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  Die Betrügereien der Sparkasse Singen-Radolzell
  Der absolute Superdeal!
 

Der Super-Deal


Sparkasse Singen-Radolfzell veruntreut weit über 661.000 € aus öffentlichen Mitteln, um über einen „gezinkten“ Versteigerungsantrag den Unternehmer von seinem Wohnsitz zu vertreiben.

Warum der zwischenzeitlich ausgeschiedene angestellte Mitarbeiter Tobias M. Heinzelmann für die Sparkasse den Versteigerungsantrag gestellt hatte, vollmachtlos und formnichtig, das war Gegenstand der vorhergehenden Ausführungen.

Es erklärt daher auch, warum der Rechtspfleger Hartmut Igl in seiner Hektik im Versteigerungstermin die zwingend vorrangige Grundsteuer für die Gemeindeverwaltung von Gailingen schlicht vergessen hatte. Man war nur scharf darauf, den Unternehmer aus dem Haus mit Schwimmhalle und Sauna zu verjagen...

Dazu war buchstäblich jedes Mittel recht. Sogar beträchtliche öffentliche Mittel wurden in Anspruch genommen, um die perfiden Rachegelüste zweier Bankvorstände zu befriedigen und der Bevölkerung / Kundschaft zu zeigen, wie man mit „querulatorischen“ Kunden umspringt. Es sollte eine Abschreckungswirkung für evtl. Nachahmer haben. Schließlich hatte der Unternehmer doch schon die „Frechheit“ besessen, in einer öffentlichen Veranstaltung über die unseriösen Geschäftsmethoden des öffentlich-rechtlichen Geldinstitutes zu berichten.


Mit der Akteneinsicht am 18.12.2006 erfuhren wir, dass die Sparkasse das Haus, welches auf 680.000 € vom Vollstreckungsgericht taxiert worden war, zu einem gesetzlich festgelegten Mindestgebot von 7/10 des angesetzten Versteigerungswertes in Höhe von 476.000 € zu ersteigern sei, zuzüglich einer vorrangigen Forderung von rund 1.700 € für Grundsteuern zu Gunsten der Gemeinde Gailingen.

Da die Sparkasse unbedingt selber das Haus erwerben wollte, um den Unternehmer zum „Teufel“ jagen zu können, bot sie als alleiniger Bieter und in Absprache mit meiner früheren Ehefrau, die eingetragenen Grundschulden - auch für die HMK - in voller Höhe von 1.260.000 € zu erlassen. Hinzu kam

  • die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3 %,
  • rund 7.500 € Verfahrenskosten der Versteigerung
und die später heimlich über die Landesoberkasse transferierte Grundsteuer für die Gemeinde Gailingen. Also hat die Sparkasse Singen Radolfzell rund 1.310.000 € eingesetzt um sich eines „lästigen“ Kunden zu entledigen!

 

Bereits drei Jahre zuvor hatte ich - nachweislich - 1.550.000 DM geboten, was heute exakt 792.502,42 € entspricht. Damit waren nicht die vermeintlichen Forderungen seitens der Sparkasse gegenüber der HMK-Gruppe gemeint, sondern nur das Haus wäre ausgelöst worden und die Bausparverträge wären freigegeben worden. Die Sparkasse hätte somit unstreitig knapp 800.000 € eingenommen und vor allem keine weiteren Kosten gehabt. Dies wurde jedoch von Seiten des Herrn Heinzelmann konterkariert, weil er nur der Ablösung und Freigabe des Hauses unter der Bedingung zustimmen wollte, wenn ich seine rechtwidrigen Umbuchungen von Kundengeldern (vom Bauträgerkonto Endziffer 383) nachträglich zustimmen (s. daselbst S.2) würde. Die Eidesstattliche Versicherung des für mich verhandelnden Anwalts spricht eine deutliche Sprache. Da ich mich zu dieser Beihilfehandlung zu Gunsten Heinzelmann weigerte und nicht zum Nachteil meiner Kunden agieren wollte, wurden dann am 12.01.2001 von Heinzelmann –wieder vollmachtlos – die Kredite gekündigt und später die Versteigerung – auch wieder vollmachtlos – beantragt.

Die Sparkasse Singen-Radolfzell versucht nun, das Haus, welches gutachterlich auf 680.000 € taxiert wurde und mit 1.310.000 € von der Sparkasse als alleiniger Bieter in der Versteigerung erworben wurde,

für 649.000 € zu veräußern.
- Siehe Verkaufsangebot -

Damit werden – sehendes Auges – aus öffentlichen Mitteln mindestens 661.000 € zuzügl. aufgelaufene Zinsen als Verlust produziert, die das Geschäftsergebnis der Bank negativ belasten. Der Vorstand der Sparkasse Singen-Radolfzell musste bereits vor der Ersteigerung erkennen, dass er niemals den investierten Kaufpreis beim Weiterverkauf realisieren konnte, weil das Verkehrswertgutachten des Versteigerungsgericht quasi nur das halbe Ersteigerungsgebot abdecken würde. Das Gutachten des Vollstreckungsgerichts lag bereits rund 3 Monate vor dem Versteigerungstermin schon vor!

Zu diesem Sachverhalt sagte der Gruppenleiter Abt. Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Konstanz, Herr Peter Eitze vor Zeugen folgendes:

Wenn dieser geschilderte Sachverhalt stimmt (weil wir ihn nur beiläufig mündlich vortrugen), dann wäre hier in diesem Fall der Tatbestand der Untreue erfüllt! Es wäre ein „Offizialdelikt“ bei dem von Amts Wegen ermittelt werden müsste.

Später erfuhren wir, dass die Oberstaatsanwältin Weinacht mit dem Sparkassenkomplex befasst ist. Eine Presseanfrage eines TV-Journalisten, der sich u. a. auch mit diesem Sachverhalt befasst, wurde durch die STA Konstanz nicht beantwortet...

Überlegen Sie, lieber Leser, was man mit weit über 661.000 € (sinnlos aus verletztem Stolz verprasstem Geld) an sozialen Projekten in den Städten Singen oder Radolfzell hätte sinnvoll bewirken können?

Stattdessen pervertieren zwei abgehobene Bankvorstände ihre persönlichen Rachegelüste aus öffentlichen Mitteln, um einen „lästigen“ Unternehmer aus dem von ihm selbst geplanten und mit eigener Firma erbauten Haus zu vertreiben.

Die Strafbarkeit dieser hier beschriebenen Handlung ist strafrechtlich noch nicht verjährt. Möglicherweise hat ein Leser dieser Berichterstattung mehr Glück als der Unterzeichner oder seine beauftragten Anwälte, dass die Staatsanwaltschaft ihren Pflichten nachgeht und diesen Sachverhalt im strafrechtlichen Sinne verfolgt.

 


Im nächsten Abschnitt lesen Sie, wie das Landgericht Konstanz den Rechtspfleger Igl vom Singener Amtsgericht deckt...

Ihr Heribert Kempen

 
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