Liebe Leserin, lieber Leser.
wegen zunehmender Nachfragen auf Grund des veröffentlichten Kurzfilms aus dem Besucherkreis dieser Homepage, als auch von interessierter Kundschaft der Sparkasse Singen-Radolfzell, bin ich gerne bereit, in kurzer Abfolge die gravierendsten Betrügereien der Konstanzer Justizbehörden als auch der Sparkasse Singen-Radolfzell hier noch einmal in Kurzform darzustellen:
Meine damalige Gattin hatte mit ihrem Grundbuch des Hauses in Gailingen u. a. für Kredite der HMK Gruppe gebürgt. Bei Bestellung der Grund-
schulden hat sie – wie üblicherweise von den Banken verlangt – eine Vollstreckungsunterwerfungsklausel zu Gunsten der Sparkasse beim Notar mit beurkundet. Diese wird immer für den Fall mit protokolliert, dass ein Kunde mit seinen Raten in Verzug kommt oder zahlungsunfähig wird. Wenn dies eintritt, hat die Bank (sofort) das Recht, ohne einen (neuen) Prozess anzustrengen, die Versteigerung der Immobilie beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen.
Das setzt aber voraus, dass die finanzierende Bank das Kreditengagement des Kreditnehmers korrekt führt und der Kunde dazu aus eigenem Verschulden zahlungsunfähig wird.
Im vorliegenden Fall wurden jedoch die Konten ohne Kreditkündigung rechtswidrig geschlossen, zuvor erhebliche Summen eigenmächtig von Bankangestellten zweckentfremdet, sowie bewilligte und genehmigte Kredite in Höhe von 5.122.000,00 (fünf Millionen und Äpfelstückchen !) DM schlicht unterschlagen.
Als Grundbucheigentümerin beantragte die zwischenzeitlich geschiedene Ehefrau im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) wegen der rechtswidrigen Kontenschließungen eine
Vollstreckungsgegenklage
gemäß § 767 ZPO, um die gleichfalls rechtswidrige Zwangsversteigerung des Privathauses abzuwehren.
Die Beantragung der PKH wurde erforderlich, weil die Sparkasse nicht nur rechtswidrig
sämtliche Konten (privat wie geschäftlich) geschlossen hatte, sondern auch willkürlich sämtliche hinterlegten Sicherheiten (Sparverträge, Depots und Lebensversicherungen) vereinnahmt hatte.
Frei nach dem Motto „ohne Geld kein Recht“ wurde die beantragte PKH vom Landgericht Konstanz nicht bewilligt. –
Wie vorgegeben wurde, hätte die eingereichte Klage keine Aussicht auf Erfolg. Damit wäre – rein formal – das Haus schon verloren gewesen, denn ohne Einzahlung der Gerichtskosten in Höhe von 5.268 € (!) weigerte sich die Justiz, einen Prozess gegen die Sparkasse zu führen.
Da sprang der Vater der Ex- Ehefrau am 27.11.2003
„in die Bresche“ und zahlte als Pensionär aus seinen Renteneinkünften 5.268 € in bar (!) bei der Gerichtskasse in Konstanz ein, damit das dortige Gericht „gnädigerweise“ sich mit den Betrügereien der Sparkasse überhaupt befassen würde.
Was wir – auch der Ex- Schwiegervater – damals alle nicht wussten, war, dass bereits über 1 Monat vor Einzahlung der Gerichtskosten bereits der hier auszugsweise abgelegte
Vorstands- u. Kreditbeschluss in Händen der Justizbehörden war!
Aus heutiger Sicht muss man davon ausgehen, dass selbst der Ex-Schwiegervater ein Betrugsopfer der Sparkasse und der Justiz geworden ist. Der Gerichtskostenvorschuss in Höhe von 5.268 € ist für einen Rentner mit Sicherheit kein „Taschengeld“...
Wenn man bedenkt, dass in der
Verhandlung am 9.06.2004 insgesamt 6(!) weitere Zeugen präsent gestellt worden waren, z. B. Steuerberater und Rechtsanwälte, also Organe der Rechtspflege, die vom Gericht einfach nicht gehört werden (wollten oder sollten), aber exakt die Betrügereien der Sparkasse aufgedeckt hätten. Hinzu kommt, dass heute auch noch bekannt ist, dass zum Zeitpunkt der Verhandlung die Justizbehörden von Konstanz seit 8 Monaten in Besitz der belastenden Beweismittel waren.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier Vorsatz im Spiel war, zumal wenn man die zusätzlich beantragte Einstweilige Verfügung vom 17.06.2004 liest, die von der Justiz lapidar „abgeschmettert“ wurde:
„Nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme kann noch nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass die beklagte Sparkasse durch vertragswidriges Verhalten die HMK Gruppe in die Insolvenz getrieben hat.“
Die Justiz selbst bringt es auf den Punkt:
Wenn vertragswidriges Handeln der Sparkasse ursächlich für die Insolvenz der HMK Gruppe war, dann wäre auch die Versteigerung rechtswidrig...
3 Wochen später wird das Haus für rund 1,3 Mio. € an die Sparkasse versteigert, aus dem dann zwangsgeräumt wurde. Heute wird es für 649.000 €
wieder zum Verkauf angeboten. Zuvor hatte ich
nachweislich 788.000 € geboten...
Bitte schauen Sie sich den
Beschluss der Konstanzer Justizbehörden vom 17.06.2004, den
Bareinzahlungsbeleg über 5.268 € vom 27.11.2003 und den seinerzeit unterschlagenen und hier auszugsweise wiedergegebenen
Vorstands- u. Kreditbeschluss an, der bereits am 9.10.2003 (s. Stempel der Kripo!) beschlagnahmt worden ist!
Plakativer kann man die stattgehabten Betrügereien wirklich nicht darstellen!
Demnächst mehr.
Anmerkung des Redakteurs:
Ich muß gestehen, daß ich mit dem Begriff „Omertà“ nichts anzufangen wußte und habe mich daher sachkundig machen müssen. Falls es anderen auch so gehen sollte:
Mit dem Begriff Omertà bezeichnen die Mitglieder der Mafia und ähnlicher krimineller Organisationen die Pflicht, über die Mitglieder und die Machenschaften der Organisation zu schweigen.
Eine Person, welche dagegen verstößt, wird Pentito (it.: „Reuevoller“ und „Geständige“) genannt.
Quelle
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