder 2008-12-27 um 12:20:00 |
Entscheidung des PRESSERAT
Nun haben wir es "amtlich":
Die Entscheidung des Presserats gegen den Südkurier ist ebenso wie die Veröffentlichung L´Omerta nicht zu beanstanden!
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Der Südkurier veröffentlicht falsche Tatsachenbehauptungen und lässt die journalistische Sorgfalt bei der Recherche fehlen!
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Ich ziehe den Hut - das war (über-)deutlich. Ich bestelle das Käseblatt
"Südkurier" nun ab!
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Verfasser:
Bankexperte aus Deutschland 2008-12-27 um 12:13:00 |
Verantwortlichkeit der Kommunalaufsicht
Sehr geehrter Herr Kempen,
das prägnanteste für Ihren Fall und zugleich die unangreifbarste Quelle, die ich finden konnte ist das untenstehende BGH-Urteil.
Klartext: Die Kommunalaufsichtsbehörde hat Dritte vor Fehlern, isbesondere Rechtsfehlern der Kommune zu schützen und kann sich dabei schadensersatzpflichtig machen. Insbesondere ist Sie für Prüfung und Genehmigung genehmigungspflichtiger Geschäfte (vor allem im Haushalt und bei wirtschaftlicher Betätigung der Kommune) zuständig.
Dies geht so weit, daß sogar die Kommune, wenn sie Unsinn beschlossen und dessen Genehmigung beantragt hat (nach USA verleaste Wasser- und Abwassersysteme) und dabei einen Schaden erleidet, einen Staatshaftungsanspruch haben kann, weil die Aufsichtsbehörde sie daran nicht gehindert hat.
Mit freundlichen Grüßen
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Gericht: BGH
Entscheidung, AZ: Urteil, III ZR 201/01
Verkündungsdatum: 12.12.2002
Rechtsgebiete: BGB, DDR-StHG
Leitsatz: Die kommunale Rechtsaufsicht kann Amtspflichten der Aufsichtsbehörde auch gegenüber der zu beaufsichtigenden Gemeinde als einem geschützten Dritten begründen. Schutzpflichten der Aufsicht gegenüber der Gemeinde können auch bei begünstigenden Maßnahmen bestehen, also solchen, die von der Gemeinde selbst angestrebt werden, etwa bei der Genehmigung eines von der Gemeinde abgeschlossenen Rechtsgeschäfts. Verletzungen dieser Pflichten können Amts- oder Staatshaftungsansprüche der Gemeinde gegen die Aufsichtsbehörde auslösen.
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